Das Stromgesetz bedroht den Naturschutz und die demokratischen Rechte

Das Stromgesetz führt zu einer unnötigen Zerstörung der Landschaft und einer Schwächung der demokratischen Rechte. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz lancierten heute die Fondation Franz Weber und das Naturkomitee ihre Nein-Kampagnen.

Der schwache Besuch der Medienkonferenz des Nein-Komitees zeigt: Der Abstimmungskampf wird anspruchsvoll (Screenshot livestream)

Das Stromgesetz (auch bekannt als «Mantelerlass») erleichtert die Rodung von Wäldern, ermöglicht die Verschandelung von Landschaften und die Vernichtung geschützter Biotope. Sie schränkt die Souveränität des Volkes, der Kantone und sogar der Gemeinden ein.

Dabei gibt es Alternativen, um die Energiewende zu vollziehen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Anstatt diesen Angriff auf die Natur und unsere Demokratie zu akzeptieren, sollten wir zunächst mehr Energie sparen und das Photovoltaik-Potenzial auf bestehenden Gebäuden und Infrastrukturen nutzen, sagt das Komitee.

Laut dem Bundesamt für Energie produzieren alpine Solarparks im Winter zwar doppelt so viel Strom wie eine ähnliche Anlage im Flachland, kosten aber dreimal so viel. Das Photovoltaik-Potenzial auf Gebäuden und Infrastrukturen ist jedoch selbst im Winter gigantisch.

Das Stromgesetz besagt unter anderem ohne Nachweis, der Bedarf an alpinen Solarparks sei ausgewiesen. Dabei sagen ie Befürworter des Gesetzes selbst, dass 80 Prozent der zusätzlichen erneuerbaren Energien durch Photovoltaik auf Gebäuden und Infrastrukturen realisiert werden könne. Diese Zahl – übrigens viel zu niedrig, wird jedoch nirgendwo im Gesetz genannt.

Das Stromgesetz legt weiter fest, dass die Realisierung von Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energie grundsätzlich Vorrang vor allen anderen nationalen Interessen hat, und natürlich auch vor solchen von kantonaler, regionaler oder lokaler Bedeutung. Somit werden allfällige Beschwerden ins Leere laufen.
Zwar werden in den kantonalen Richtplänen geeignete Zonen festgelegt. Aber es gibt keine Zonen, die für unnötige und teure Anlagen geeignet sind, die die Landschaft verschandeln, obwohl es bessere Alternativen gibt. Darüber hinaus sind die kantonalen Richtpläne in fast allen Kantonen dem Referendum entzogen.
Das Stromgesetz gibt dem Bundesrat auch die Befugnis, die Genehmigungsverfahren für bestimmte Anlagen zu verkürzen, bis hin zur Abschaffung von Gemeindeabstimmungen.
Die Befürworter des Gesetzes behaupten, die schönsten Landschaften nicht antasten zu wollen, haben aber einen Artikel eingefügt, der es nun erlaubt, beim Bau von Anlagen in geschützten Landschaften, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler aufgeführt sind, auf Schutz- und Ersatzmassnahmen zu verzichten.
Das Stromgesetz unterläuft die Gesetze zum Natur- und Landschaftsschutz und ist mit verschiedenen Verfassungsbestimmungen unvereinbar, insbesondere mit jenen, die den Schutz der Natur auf die gleiche Stufe stellen wie die Stromerzeugung. Es sabotiert die Gesetzgebung, die dazu beigetragen hat, wunderschöne Landschaften zu erhalten.


Das «Naturkomitee Nein zum Stromgesetz» wird getragen vom Bündnis Natur und Landschaft Schweiz (BNL), dem Verband Freie Landschaft Schweiz (FLCH) und weiteren Naturschutzorganisationen und Einzelpersonen.

Fondation Franz Weber

Livestream der Medienkonferenz:

https://www.youtube.com/watch?v=Gmo5WW5vmk0