Seitenweise schwarze Balken
Beim Bund erstellte Dokumente sind grundsätzlich öffentlich, sagt das Gesetz. Wenn es aber um Fukushima geht, sehen das findige Juristen beim Bundesamt für Energie anders.
Jedermann hat das Recht, «amtliche Dokumente einzusehen und von den Behörden Auskünfte über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten» – so sagt es das Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung (BGÖ). Wenn es um ein heikles Thema wie Fukushima und die Schweizer Atomsicherheit geht, sieht die Sache jedoch plötzlich anders aus: Entsprechende Dokumente, die der Beobachter einforderte und die – notabene für eine Bearbeitungsgebühr von 400 Franken – nach zwei Wochen eintrafen, sind eine Orgie in Schwarz. 33 von 98 Seiten sind vollständig geschwärzt, weitere 52 teilweise. Lediglich auf 13 Seiten griffen die federführenden Juristen des Bundesamts für Energie nicht zum digitalen Zensurstift.
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