Keine Steuer-Strafe für Einelternfamilien

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat sich gegen eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes ausgesprochen. Diese würde es den Kantonen ermöglichen, den Einelternfamilien mehr Steuern aufzubürden. Das Plenum des Nationalrates wird sich in der Herbstsession mit diesem Thema befassen.

Noch ist jedoch die Gefahr nicht gebannt, dass die Einelternfamilien für die Besserstellung bei der direkten Bundessteuer mit höheren Kantons- und Gemeindesteuern zahlen müssen. Und vor allem diese Kantons- und Gemeindesteuern belasten das Familienbudget. Damit würden ausgerechnet die wirtschaftlich verletzlichsten Familien benachteiligt, und das im Rahmen einer Steuerrevision, die Familien mit Kindern entlasten soll. Das ist skandalös.

Die Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes stiess zwar in der Vernehmlassung auf breite Ablehnung. Die Parteien CVP, SP, SVP, EVP und Grüne sprechen sich für die Beibehaltung des heutigen Rechts aus. Die Mehrheit der Kantone befürwortet jedoch die Gesetzesänderung, und ihre Stimme hat grosses Gewicht. Der Kommissionsentscheid zugunsten der Einelternfamilien fiel denn auch nur sehr knapp, und der Nationalrat muss ihm in der Septembersession noch zustimmen. Schliesslich muss der Ständerat auf die Linie der Nationalratskommission einschwenken.

Nachteile für wirtschaftlich Schwächste

● Der Vorschlag benachteiligt ausgerechnet die wirtschaftlich schwächsten Familien, die besonders gegen Armut kämpfen müssen - und das im Rahmen einer Steuerrevision zur Entlastung von Familien mit Kindern.
● Art. 11 Abs. 1 StHG hat sich als entscheidend erwiesen, damit Einelternfamilien in den Kantonen nicht über ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hinaus besteuert werden. In der Stadt St. Gallen musste eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind sogar mehr Steuern bezahlen als ein kinderloses Ehepaar, bis der Kanton seine Praxis aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides ändern musste.

●  Schliesslich sind die Annahmen, auf denen der Vorschlag beruht, nicht haltbar. Es ist erwiesen, dass bei Alleinerziehenden nicht weniger Ausgaben anfallen als bei verheirateten Eltern, auch wenn eine Person weniger im Haushalt lebt. Das Parlament hat ausserdem beim Erlass des Gesetzes festgestellt, dass die Bestimmung kein Eingriff in die Tarifhoheit der Kantone darstellt, sondern eine Definition, was eine Familie ist.


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