AVIG-Referendum: Die Arbeitslosigkeit bekämpfen - nicht die Arbeitslosen

Das Komiee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen ruft die Bevölkerung auf, gegen die Revision der ALV zu stimmen. Es werden von der Revision nämlich vor allem Jugendliche, Frauen und Langzeitarbeitslose betroffen sein. Indirekt wird aber auch auf die Kantone und Gemeinden der Finanzdruck erhöht.

Die 4. AVIG Revision geht davon aus wer Mühe habe eine Stelle zu findest ist entweder faul, Ausländer, bildungsfern oder krank. Tatsächlich gibt es Gründe, welche mit der Qualifikation oder den Arbeitswillen der Arbeitslosen nichts zu tun haben: zum Beispiel zu wenig praktischer Erfahrung (LehrabgängerInnen), nicht geradlinige Berufskarrieren (wenn verschiedene Berufe ausgeübt wurden) das Alter (über 45 Jahre), WiedereinsteigerInnen und alleinerziehende Frauen und Männer, Berufe mit weniger Nachfrage oder Übersättigung des Arbeitsmarkts. Sie alle sind auf eine gute ALV angewiesen.

Die Jugend soll es hart treffen - so entschied jedenfalls die Parlamentsmehrheit. Die vom Parlament abgesegnete Revision fördert die Konkurrenz unter Jugendlichen: Unter-30jährigen werden zukünftig jeden Job annehmen müssen (Zumutbarkeitsschutz entfällt: Der Zwang, jede Arbeit anzunehmen – auch miserabel bezahlte ). Dadurch werden viele Arbeitslose direkte KonkurrentInnen zu den niedrig ausgebildeten Arbeitskräften, was sich auch bei deren Löhnen auswirken wird.
Auch die Frauen gehören zu den Verliererinnen in dieser Revision. Ob verwitwet oder geschieden, Wiedereinsteigerinnen in den Arbeitsmarkt bekommen weniger Taggelder. Langzeitarbeitslosen bietet die Revision einzig und allein die Prekarität, denn je länger sie arbeitslos sind desto, weniger Taggelder bekommen sie.
Die Revision bewirkt für die Gemeinden und Kantone eine Kostenverlagerung. „Die Zusatzbelastung für die Kantone und Gemeinden durch die untersuchten Massnahmen beträgt rund CHF 137-236 Mio. pro Jahr“. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Sozialdirektorenkonferenz (SODK). Das Referendumskomitee hat zu diesem Zweck mit vielen ParlamentarierInnen auf Gemeinde- und Kantonsebene zusammengearbeitet. Diese erarbeiteten verschiedene Motionen und Interpellationen um diese Kostenverlagerung zu berechnen. Desweiteren dürfen Kantone mit hoher Arbeitslosigkeit die Bezugsdauer für Taggelder nicht mehr erhöhen.
Diese Revision des bürgerlichen Lagers ist Teil eines grossen Abbauplanes unserer Sozialwerke. Die Revision wird nicht nur das Lohndumping, die Prekarität und die Konkurrenz verschärfen. Es ist vor allem eine Kriegserklärung an die Betroffenen selber, die nicht die Ursache dieser Krise sind, sondern die Opfer.

Deshalb: NEIN zur Revision der Arbeitslosenversicherung am 26. September 2010!

Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen

15. September 2010
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