«Blauer Engel» für Kinderhandy?
Offener Brief an den deutschen Umweltminister Sigmar Gabriel
Herrn Bundesumweltminister
Sigmar Gabriel - persönlich -
Alexanderstr. 3
10178 Berlin - Mitte
Freiburg, den 04.09.2007
Betr.: Auszeichnung eines Kinderhandys und eines Babyphones mit dem „Blauen Engel.“ – Offener Brief
Sehr gehrter Herr Minister Gabriel,
einer Pressemitteilung Ihres Ministeriums habe ich entnommen, dass gerade ein Kinderhandy und ein Babyphone mit dem Blauen Engel durch das Bundesumweltministerium ausgezeichnet wurden. Aufgrund der niedrigen sog. Spezifischen Absorptionsrate (SAR) werden diese Geräte als besonders strahlungsarm eingestuft.
Ich freue mich sehr über jede Initiative und jede Maßnahme Ihres Ministeriums zur Minderung der Strahlenbelastung der Bevölkerung und insbesondere der Kinder durch hochfrequente Mikrowellen des Mobilfunks und durch damit verbundene Niederfrequenzbelastungen. (E-Smog.).
In der Pressemitteilung heißt es u.a.: „Auf den Blauen Engel ist Verlaß.“
Die Auszeichnung ebenso wie die Pressemitteilung könnten allerdings mißverstanden werden und den Eindruck erwecken, als wären die ausgezeichneten Produkte gesundheitlich ungefährlich und ihr Einsatz ein verlässlicher Schutz vor Schäden.
Ich möchte Sie sehr herzlich bitten, dieser Gefahr entgegenzutreten.
Die als Kriterium für die Auszeichnung gewählte Spezifische Absorptionsrate hat bekanntermaßen nichts zu tun mit der biologischen Wirkung der ausgesendeten Frequenzen auf lebende Organismen und der Frage gesundheitlicher Schäden. Sie ist ein physikalisches Maß für die im Gewebe absorbierte Energie. Gemessen bei gesunden Probanden für eine sehr kurze Zeit mit jeweils einer Frequenz.
Die für die biologische Wirkung und damit für die gesundheitliche Schädigung entscheidende Problematik der Ankoppelung technischer Frequenzen (Information) an biologische Schwingkreise lebender Organismen über Resonanz wird durch die SAR überhaupt nicht erfaßt.
Genau darin liegt aber das große Problem der Gesundheitsschäden durch technische Mobilfunkfrequenzen und anderer technischer Frequenzen, mit denen lebende Zellen in Resonanz treten: In Resonanz zu treten mit technischer Information bedeutet für Lebewesen, mit technischer Fehlinformation konfrontiert zu werden, was zu einer Irritierung und Schädigung der natürlichen biologischen Regelkreise führt und damit zu Krankheitsanfälligkeit und manifesten Krankheiten.
Dies gilt uneingeschränkt auch für die von Ihrem Ministerium ausgezeichneten Produkte, die für Kinder wie auch für Erwachsene – v.a. im Zusammenhang mit der immer massenhafter verbreiteten Mobilfunktechnologie (DECT, UMTS, W-Lan, Tetra usw.) – eine erhebliche Gesundheitsgefährdung darstellen, auch mit diesen SAR-Werten!
In ganz besonderem Maße, wenn sie in der Schlafphase von Säuglingen und Kleinkindern strahlen, in denen das Immunsystem, die Blutbildung usw. sich regenerieren müssen.
Ich möchte anregen, dass das Umweltministerium – wie z.B. in England und Rußland – sich einsetzt für eine Kennzeichnung aller Handies, dass Kinder und Jugendliche diese Technologie möglichst nicht benutzen sollten. Übrigens hat auch der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, Prof. Wolfram König, sich in gleichem Sinne geäußert.
