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P.M.: Neustart Schweiz – so geht es weiter. Edition Zeitpunkt, 2010.
2. erw. Auflage, Fr. 18.70/€ 14.–.



Verwarnung und Busse für Verhüllung eines Mobilfunkmasts

Ein Elektronsensibler hat einen O2-Sendemast mit einer strahlungsisolierenden Decke umhüllt. Das Amtsgericht Freiburg verurteilte den Mann zu 100 Euro Strafe.


 


Zu einer Strafe von 100 Euro hat das Amtsgericht Freiburg einen Mann verurteilt, der einen Mobilfunksender mit einer Aluwärmedecke umwickelt hat. Der gelernte Telekommunikationstechniker Ulrich Weiner hatte mit der Decke versucht, sich vor den Strahlen des Sendemasten des Mobilfunkbetreibers O2 zu schützen.

Vor sieben Jahren sei er das erste Mal zusammengebrochen und lebe daher seit 2004 überwiegend in einem Wohnwagen, zuletzt auf einem Waldparkplatz bei St. Märgen im Schwarzwald, führte Weiner vor Gericht aus. "Das ist bislang der einzige strahlungsfreie Ort, an dem ich zugleich von den Behörden geduldet werde und Freunde habe, die mich mit Nahrung versorgen", so Weiner.

 

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http://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/artikel/1/verhuellungsaktion-strafbar/

 

Weitere Informationen:

http://www.diagnose-funk.org/recht/recht-d/aus-notwehr-uli-weiner-von-gericht-verwarnt.html

 

 

Donnerstag, 10. September 2009

 


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