Und die Schweiz macht mit
Der Bundesrat will bei bestimmten Delikten «Trojanersoftware» erlauben, Onlinedurchsuchungen ganzer Computer dagegen nicht. Doch was macht die Schweiz in der «Remote Forensic Software User Group»?
Letzte Woche hat der Bundesrat die neue Verordnung zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Vüpf) beschlossen: Telekommunikationsanbieter müssen den Strafverfolgungsbehörden behilflich sein und gespeicherte Verbindungsdaten aus der Mobiltelefonie und dem Internetverkehr herausrücken. Gleichzeitig segnete der Bundesrat die Revision des Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) ab. Damit soll bei bestimmten Delikten der Einsatz von Trojanerprogrammen legalisiert werden, mittels deren Polizeien und Geheimdienste aus der Ferne auf private Rechner zugreifen. Die Behörden wollen so die verschlüsselte Kommunikation etwa per E-Mail oder Skype umgehen. Sogenannte Onlinedurchsuchungen, also das Durchforsten des ganzen Rechners, sollen aber tabu bleiben.
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http://www.woz.ch/artikel/2011/nr48/schweiz/21483.html
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