Stromleitungen auf dem Feld: Landwirten droht Enteignung

Agrar- und Forstverbände laufen Sturm gegen den neuen Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts zum Ausbau der Solarenergie.
Veröffentlicht: 17. Aug 2023 - Zuletzt Aktualisiert: 17. Aug 2023

Der Gesetzentwurf des Solarpaket I sieht vor, dass die Betreiber von Anlagen der erneuerbaren Energien künftig fremde Grundstücke nutzen dürfen, um Leitungen zu den Verknüpfungspunkten in das Energienetz oder Direktleitungen zu Kunden zu führen, außerdem Überfahrungsrechte zum Betrieb der Anlagen sowie Überschwenkrechte für Windenergieanlagen. Für die Leitungsführung ist eine Vergütung von 5 Prozent der Schutzstreifenfläche vorgesehen.

Allerdings sieht die Stromnetzentgeltverordnung für die dort geregelten Leitungstypen deutlich höhere Entschädigungen vor, nämlich Vergütungssätze von 35 Prozent des Verkehrswerts der in Anspruch genommenen Schutzstreifenfläche.