AKW Mühleberg erhält unbefristete Betriebsbewilligung

Diese Bewilligung erfolgt in einem skandalösen Atomverfahren ohne ernst zu nehmende Anhörung der Bedenken der Einsprechenden. Es ist das erste Verfahren nach neuem Kernenergiegesetz. Dabei hat das UVEK wesentliche Vorgaben ausgehebelt: Sämtliche Originalakten zum AKW Mühleberg wurden den Einsprechenden verwehrt. Dies darf nicht zum Präjudiz aller künftigen Atomverfahren in der Schweiz werden. Die Einsprechenden werden den Entscheid auf alle Fälle vor das Bundesverwaltungsgericht weiter ziehen.

Von Beginn des Einspracheverfahrens im Juni 2008 weg haben mehrere Personen der Zone 1 um das AKW Mühleberg die Offenlegung der technischen Originalakten (Sicherheitsbericht und probabilistische Sicherheitsanalyse PSA) verlangt. Das UVEK und in einem zweiten Schritt das Bundesverwaltungsgericht haben diese Forderung zurückgewiesen. Konsequenterweise hat das UVEK nun den Entscheid ohne ernsthafte Anhörung der Bedenken der Einsprechenden gefällt.
Das Verfahren ist ein Skandal, da die vorenthaltenen Akten in allen Atomverfahren seit 1990 integraler Bestandteil waren. Es ist nicht er-sichtlich, weshalb das UVEK solchen Öffentlichkeitsaufwand betreibt, wenn letztlich sämtliche Risiko-Überlegungen und Bedenken nicht mit einbezogen werden. Die beigezogenen Antworten des Eidgenössischen Sicherheitsinspektorats ENSI, welche das UVEK anführt, sind lediglich Augenwischerei. Gravierende Risiken sind seit Jahren bekannt und nicht behoben. Dies betrifft Erdbeben, Flugzeugabsturz, Notstrom und Notkühlung, vor allem im Fall interner Überflutung und Brände. Das AKW Mühleberg ist von Grund auf falsch konzipiert und nicht auf dem Stand der Technik. Einzelne Verbesserungen können diese Gefahren kaum mindern. Zudem fehlt seit Jahren ein seriöses Alterungsüberwachungsprogramm. Nicht einmal die zu überwachenden Komponenten sind umfassend kategorisiert. AKW in den USA, welche eine Betriebsverlängerung über 40 Jahre hinaus verlangen, müssen ein solches schon nach 30 Jahren in vollständiger Form vorweisen.


Weiterbetrieb trotz gravierender Pendenzen
Der Entscheid wird zu einem Zeitpunkt gefällt, da für den Betrieb des AKW Mühleberg über vierzig Jahre hinaus dringende Unterlagen fehlen. Zum Teil hätten solche schon 2008 bearbeitet sein sollen, was nachweislich nicht der Fall ist:

- Leitungsbruch: Seit Jahren ist bekannt, dass der Schutz vor einer übermässigen Umweltverseuchung bei einem Rohrbruch im Maschinenhaus infolge eines Erdbebens nicht gewährleistet ist. Den gegenteiligen Nachweis (rechnerisch oder mit baulichen Verbesserungen) hätte die BKW schon Ende 2008 liefern müssen. Das „Geschäft“ ist aber beim ENSI immer noch in Bearbeitung.
- Erdbeben: Etliche Sicherheitssysteme wie Notstromdiesel und Pumpen sind seit Inbetriebnahme 1972 nicht gegen Erdbeben geschützt. Bis heute sind nicht einmal die Berechnungen für das daraus resultie-rende Risiko einer Kernschmelze gemacht.
- Interne Überflutung: Der Bruch einer einzigen für die Notkühlung des Reaktors zentralen Leitung (so genannte Torusringleitung) hätte zur Folge, dass praktisch alle Aggregate für die Kühlung ausser Gefecht gesetzt würden. Auch hier fehlen Risikoeinschätzungen von Seiten BKW und ENSI. Aufgrund dieser Besorgnis erregenden technischen Fehl-Einrichtung verlangen AKW-GegnerInnen schon seit Jahren die Stilllegung des AKW. Bei anderen Anlagen des Mühleberg-Typs sind die Aggregate baulich separiert und vor Überflutung und Brand geschützt aufgestellt.

Diese Schwachpunkte würden allein ausreichen, das AKW zumindest vorübergehend ausser Betrieb zu nehmen, wie dies in der Verordnung des UVEK „über die Methodik und die Rahmenbedingungen zur Überprüfung der Kriterien für die vorläufige Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke“ geregelt ist. Das ENSI hat eine solche Ausserbetriebnahme aber noch nie angeordnet. Ein solcher Umgang mit einer Hochrisikotechnologie kann nicht hingenommen werden. Es sei daran erinnert, dass gegen das ENSI eine Aufsichtsbeschwerde wegen Unterlassung griffiger Massnahmen beim AKW Beznau hängig ist.
Die Einsprechenden können den Entscheid des UVEK auf keinen Fall akzeptieren; sie werden ihn vor Bundesverwaltungsgericht weiter ziehen.

Weitere Informationen: http://www.fokusantiatom.ch/HTMFILES/UnbefrBewilligung.htm
22. Dezember 2009
von: