Laut Urteil hätte die Ausländerbehörde dem Chirurgen Ghassan Abu-Sittah die Teilnahme an dem Kongress und auch jegliche Veröffentlichungen und Interviews nicht verbieten dürfen. Als Grund hatte die Behörde damals die Gefahr angeführt, Abu-Sittah könnte auf dem Treffen die Terrorattacke der islamistischen Hamas am 7. Oktober 2023 in Israel glorifizieren und die Vernichtung Israels befürworten. Das Verwaltungsgericht befand dagegen, dass nicht zu erwarten gewesen sei, dass Äußerungen Abu-Sittahs die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet hätten.
Der als Versammlung angemeldete Kongress, der die deutsche Regierung als Unterstützer eines „Völkermords“ im Gazastreifen anprangern wollte, war von der Polizei nach zwei Stunden aufgelöst worden. Abu-Sittah, der für die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen ab Oktober 2023 gut einen Monat im Gazastreifen Verletzte versorgte, war als Redner vorgesehen, doch verweigerte ihm die Bundespolizei am Flughafen die Einreise. Zugleich wurde dort das politische Betätigungsverbot verhängt, gegen das er von Großbritannien aus gerichtlich vorging.