Ampel und Union ist der geplante Rechtsbruch bei der Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften gleichgültig, schreibt Norbert Häring

Die Frist zur Prüfung und Beratung in den Mitgliedsländern würde nicht eingehalten
Veröffentlicht: 1. May 2024 - Zuletzt Aktualisiert: 1. May 2024

Bei der Expertenanhörung im deutschen Bundestag am 22. April zum WHO-Pandemievertrag wies einer der Experten darauf hin, dass die geplante Abstimmung über die Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) im Mai gegen zwingende Verfahrensvorschriften der IHR verstoßen würde.
Die Abgeordneten von Ampel und Union übergingen das geflissentlich, anstatt eine Klärung zu versuchen.

Um die IHR-Reform auf der Weltgesundheitsversammlung Ende Mai verabschieden zu können, hätte laut Artikel 52 IHR spätestens Ende Januar ein abstimmungsfähiger Text vorliegen und verteilt werden müssen. Diese Regelung soll es Regierungen, Parlamentariern und Bürgern der Unterzeichnerstaaten ermöglichen, Inhalt und Reichweite der beabsichtigten Reform zu prüfen und zu diskutieren. Stattdessen liegt selbst jetzt, wenige Wochen vor der geplanten Abstimmung, immer noch kein ausverhandelter Textentwurf vor.

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