Es wäre eine fatale Situation, wenn aufgrund der Auszeichnung von Handies und Babyphonen mit dem Blauen Engel die berechtigte Skepsis von Eltern und der Bevölkerung betäubt würde und statt weniger mehr Babies, Kleinkinder und Kinder durch Babyphone und Handys einer Strahlenbelastung ausgesetzt würden.
Ich möchte Sie bitten, sich dieser dringenden Problematik anzunehmen. Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Wolf Bergmann
Reichsgrafenstr. 28
79102 Freiburg
Tel. Tel. 0761 – 55 611 41; Fax 0761 – 50 36 78 17
P.S.: Ich erlaube mir, Sie auf eine Broschüre aufmerksam zu machen: „Mobilfunk – Einwirkungen auf die menschliche Gesundheit. Folgerungen und Forderungen aus ärztlicher Sicht.“Autoren Dr. med. Horst Eger und ich selbst. Herausgeber: Verein zum Schutz vor Elektrosmog Stuttgart und Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie. Bestelladresse: bestellung(at)aerzte-broschuere.de) W.B
Zur Vergabe des «blauen Engels» an das erste Kinderhandy schreibt das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz BfS:
Das BfS fordert bereits seit Jahren, dass besonders strahlungsarme Handys mit einem SAR-Wert unter 0,6 W / kg mit dem Blauen Engel ausgezeichnet werden. Bisher hatten die Hersteller dies abgelehnt. An der jetzt erfolgten Vergabe des ersten Blauen Engels für ein strahlungsarmes Handy bemängelt das BfS allerdings, dass damit ein Handy ausgezeichnet wird, das sich explizit an die Zielgruppe Kinder richtet und dessen SAR-Wert nur knapp unter 0,6 W / kg liegt.
Das BfS ist der Auffassung, dass es Hinweise in der wissenschaftlichen Literatur über ein Risikopotential gibt, dessen Existenz und Größe bisher nicht quantifiziert werden kann. Diese Situation berücksichtigend setzt sich das BfS in Übereinstimmung mit nationalen und einigen internationalen Strahlenschutzgremien für Expositionsminimierung bei Kindern und Jugendlichen ein. Dies ist um so wichtiger, da auch in Zukunft eine Zunahme neuer Technologien im Hochfrequenzbereich zu erwarten ist und sich die Expositionen durch relativ einfache Verhaltensmaßnahmen deutlich verringern lassen. Es wird daher vom BfS wie auch von der Strahlenschutzkommission (SSK) als ein Gebot der vorausschauenden Technologieplanung und gesundheitlichen Vorsorge angesehen, alle Möglichkeiten zur Minimierung der Gesamtexposition zu realisieren.
In Bezug auf Kinder ist außerdem festzuhalten, dass bisher nur wenige wissenschaftliche Untersuchungen zu einer möglicherweise erhöhten Empfindlichkeit des Organismus von Kindern und Jugendlichen gegenüber elektromagnetischen Feldern vorliegen. Das BfS rät daher im Sinne der Vorsorge zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Mobilfunktechnik. Zur individuellen Expositionsminimierung gehört, u. a. in Situationen, in denen genauso gut mit einem Festnetztelefon wie mit einem Handy telefoniert werden kann, das Festnetztelefon zu nutzen, Handys mit einem niedrigen SAR-Wert (< 0.6 W/kg) zu verwenden, bei schlechtem Empfang möglichst kurz, am besten aber gar nicht mit dem Handy zu telefonieren, Head-Sets zu benutzen oder eine SMS zu verschicken statt zu telefonieren.
Das Gut “Kinder zu schützen" wird von Seiten des BfS als wesentlich bedeutsamer erachtet als die “Vergabe eines Blauen Engels". Das BfS spricht sich deshalb weiterhin gegen die Vermarktung von Kinderhandys aus, selbst wenn diese durch den Blauen Engel gekennzeichnet sind.
Quelle: Bundesamt Für Strahlenschutz
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