Gesetz behindert den Bau von Solaranlagen

Wer in der Schweiz eine netzgekoppelte Solaranlage baut, wartet lange auf die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Trotzdem kann es für private Anlagenbauer Sinn machen, die Anlage sofort zu realisieren – auch ohne Zusage der KEV. Der Kanton Aargau und andere subventionieren solche Anlagen und in den meisten Kantonen kann die gesamte Investitionssumme von der Einkommenssteuer abgezogen werden.
Wird der Solarstrom ins Netz eingespeist, garantiert die KEV einen Abnahmepreis während 20 bis 25 Jahren. Der Vergütungssatz richtet sich nach dem Baujahr: Wer früher baut, erhält mehr. Ausserdem liefert die Sonne danach die Energie umsonst.
Im Gegensatz zu unseren Nachbarländern gibt es in der Schweiz eine jährliche Obergrenze für zusammengerechnete Leistung neuer Solaranlagen. Nur die darin enthaltenen Anlagen erhalten eine Vergütung. Nun hat die Abwicklung der Gesuche der Bau der Anlagen verteuert. Dass es einfacher geht, zeigt Deutschland; dort gibt es keinen Deckel. «In einem Tag werden in Deutschland so viele Solarstromanlagen gebaut wie in der Schweiz in einem Jahr», schreibt «Solar News». In diesem Vergleich werden die ungleichen Einwohnerzahlen übersehen. Jedoch ist der Solarertrag in der Schweiz deutlich höher als in Deutschland – was wiederum für mehr schweizerische Anlagen sprechen würde. Um die Obergrenze aufzuheben, haben Politiker und die Kantone Freiburg und Bern beim Bund Standesinitiativen eingereicht.

Weitere Informationen: http://www.solarcenter.ch/images/stories/pdf/solarnews/sn_67d.
28. August 2009
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