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Gentech-Anbauverbote müssen auf solide Rechtsbasis gestellt werden

Die von der EU-Kommission präsentierte Initiative für nationale Gentech-Anbauverbote ist ein wichtiger Schritt für die gentech-kritischen Länder. "Jetzt kommt es aber darauf an, dass die gentech-kritischen Länder von der EU-Kommission nicht über den Tisch gezogen werden.


Von: oekonews.at


Eine Messlatte wird sein, ob die EU-Kommission dem vor mehreren Jahren abgelehnten Gentechnikverbotsgesetz Oberösterreichs nun doch zustimmen wird oder nicht", so Werner Müller, Gentechnikexperte von GLOBAL 2000. "Denn nur wenn ein flächendeckendes Verbot nach dem Vorbild Oberösterreichs von der EU-Kommission nicht beanstandet wird, kann man von einer wahren Entscheidungsfreiheit sprechen."

 

Die EU-Kommission hat Entwürfe für zwei Verfahrensschritte vorgelegt, die den EU-Mitgliedstaaten die "Freiheit über den Anbau von Gentechpflanzen" geben sollen - so die Kommunikationslinie der EU-Kommission. Der erste Verfahrensschritt ist die Verabschiedung von neuen Empfehlungen zur Koexistenz, die in den kommenden Tagen rechtswirksam werden. Sie geben nun den EU-Staaten (in Österreich auch den Bundesländern) mehr Spielraum als bisher, den Gentechanbau in Regionen zu untersagen, sofern Kontaminationen für Biolandbau und gentechnikfreie Landwirtschaft nicht ausgeschlossen werden können. Sie stellen jedoch eine schwache Rechtsbasis dar, um Gentech-Anbau zu verbieten. "Die Bundesländer müssen jetzt rasch Gentechverbote erlassen, um zu prüfen, ob die Kommission das Selbstbestimmungsrecht in der Frage des Gentechnikanbaus tatsächlich ernst meint", fordert Müller.

 

Ganzer Artikel lesen: www.oekonews.at

 

Donnerstag, 15. Juli 2010

 


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