Vegetarischer Waldbesitzer darf Jagd verbieten
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte misst dem Eigentumsschutz mehr Gewicht bei als deutsche Gerichte
Am 26. Juni verkündete die Große Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) überraschend ein Urteil, das einem Vegetarier Recht gibt, der auf seinen zwei Wald- und Wiesengrundstücken keine Jäger dulden will (Az.: 9300/07). Dem stand die deutsche Rechtslage entgegen, die die Besitzer von Waldgrundstücken über 75 Hektar dazu verpflichtet, Abschusspläne aufzustellen und diese entweder selbst umzusetzen oder einen Jagdscheininhaber zu benennen, der dafür sorgt, dass sich das Wild nicht zu stark vermehrt. Ist das Grundstück kleiner als 75 Hektar, dann übernimmt diese Aufgaben eine Jagdgenossenschaft, bei der die Mitgliedschaft verpflichtend ist.
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