Strafanzeige gegen das Amt für Energie und Umwelt (AUE) wegen Begünstigung der Mobilfunkbranche

An 300 Orten sollen Antennen mit höherer Sendeleistung als beantragt gebaut werden. In Steffisburg wehren sich die Anwohner
Veröffentlicht: 16. Apr 2024 - Zuletzt Aktualisiert: 16. Apr 2024

Das Mobilfunknetz bedarf stärkerer Antennen. Der Kanton Bernwinkte über 300 adaptive Antennen ohne Baubewiligung durch - und das, obwohl sie viel stärker strahlen dürfen. Darüber berichtete im September der Infosperber. Daniel Laubscher, Inhaber von plannetzwerk GmbH, nennt dies eine «Grenzwerterhöhung durch die Hintertür».

Das AUE hatte den Anwohnern von Steffisburg vor Bundesgericht bestätigt, dass die geplanten Antennen vom AUE geprüft und nach NISV Art. 12 kontrolliert worden seienLaubscher hatte eine Liste von über 380 Mobilfunkanlagen bei 127 bernischen Gemeinden angefordert und erhalten, die eine Sendeleistungserhöhung vornahmen. Die Erhöhung der Sendeleistung wurde im Rahmen eines Bagatellverfahrens (Meldung) direkt durch das AUE gutgeheissen ohne ein neues Baugesuch und ohne öffentliche Publikation.

Dagegen wehren sich die Anwohner. Am 5. April 2024 reichten die ehemaligen Beschwerdeführenden bei der Bauverwaltung Steffisburg eine baupolizeiliche Anzeige ein und verlangten einen umgehenden Baustopp der Antenne. Sie belegten der Baubehörde, dass nicht die vom Bundesgericht bewilligte Antenne mit einer max. Sendeleistung von 100 Watt montiert wurde. Die Antenne weisst andere Antennendiagramme und höhere Sendeleistungen auf, was wiederum die Liste des AUE vom 10. Januar 2024 belegt. Aus dem Anklageschreiben:

  •  Die Privatkläger ersuchen die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, das Verfahren wegen systematischem Amtsmissbrauch und Begünstigung der Mobilfunkbranche an die Hand zu nehmen.
  • Die Strafanzeige wird eingereicht, da die Privatkläger annehmen müssen, dass die Gemeinde Steffisburg im Rahmen des Wiederherstellungsverfahren keine Strafanzeige gegen den Amtschef AUE, Ulrich Nyffenegger einreichen wird.
  • In der Sache Bauen ohne Baubewilligung (baupolizeiliche Anzeige) bei der Baubehörde Steffisburg ist ein Benützungsverbot umgehend durchzusetzen. In Erwägung zu ziehen ist eine allfällige Demontage der 5G-Anlageeinrichtung, da die Vollzugsbehörde den Betriebsstatus der Antennen nicht gemäss NISV kontrolliert.
  • Im Weiteren verlangen die Privatkläger Kostenersatz durch die angeschuldigte Person oder deren Arbeitgeber (Kanton Bern).