Nicht melden, nicht antworten
Das AKW Gösgen kommt wegen einer verspäteten Meldung eines Störfalls knapp um ein Strafverfahren herum – und mag danach überhaupt nichts mehr zu der Angelegenheit sagen.
Wenn das Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) gegen den Betreiber eines Schweizer AKWs eine Strafanzeige einreicht, dann muss etwas Ernsthaftes vorgefallen sein. Erst zwei Mal hat das Ensi zu diesem Instrument gegriffen. Einmal im Fall von zwei verstrahlten Arbeitern in Beznau, einmal gegen das AKW Gösgen, weil ein Zwischenfall erst nach acht Monaten gemeldet wurde. Anfang Juli hat das Bundesamt für Energie (BFE) als zuständige Behörde im Fall Gösgen entschieden – und das Verfahren eingestellt.
Einem interessierten Bürger verweigerte das BFE jedoch die Einsicht in den so genannten Nichtanhandnahmebeschluss. Der «Beobachter» hat das Dokument nun erhalten. Mit juristischer Spitzfindigkeit wird darin argumentiert, dass gar nicht erwiesen sei, ob und wann überhaupt ein Vorkommnis stattgefunden habe.
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