Kontrolle, steigende Kosten und Strompreise im Viertelstundentakt – weitere Gründe gegen das Stromgesetz

Unter dem Namen «Allianz Stromgesetz» engagiert sich neu eine Gruppe von Ingenieuren und Energiefachleuten gegen das Stromgesetz. Ihre Kampagne zielt vor allem auf die massiv steigenden Netzkosten und die Kontrollmöglichkeiten über den privaten Stromverbrauch.

Stromleitung
(Foto: Severin Demchuk / unsplash.com)

Wie aus der Medienmitteilung der Allianz von heute hervorgeht, empfehlen sie das Stromgesetz, über das am 9. Juni abgestimmt wird, aus folgenden Gründen zur Ablehnung.

1. Höhere Stromrechnung wegen 100 Milliarden Netzkosten

Die Erneuerung und der Ausbau des Stromnetzes ab 2025 kosten laut dem Verband Aargauischer Stromversorger 100  Milliarden Franken. Das bedeutet rund 10’000 CHF Mehrkosten pro Haushalt bis 2050.

2. Zwingende Installation von kommunizierenden «Smart Meter»

In allen Haushalten werden neue, ständig kommunizierende Stromzähler installiert (Smart Meter). Die Installation kann nicht mehr verweigert werden. Der Smart Meter teilt dem Netzbetreiber regelmässig mit, wer wann wie viel Strom verbraucht und ermöglicht die Überwachung sowie den Zugriff in jeden Haushalt. Während in der Region Zürich die Smart Meter über Glasfaser mit dem Internet verbunden sind, sind in den meisten anderen Regionen der Schweiz die Smart Meter über PLC (Powerline Communication) verbunden, was zu hoch- und niederfrequenter Strahlung und meist zu Störungen von anderen Geräten oder ganzen Industriebetrieben führen kann.

3. Neue Strompreise im 15-Minuten-Takt

Ab dem 1. Januar 2025 dürfte jeder Netzbetreiber den Strompreis (Netztarif) alle 15 Minuten ändern. Er kann den Preis je nach Marktsituation verdreifachen oder halbieren. Einerseits sorgt das für intransparente Strompreise und diskriminiert die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz, welche keine flexiblen Arbeitszeiten haben (z. B. Lehrerinnen, Handwerker, Bauern oder Pflegefachleute). Andererseits sorgt das für die Stromnetzbetreiber für hohe Bürokratie und technische Risiken.

4. Fernsteuerung von Haushaltsgeräten und Solaranlagen

Neu kann der Energieversorger den Smart Meter mit der Wärmepumpe, Boiler, Elektroladestation oder Solaranlage verbinden und der Bund kann bei Strommangellagen Massnahmen beschliessen. Der Energieversorger darf dann in den Haushalten die Wärmepumpe ferngesteuert abschalten und die Raumtemperatur senken. Gibt es im Sommer zu viel Solar-Strom, können die Netzbetreiber die privaten Solaranlagen ferngesteuert und ohne Entschädigung abschalten. Inhaber von Solaranlagen müssen sich auf potentiell weniger Einkommen und eine längere Amortisationsdauer vorbereiten.

5. Weitere Mehrkosten für instabile Solar- und Windkraftanlagen

«Beim Stromgesetz ist das Preisschild noch völlig unklar. Klar ist aber, dass der Strom mehr kosten wird», sagt Beat Gassmann, Präsident der Schweizer Verteilnetzbetreiber, gegenüber dem BLICK (03.05.2024). Die Stromversorgung wird mit Solar- und Windkraft unsicherer, weil der Strom nur dann fliesst, wenn die Sonne scheint oder der Wind weht.

Die Allianz plant die Verteilung von 300’000 Flyern in der Deutschschweiz.

Weitere Informationen: https://www.allianz-stromgesetz.ch

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Auch der Verband aargauischer Stromversorger steht dem Stromgesetz kritisch gegenüber «Wir sind im Zwiespalt».