Lob und Tadel für Novartis

ACTARES begrüsst an der Generalversammlung von Novartis vom 26. Februar 2010 sowohl die bevorstehende Einführung der konsultativen Abstimmung über das Vergütungssystem wie auch die Aufgabe von Daniel Vasellas umstrittenem Doppelmandat. ACTARES missbilligt hingegen die masslosen Vergütungen von über 40 Millionen Franken, welche zum wiederholten Mal an Daniel Vasella geleistet werden. Weiter verurteilt ACTARES aufs Schärfste den Weiterzug der Patentklage zum Krebsmedikament Glivec in Indien.
 
ACTARES, AktionärInnen für nachhaltiges Wirtschaften, ist erfreut über die künftige Möglichkeit zur Abstimmung über das Vergütungssystem von Novartis, auch wenn diese vergleichsweise spät kommt und lediglich konsultativ durchgeführt wird. ACTARES fordert jedoch weiterhin eine verbindliche Abstimmung über die konkreten Vergütungen.

Auch der Rücktritt von Daniel Vasella aus der Konzernleitung und die somit erzielte Ämtertrennung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung werden von ACTARES begrüsst. Durch die Aufgabe des umstrittenen Doppelmandates gibt es endlich eine Machtteilung an den Schalthebeln von Novartis.

2009 wurden zum wiederholten Mal masslose Vergütungen von sage und schreibe 42 Millionen Schweizer Franken an Daniel Vasella geleistet. ACTARES missbilligt derart astronomische Summen und fordert vom Verwaltungsrat, künftige Saläre in einem gesellschaftlich und ethisch vertretbaren Rahmen zu halten. Weil die Vergütungen 2009 überdimensional und inakzeptabel waren, verweigert ACTARES den Mitgliedern des Verwaltungsrates die Entlastung und lehnt den Jahresbericht ab, in welchem der Vergütungsbericht enthalten ist.

Entsetzt ist ACTARES über den Weiterzug der Patentklage zum Krebsmedikament Glivec in Indien. Nach bereits dreimaliger Abweisung der Klage greift Novartis erneut die indische Gesetzgebung an, um Patenschutz für Glivec zu erhalten. ACTARES verurteilt dieses Vorgehen aufs Schärfste. Der Konzern versucht damit dem indischen Staat das Recht zu nehmen, seine Bevölkerung bestmöglich mit Medikamenten zu versorgen.

Die Gratisabgabe von Glivec durch Novartis erreicht in Wirklichkeit einen grossen Teil der bedürftigen Patienten nicht. Gleichzeitig gefährdet die Patentklage die medizinische Versorgung anderer Entwicklungsländer, welche zahlreiche Generika-Produkte aus Indien importieren, die rund 10 Mal weniger kosten als die Originalmedikamente. Würde Glivec unter Patentschutz gestellt, hätte dies Signalwirkung: diese Länder und deren Bevölkerung hätten keinen Zugang mehr zu lebensrettenden Medikamenten.

www.actares.ch
25. Februar 2010
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