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Komitee Mühleberg -Ver–fahren: Falsche Grundlagen zur Risikobeurteilung / Ausschluss der Öffentlichkeit

Das Kernkraftwerk Mühleberg darf auf Grund falscher Grundlagen in der Risikobeurteilung sowie unter Verschluss gehaltenen Risikobeurteilungen und unhaltbaren Freigabeverfügungen nicht wieder eingeschaltet werden.


Von: Komitee Mühleberg -Ver -fahren


m 13. Juli 2011 haben die Einwohnerinnen und Einwohner der Zone 1 beim UVEK ein Verbot der Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerk Mühleberg KKM verlangt, „solange nicht alle offenen Sicherheitsnachweise eingereicht und geprüft worden sind“. Am 22.August 2011 erteilte das ENSI der BKW die Freigabe für die überhasteten Bauvorhaben, die erst am 10. August 2011 eingereicht wurden. Den Gesuchstellenden wurde dann am 9. September 2011 eine Stellungnahmefrist bis zum 20. September 2011 eingeräumt.

 

Massive Fehleinschätzung

Bereits Mitte Juli wurde durch Klimahistoriker kritisiert, dass die Annahmen für die Überflutung des KKM falsch angesetzt sind. Nicht zwei aufeinanderfolgende Starkregentage, sondern gar fünf müssten als mögliches 10‘000-jährliches Niederschlagsereignis in Betracht gezogen werden. Daraus lässt sich eine massive Fehleinschätzung der Grundlagen zu den Sicherheitsprüfungen und Nachrüstungen des KKM erkennen.

 

ie BKW überraschte am 23. August 2011 mit der Aufschaltung von Skizzen der simplen Massnahmen zur Beherrschung der Verstopfung der Aare-Kühlwasser Ansaugleitungen für das Notkühlsystem SUSAN. Auf den vorhandenen Ansaugschacht in der Aare soll eine weitere Leitung aufgesetzt werden, an der im Fall des 10‘000-jährlichen Hochwassers mobile Pumpen angekoppelt würden. Mit diesen Pumpen soll dann Kühlwasser zum SUSAN gepumpt werden, weil auch nach der Nachrüstung mit neuen Ansaugstutzen nicht ausgeschlossen werden kann, dass die dafür vorgesehene Wasserfassung verstopft.

 

Dass das ENSI die Massnahme als Lösung akzeptiert ist skandalös und wiederspricht allen Regeln der Sicherheitsphilosophie.

 

Kürzlich wurden die beiden Nachrüstungsgesuche dem Anwalt der Einwohnerinnen und Einwohner zur Einsicht vorgelegt, allerdings unter Vorenthaltung sämtlicher Dokumente, mit denen bewiesen werden soll, dass die massgeblichen gesetzlichen Störfallszenarien beherrscht werden. Am 20. September haben nun die Anwohnerinnen und Anwohner fristgerecht eine ergänzende Stellungnahme eingereicht:

 

Sie beharren darauf, dass das UVEK die Gesuche im ordentlichen Bau-und Betriebsbewilligungsänderungsverfahren auflegen muss und die Wiederinbetriebnahme erst auf Grund dieser Bewilligungen freigegeben werden darf.

 

Sie rügen, dass das ENSI seine Beurteilung der Verstopfungsrisiken (1) auf einen rein wasserbautechnischen Untersuchungsbericht der AREVA stützt: Die BKW sind ein wichtiger Kunde dieses französischen Atomkonzerns und kauft bei diesem seit Jahren für hunderte Millionen Franken Uran bzw. lässt von diesem Uran anreichern (2). Die Unbefangenheit der AREVA ist zweifelhaft.

 

Sie rügen, dass das ENSI darauf verzichtet hat, den Beweis der Beherrschung des Hochwasser-und Überflutungsrisikos auf Grund aktueller verfügbarer klimahistorischer Daten zu verlangen.

 

Sie rügen, dass das ENSI in seinem Beurteilungsbericht der Hochwassersicherheit vom 31. August 2011 (3) in grober Verletzung des gesetzlichen Prinzips der gestaffelten Sicherheitsvorsorge den neu geplanten Einsatz von Feuerwehrschläuchen im Fall eine Verstopfung der Wasserleitungen und Siebe als vollwertiges Sicherheitssystem akzeptiert hat, ausgerechnet nachdem solcherlei Massnahmen in Fukushima reihenweise und während Wochen immer wieder versagt haben.

 

Sie verlangen, dass der von den BKW vorgeschlagene Kompaktkühler (50 bis 100 Mio.) einem ordentlichen Bewilligungsverfahren unterstellt wird und (sollte er bewilligt werden) gebaut werden muss, bevor das AKW wieder den Betrieb aufnehmen kann.

 

Sie rügen, dass die BKW nicht einmal versucht hat nachzuweisen, dass das KKM auf Grund dieser Nachrüstungen das Sicherheitserdbeben (SSE) – und noch weniger eine Kombination mit dem Hochwasser -beherrscht, obwohl die Gefährdungsannahmeverordnung dies seit dem 1. August 2009 verlangt. Dieser Termin wurde vom ENSI verschlafen. Durch Fukushima aus dem Tiefschlaf gerissen, hat es den Nachweis erst per 31. März 2012 verlangt. Es muss ernsthaft damit gerechnet werden, dass es die BKW anschliessend mit jahrelangen Umsetzungsfristen bedient.

 

Sie rügen, dass das ENSI es bisher unterlassen hat, in nachvollziehbarer Weise zu prüfen, ob die zahlreichen von der japanischen Regierung an den typengleichen Reaktoren in Fukushima aufgedeckten Systemversagen auch beim KKM auftreten können, -und wie diese Versagen ausgeschlossen werden können.

 

Sie verlangen schliesslich, dass die Wiederinbetriebnahme nicht freigegeben wird, bevor die Ergebnisse der von den BKW während der Sommerjahresrevision in Eigenregie durchgeführten Kernmantelrisseprüfung publiziert und beurteilt sind und das vom ENSI seit Jahren geforderte Instandhaltungskonzept bewilligt und umgesetzt ist. Die BKW hat das genaue Gegenteil angekündigt.

 

(1) static.ensi.ch/1315378099/kkm_an.pdf S. 23, Ref. 24

(2) Uranversorgung für das KKM", 18. November 2010; https://kernenergie.bkw-fmb.ch/kkmaktuell.html?file=tl_files/content/KKM/de/Uranbeschaffung_Miazza.pdf

(3) ttp://static.ensi.ch/1315378099/kkm_an.pdf S. 18

 

 

Quelle: www.muehleberg-ver-fahren.ch

 

Freitag, 23. September 2011

 


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