Chapeau! Für Silvia Dresti

Keine Begründung, kein rechtliches Gehör, keine Bewährungsfrist: Bei der Kündigung der Berufsschullehrerin Silvia Dresti hebelte der Kanton Zürich das Personalrecht aus. Von ihr hingegen verlangt er Gesetzestreue nicht nur im Buchstaben, sondern im Geiste. Dresti zieht ihren Fall nun vor Bundesgericht.

Berufsschullehrerin Silvia Dresti bewies Mut während der Coronakrise und zahlte hart dafür. (Bild: zVg)

Im Januar 2021 verliert Silvia Dresti, heute 55, nach 19 Jahren im Amt ihre Stelle als Französischlehrerin an der Berufsfachschule Uster. Grund: Sie zweifelte am Sinn der Maskenpflicht. 

2020. Erster Coronawinter. Es ist verpönt, den eigenen Sinnen zu trauen. Es ist verpönt, den aasigen Geruch der Maske wahrzunehmen. Es ist verpönt, sich am Hustenreiz zu stören, den sie auslöst. Es ist verpönt, zu hinterfragen, ob die bakterielle Verschmutzung der Maske durch die eigene Atemluft, ob die Drosselung der Sauerstoffzufuhr, ob die erhöhte Kohlendioxiddichte gesundheitsgefährdend sind. Es ist verpönt, in Zweifel zu stellen, ob die Maske wirkungsvoll Viren abhält. Es ist verpönt, andere als die von den Bundesämtern und den grossen Zeitungsverlagen für sankrosankt erklärten Wissenschaftler ernstzunehmen. Diese «Vergehen» haben Silvia Dresti ihre Stellung gekostet.

Obwohl heute zahlreiche Studien beweisen, dass das Maskentragen Viruserkrankungen nicht eindämmen, so zum Beispiel die Cochrane-Studie, wirft das weder bei den Gerichten noch den meisten Medien neues Licht auf Drestis Handlungsweise.

In einem Artikel im Juli dieses Jahres applaudiert die NZZ dem Zürcher Verwaltungsgericht, das die Kündigung Silvia Drestis gutheisst. Dresti habe klar gegen geltendes Recht und damit gegen die Treuepflicht als Lehrkraft verstossen, weil sie den Jugendlichen keine Maske aufzwingen wolle.

Es ist umstritten, ob der Hahn ein-, zwei-, dreimal oder nie krähte, bevor Petrus Jesus verleugnete. 

Um Silvia Dresti zu kündigen, genügten drei Zwischenrufe. 

Erstens: Ein Schüler rapportiert an die Schulleitung: Dresti habe ihnen ein maskenkritisches Video von «Verschwörungstheoretikern», «ohne Quellen», gezeigt. 

Notabene: Bei der «Verschwörungstheoretikern» handelt es sich um die deutsche Fachärztin für Allgemein- und Arbeitsmedizinerin Beatrice Vöhringer. Sie führt beim inkriminierten Youtube-Video Quellen an.

Zweitens: Am 2. Dezember schreibt ein Vater der Schulleitung eine E-Mail. Dresti motiviere die Schüler dazu, «selber zu denken» und keine Maske zu tragen. 

Drittens: Am 4. Dezember streichen zwei Mitglieder der Schulleitung an Drestis teilverglastes Schulzimmer vorbei. Sie stellen aktenkundig fest, dass «mindestens ein Lernender» keine Maske trägt. 

Am 7. Dezember 2020 leitet das Rektorat der Berufsfachschule Uster Drestis «vorsorgliche Einstellung im Amt» ein. Das ist eine Freistellung. Der entsprechende Lehrer erhält weiterhin seinen Lohn, darf aber ab sofort nicht mehr unterrichten, bis sein «Verschulden» feststeht beziehungsweise entkräftet ist. Dresti erinnert sich: «Ich wurde von der Sekretärin bei den Veloabstellplätzen abgefangen. Ich müsse mitkommen, zur Schulleitung. Aber meine Schüler warten auf mich, warf ich ein. Das wurde schon geregelt, antwortete die Sekretärin.»

Normalerweise ereilen solche Verfahren Lehrkräfte, die sich eines sexuellen Übergriffs schuldig gemacht haben.

Gegen die Freistellung und die wenig spätere erfolgte Kündigung beschreitet Silvia Dresti den Rechtsweg. Der Zürcher Regierungsrat als erste Beschwerdeinstanz wird sie abweisen. Mit zirkulären Scheinargumenten wie diesem: «Dass die vorgezogene Maskentragpflicht im Unterricht gerechtfertigt war, beweist auch die vom Bundesrat nur zwei Tage später beschlossene Maskentragpflicht im Unterricht für die ganze Schweiz.»

Die Verfügung für die vorsorgliche Einstellung im Amt erfolgte ohne Begründung. Das ist widerrechtlich, wie auch der Regierungsrat feststellte. Das Zürcher Verwaltungsgericht wird später ein Mail, das die Verfügung begleitete, als Begründung akzeptieren. 

