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Stoppt Gerichtsurteil den Vormarsch von Gen-Food in Deutschland?


 


Das Verwaltungsgericht Augsburg gab der Klage eines Imkers statt und

verbietet de facto den Anbau von genmanipuliertem Mais. Nachdem seit diesem Frühjahr mit der Zulassung des Anbaus genmanipulierter Kartoffeln[1] in

Deutschland und mit dem Fall des Gen-Moratoriums gerechnet werden mußte, hat

sich nun offenbar der Wind gedreht. Dieses Urteil hat die Durchschlagkraft,

den Vormarsch von Gen-Food in Deutschland zu brechen. Voraussetzung ist

allerdings, daß es juristisch Bestand hat. Bei einem

Verwaltungsgerichts-Urteil stehen hierfür die Chancen erfahrungsgemäß gut.

 

Der Imker aus dem Landkreis Donau-Ries, der am 4. Mai mit seiner Klage

Erfolg hatte, erzeugt Honig zum Verkauf. Bereits im Jahr Jahr 2005 stellte

er in dem von seinen Bienen gesammelten Pollen Erbgut von genmanipuliertem

Mais fest. Für das Jahr 2007 wurden in einer Entfernung von 1500 bis 2200

Meter vom Bienenhaus des Imkers entfernt Anbauflächen für den Gen-Mais der

Linie MON 810[2] gemeldet. Interessanter Weise nimmt nun das

Verwaltungsgericht Augsburg das Land Bayern in die Pflicht: Von Staats wegen

muß laut Urteil Sorge getragen werden, daß der Honig des betroffenen Imkers

nicht infolge des Anbaus von genmanipuliertem Mais "seine Verkehrs- und

Verbrauchsfähigkeit" verliert.

 

Das Verwaltungsgericht Augsburg verpflichtet mit Beschluß vom 4. Mai 2007

die Bayerische Landwirtschaftsverwaltung, den Gen-Mais vor der Blüte zu

ernten oder die Pollenfahnen der Maispflanzen während der Blütezeit

abzuschneiden. In der Urteilsbegründung wird darauf abgehoben, daß durch den

Gen-Mais-Anbau Pollen von Maispflanzen der Linie MON 810 in den Honig des

Antragstellers gelangten. Honig, der Pollen von gentechnisch veränderten

Organismen enthalte, sei ein gentechnisch verändertes Lebensmittel im Sinne

der einschlägigen Verordnung der Europäischen Gemeinschaft. Damit sei er

weder verkehrsfähig noch verbrauchsfähig.

 

Unzweideutig stellt das Gericht fest, daß der Imker in seinen Rechten auf

Schutz seiner Gesundheit und in seinem Recht auf gentechnikfreie

Wirtschaftsweise verletzt werde, solange der Eintrag von genmanipuliertem

Pollen nicht unterbunden wird. Möglicherweise steht dieses Urteil vom 4. Mai

hinter der jüngsten Blitzentscheidung des Bundesamtes für Verbraucherschutz,

wonach ab sofort ausgerechnet Gen-Mais der Linie MON 810 nur noch dann als

Saatgut verkauft werden darf, wenn der Hersteller-Konzern Monsanto einen

entsprechenden Monitoringplan vorlegt. Da die trickreiche Auflage in dieser

Vegetationsperiode sicherlich nicht mehr erfüllt werden kann, läuft sie auf

ein Verbot hinaus.

 

"Das bedeutet de facto ein Verbot des Genmais-Anbaus", sagte gestern hierzu

der Verantwortliche für Gentechnik im brandenburgischen

Verbraucherschutzministerium, Peter Rudolph. "Nach diesem Bescheid ist das

Inverkehrbringen von MON 810 im Augenblick nicht mehr zulässig." Der

Bescheid des Bundesamtes war erst gestern den zuständigen Behörden der

Länder zugegangen. In Brandenburg, wo der meiste Gen-Mais angebaut wird,

löste die Frage heftige Diskussionen aus, was denn nun mit bereits

bestellten Feldern geschehen soll. "Wir gehen davon aus, daß der Gen-Mais

seit wenigen Tagen in der Erde ist", sagte Peter Rudolph. "Bislang sehen wir

keinen Grund, die Ernte beziehungsweise die Weiterverarbeitung des

geernteten Maises zu untersagen."

 

Das sieht der Berliner Rechtsanwalt Georg Buchholz anders. Der

Gentechnik-Experte meint, der Bescheid des Bundesamtes ziele eindeutig auf

die diesjährige Ernte, da er den Passus enthalte: "Wegen der unmittelbar

bevorstehenden Aussaat war eine sofortige Entscheidung im öffentlichen

Interesse aus Zeitgründen erforderlich." Es sei rechtlich strittig, ob die

Felder nun umgepflügt werden müßten.

 

Landwirt Jörg Piprek aus dem Landkreis Märkisch Oderland hält das für

absurd: "Wir haben im Januar unsere Flächen angemeldet. Wir haben den Mais

gerade in die Erde gebracht. Man kann doch nicht jetzt im Nachhinein sagen,

daß das illegal war." Piprek hat MON-810-Saatgut auf 130 Hektar ausgebracht.

Dürfte er den Mais nicht verwerten, entstünde ihm ein Schaden von 130.000

Euro, sagt er.

 

Bundesagrar- und Verbraucher-Minister Horst Seehofer (CSU) hatte den

Gen-Mais-Anbau in Deutschland stets mit entsprechenden Genehmigungsverfahren

der EU gerechtfertigt.[3] Interessant ist nun, daß sich das Augsburger

Verwaltungsgericht ebenfalls auf eine einschlägige Verordnung der EU stützt.

 

Quelle: Netzwerk Regenbogen

(ganzer Text)

 

 

Anmerkungen

 

[1] Siehe auch:

Gen-Kartoffel von BASF wird von EU-Bürokratie verharmlost (18.04.07)

 

 

Entscheidung über Gen-Kartoffel vertagt (24.02.07)

 

 

BASF will Gen-Kartoffel anbauen - Fällt nun das europäische Gen-Moratorium?

(9.02.07)

 

 

Beschluß des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 4.5.2007, Aktenzeichen Au 7 E

07.259

 

 

 

 

Montag, 14. Mai 2007

 


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