Recht auf Reparatur

In der EU sollen Kunden in Zukunft das Recht haben, bestimmte Geräte reparieren zu lassen.Handys, Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen: Diese und andere Geräte sollen in der EU künftig repariert werden müssen, wenn der Kunde es verlangt.
Veröffentlicht: 23. Apr 2024 - Zuletzt Aktualisiert: 23. Apr 2024

 

In der EU sollen Kunden in Zukunft das Recht haben, bestimmte Geräte reparieren zu lassen. Betroffenen muss also grundsätzlich eine Reparaturoption angeboten werden, solange das Produkt noch reparierbar ist. Konkret geht es vor allem um Haushaltsgeräte und Alltagsprodukte wie Handys, Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen. Unter das Gesetz fallen Waren, bei denen die EU bereits in anderen Rechtstexten Anforderungen an die Reparierbarkeit festgelegt hat.

Die Liste der betroffenen Produkte kann daher in Zukunft noch erweitert werden. Hersteller müssen den geplanten Regeln zufolge außerdem Informationen bereitstellen, um Reparaturen auch unabhängigen Werkstätten zu erleichtern. Zudem sollen unabhängige Reparaturdienste nicht mehr am Einbau von gebrauchten oder 3D-gedruckten Ersatzteilen gehindert werden können.

Nach Angaben der EU-Staaten soll eine Gewährleistung eingeführt werden, die für ein Jahr nach einer Reparatur gilt. Das soll sicherstellen, dass Verbraucher darauf vertrauen können, dass sich eine Reparatur lohnt. Jeder EU-Staat muss mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen. Diese Auflage kann beispielsweise durch Reparaturgutscheine, durch die sich der Staat an den Kosten einer Reparatur beteiligt, erfüllt werden. So werden Reparaturen für Verbraucher günstiger. Denkbar ist aber auch, Informationskampagnen oder Reparaturinitiativen Räume bereitzustellen.