Um Drestis staatsuntergrabende Handlungsweise zu beweisen, leitet das Rektorat eine Administrativuntersuchung ein. Die mit der Ermittlung beauftragte Anwaltskanzlei befragt alle Schüler Drestis einzeln, anonym und nach einem Schema. Die meisten Schüler und Schülerinnen geben an, Drestis kritische Haltung gegenüber der Maskenpflicht mitbekommen zu haben.

Aber niemand fühlt sich indoktriniert. Dresti habe nur ein-, zweimal auf die Schädlichkeit der Maske, etwa was das Wiedereinatmen der eigenen Atemluft betrifft, hingewiesen. Schon gar nicht fühlen sich die Jugendlichen «aufgefordert», die Maske nicht zu tragen. Die meisten tragen sie immer. Vereinzelt sollen die Jugendlichen von Drestis liberaler Haltung der Maske gegenüber Gebrauch gemacht haben, indem sie sie etwa in Prüfungssituationen oder mündlicher Beteiligung am Unterricht die Maske ablegten.

Eigentlich hätte die Schulleitung Dresti im Zusammenhang mit der Freistellung das rechtliche Gehör gewähren müssen. Im Januar lag für die «vorsorgliche Einstellung im Amt» immer noch keine begründete anfechtbare Verfügung vor. Trotz abgeschlossener Befragung der Lernenden (Administrativuntersuchung). Dresti befand deshalb, dass unter diesen Umständen weitere Gespräche mit der Schulleitung nutzlos seien. Zumal der Rektor in einem Mail in Aussicht gestellt hatte, nicht nur über die Vorfälle im Schulzimmer zu sprechen, sondern auch über Drestis «Haltung, die im Gespräch mit dem Rechtsanwalt zum Ausdruck gekommen war». Zudem machte er die Weiteranstellung von einem ausserordentlichen Beurteilungsverfahren Drestis abhängig. Mit ihrer Gesprächsverweigerung habe sie, so das Verwaltungsgericht, das rechtliche Gehör verwirkt. 

Eigentlich hätte die Schulleitung Dresti vor der endgültigen Kündigung eine Bewährungsfrist setzen müssen. Sowohl der Regierungsrat als auch das Verwaltungsgericht folgten der Argumentation der Schulleitung und der Bildungsdirektion, dass von einer Bewährungsfrist aufgrund der Aussichtslosigkeit der Lage abgesehen habe werden können. Dresti zeige zu wenig Neigung, von ihrer negativen Haltung der Maske gegenüber abzuweichen: «Die Beschwerdeführerin war zu wenig gewillt, ihr Verhalten zu ändern», so das Verwaltungsgericht. Der Regierungsrat war zuvor zum gleichen Schluss gekommen: «Keine Bewährungsfrist, weil die Rekurrentin bewiesen habe, dass sie das, was man von ihr verlangt, nicht gewillt ist zu machen.» 

Dass Dresti nach der Freistellung, inzwischen von einem Rechtsanwalt vertreten, in einem Mail bekräftigte, sich nunmehr an die Weisungen der Coronaschutzmassnahmen zu halten, blieb vor Gericht unberücksichtigt. 

Fazit: Nicht nur Drestis Handlungen hätten gesetzeskonform sein müssen. Auch ihrer Gesinnung hätte unbedingter Glaube an die Coronamassnahmen des Bundes entströmen müssen.

Dresti monierte in ihren Beschwerden denn auch, dass ihre persönliche Haltung kein Kündigungsgrund sein dürfe. Das Verwaltungsgericht antwortet mit einer Stilblüte, um die von der Verfassung geschützte Meinungsfreiheit im Falle von Dresti nicht anwenden zu müssen: «Die Beschwerdeführerin hielt ihre persönliche Haltung (sic!) nicht für sich, sondern kritisierte die an der Berufsfachschule Uster geltende Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler.» 

Im persönlichen Gespräch betont Dresti, dass sie sehr froh ist, ein stabiles Nervenkostüm zu beistzen. Die Art und Weise, wie mit ihr und dem Recht umgesprungen wurde, wäre sonst schwer zu ertragen gewesen. Dresti verfügt inzwischen wieder über gleichwertige Anstellungen als Französischlehrerin. Sie wird ihren Fall vom Bundesgericht beurteilen lassen. 

Für ihren Mut, ihren Durchhaltewillen und ihren Glauben an Gerechtigkeit hat Silvia Dresti einen Chapeau mehr als verdient.

