Der Wert des Tanzes – Notizen zum Urheberecht
Die Diskussion rund um das Urheberrecht ist abgeflaut: Das Geschäft der Anpassung von Gesetzen an das echte Leben scheint mühsam. Dabei wurde längst nicht alles gesagt.
Als Leiterin des Tanzfonds Erbe, einem Förderfonds für das Kulturerbe Tanz der Kulturstiftung des Bundes, vermisse ich schon jetzt diese polarisierende Debatte, denn sie hat auch zu Schärfung der Wahrnehmung für den Wert des geistigen Eigentums beigetragen. Allerdings: Der Tanz wäre in diesem Zusammenhang gar nicht aufgetaucht, wenn nicht im Oktober letzten Jahres der US-amerikanischen Popstar Beyoncé Knowles sich für ihr Musikvideo zu "Countdown" großzügig bei Werken der belgischen Choreographin Anne Teresa de Keersmaeker bedient hätte. De Keersmaeker hatte ihre Werke gefilmt. Diese filmische Adaption war frei zugänglich im Netz, wo Beyoncé Knowles sie schließlich entdeckte – und sowohl Teile der Choreografien als auch die Ästhetik des Videos kopierte.. Kein Wunder, dass Knowles auf die Arbeiten der Choreographin aufmerksam wurde. Denn als Avantgarde erfindet der zeitgenössische Tanz immer wieder neue Ausdruckformen und überschreitet die Grenzen des Etablierten. Nicht zuletzt deswegen war De Keersmaeker, die eine der profiliertesten Choreographinnen der Gegenwart ist, für den Popstar überhaupt von Interesse.
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