Karlsruher Urteil: Der Generalverdacht bleibt
Das deutsche Bundesverfassungsgericht weist die Politik erneut mit einem Grundsatzurteil in die Schranken. Doch wird die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich in Frage gestellt.
Der Paukenschlag kam am Ende eines juristischen Bandwurmsatzes. Die „Telekommunikationsverkehrsdaten sind unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht an die ersuchenden Stellen übermittelt werden“. Mit diesen Worten beendete der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, eine der umstrittensten Kontrollmaßnahmen vergangener Jahrzehnte: die so genannte Vorratsdatenspeicherung. Internetprovider und Telefonnetzbetreiber müssen also nicht länger die Verbindungsdaten von Millionen unbescholtener Bundesbürgerr für sechs Monate speichern, wozu sie gesetzlich seit Januar 2008 verpflichtet waren. Das Urteil ist zwar ein Erfolg für die 35.000 Unterzeichner der Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung, aber es kann nicht darüber hinwegtäuschen, nur Schadensbegrenzung zu sein. Der Rechtsstaat atmet flach.
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