28. Juli 2023
von:

Kommentare

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht

von juerg.wyss
Hier wird sehr schön ersichtlich, dass die Politik über dem Recht steht, jedenfalls in einem Unrechtsstaat. Es ist klar ersichtlich, dass die Schulleitung ihre Macht missbraucht, indem sie Glaubensfragen über das Recht stellt. Das Recht ist nicht mehr gültig für dich, weil du den falschen Glauben hast. Eine Umkehr der Fakten; wie auch sonst so vieles. Ich störe mich vor allem an dem Ausdruck "Einstellung im Amt". Das ist in diesem Fall eine Einstellung (Freistellung) vom Amt, das Gegenteil einer Einstellung im Amt, eine Einstellung im Amt bedeutet nämlich das jemand in seinem Amt eine andere Person eingestellt hat und nicht eine Einstellung des Amtes des Delinquenten. Als weiteren Denkanstoss möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Politik eigentlich vom Volk ausgehen sollte, und nicht wie in einem Unrechtstaat dass die Bevölkerung das tun muss, was die Politik verlangt. Ein weiterer Hinweis ist die Tatsache, dass das Recht und die Ämter benutzt werden, um Menschen zu erziehen, was eindeutig faschistische Züge hat. Das Recht ist nur vor Gerichten gültig oder eben nicht in einem Unrechtstaat. Und Ämter haben eigentlich nur eine Kontrollfunktion, sie sind in keiner Weise weisungsberechtigt. Aber das sind alles Informationen von vor dem Corona-Regime. Hier wird das Recht zur Pflicht, obwohl Recht und Pflicht eigentlich das Gegenteil sind.  

Silvia Dresti

von [email protected]
Guten Tag, Besten Dank für den Artikel über Frau Dresti. - Was sich in den letzten Jahren in der Schweiz und in der westlichen Welt abgespielt hat, stimmt mich sehr traurig! In den 50/60iger Jahren war das Wort Eigenverantwortung noch in aller Munde. Jedoch seit einigen Jahren habe ich den Eindruck, dass selber denken schon bald nicht mehr genehm sein wird. Eine Demokratie kann nur funktionieren, wenn die Mehrheit wieder lernt selbst zu denken und auch die Medien ihre Funktion in einem freiheitlichen Sinn ausüben. Meine besten Wünsche an Frau Dresti.

Chapeau Frau Dresti

von Brummli
Hallo Frau Dresti, auch ich alter Knochen mit 76+2/12Jahren GRATULIERE zu Ihrem Mut, und ziehe meinen Hut sehr tief ! Soyez la bienvenue dans la vraie résistance ! Ich war früher Drogist, Prüfung an der ESD in NE vor genau 50 Jahren mit sehr guten Resultaten. Taschenrechner damals noch verboten, Denken verlangt. Direkte Demokratie mehr oder weniger intakt und Neutralität der Schweiz auch. --- In diesen 50 Jahren wurde die Schweiz ein ziemlich unnützer Trümmerhaufen. Und morgen halten die von 70% Dummheit bestätigten Politdarsteller in "Fremden Diensten" - militärisch ist das immer noch verboten wie Lieferung von Waffen in Kriegsgebiete - wieder patriotisch-scheinheilige Reden.--- Nur die Besten eines Volkes sollen sich um die Jugend kümmern dürfen, meinte schon Pythagoras, denn sie haben das Gold des Volkes in Händen. Sie erinnern mich an eine Geschichte aus den 1920ern im Mittleren Westen der USA beim absichtlich herbeigeführten Bankenkrach mit Bankrun. Da begab sich die Lehrerin der dortigen Schule in der Prärie zur Bank und wollte ein paar gesparte Dollars anlegen. Das Gespräch zog sich bis zum Schalterschluss hin. So rettete sie die kleine Sparkasse des Dorfes vor dem Bankrott, und viele Mitbürger auch. Ich bin kein Freund der Banken - eigentlich auch nicht von Bertolt Brecht, aber manchmal hatte er schon Recht, als er sagte: Was ist ein Banküberfall als Verbrechen im Vergleich zur Gündung einer Bank. Die verbrecherischen, verfassungswidrigen und antiwissenschaftlichen Massnahmen sind nur ein Versuch, die Diktatur mitsamt Denunziantentum und Gesinnungsschnüffelei einzuführen. Ein verzweifelter Versuch, die "Untertanen" - in Wirklichkeit den Souverain - zur Unterwerfung zu zwingen, wie einst mit dem Gesslerhut. Eigenes Denken ist verpönt, Selbständigkeit gefürchtet. Ich habe keine Maske getragen und natürlich auch keine Giftspritze akzeptiert. Warum das Ganze? Weil man den unumstösslich sicheren Untergang des hochverbrecherischen Finanzsystems mit dem Dollar und Euro kaschieren wollte ? Sicher, aber wichtiger ist die Spiritualität ! Die Menschheit soll auf dem Boden des Materialismus gehalten werden - le plancher des vaches ! - und sich nicht zum richtigen, spirituellen, individuellen Christentum erheben dürfen. Darum haben auch die offiziellen, dogmatischen Kirchen wie auch viele Freikirchen und Sekten mitgemacht, sowie praktisch die gesamte, gleichgeschaltete Presse. Goebbels reibt sich die Knochenhände im Grabe! --->Demokratie -> Demokratur -> Diktatur. Ich hoffe, sie haben mehr Glück beim Bundesgericht, allerdings hege ich Zweifel. Aber das KARMA vergisst nichts !  Und die Erde geht trotzdem weiter, mit denen, die dafür das nötige Niveau vorweisen können, für die Anderen gilt: Wiederholen ! Herzlich grüsst RNS