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P.M.: Neustart Schweiz – so geht es weiter. Edition Zeitpunkt, 2010.
2. erw. Auflage, Fr. 18.70/€ 14.–.



Gericht bescheinigte «Unkontrollierbarkeit der Gentechnik»...


Von: Projektwerkstatt Saasen


...und bestrafte Feldbefreier trotzdem. Das Landgericht in Giessen stellte fest, dass die Gentechnik «hochbedenklich» und gefährlich sei. Auch dem konkreten Gerstenversuch der Universität Gießen, der von der Feldbefreiung betroffen war, bescheinigte das Gericht eine Reihe von Sicherheitslücken und

Schlampereien. Gesteigert wurden diese Feststellungen im Urteil noch durch

die grundlegende Aussage, dass die «Unkontrollierbarkeit der Gentechnik eine

Tatsache» sei.

 

«Der Geist ist aus der Flasche», fasste der Vorsitzende Richter Dr. Nink das Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen und meinte damit, dass es keine Möglichkeit mehr gäbe, die Verbreitung der genmanipulierten Pflanzen noch zu stoppen. Doch ausgerechnet dieses totale Fiasko der grünen

Gentechnik machte er dann nicht den Verursachern zum Verhängnis, sondern

denen, die sich gegen die Gentechnik gewehrt hatten. Für sie komme der

rechtfertigende «Notstand» nicht in Frage, weil die unkontrolierte Auskreuzung

Gentechnik auch mit einer Feldbefreiung nicht zu verhindern sei. Die

Quittung: Ein Angeklagter kassierte eine Bewährungsstrafe von vier Monaten,

der andere muss sogar für sechs Monate ins Gefängnis. Eine Bewährung gab es für die sechs Monate nicht, weil das Gericht dem Angeklagten vorwarf, gegen die bürgerliche Ordnung eingestellt zu sein. Mehrere der während der

Urteilsverkündung betroffen und ratlos zuhörenden ZuschauerInnen quittierten

diese Formulierung im Urteil mit dem Wort «Gesinnungsjustiz».

 

Die Angeklagten aber wollen nicht aufgeben und kündigten an, in die Revision

zu gehen zu: «Es ist ein Hohn, die Gefahr und Unkontrollierbarkeit der

Gentechnik selbst festzustellen und dann die, die das Desaster verhindern

wollten, zu verurteilen, weil ihre Kritik an der Unkontrollierbarkeit der

Gentechnik zutreffend war und ist», griff der verurteilte Gentechnikgegner Jörg Bergstedt das Gericht an. Er hatte in einem leidenschaftlichen Plädoyer das Gericht aufgefordert, nicht williger Vollstrecker von Konzerninteressen zu sein. Genau das sei jetzt geschehen, denn die Feststellung, dass die Gentechnik nicht mehr aufzuhalten sei, diene denen, die den SuperGAU ihrer Technik kaltblütig als Weg zu mehr Profit längst einkalkuliert hätten.

 

 

Weitere Informationen: http://www.projektwerkstatt.de/gen/prozess.htm

 

 

Donnerstag, 15. Oktober 2009

 


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