Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs stärkt Schutz vor Rufschädigung – und erhöht zugleich den Druck auf kleine Medien
Bewusstes Verschweigen wesentlicher Fakten kann künftig unzulässig sein. Unabhängige Verlage fürchten steigende Prozessrisiken.

Der deutsche Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass das gezielte Verschweigen wesentlicher entlastender Tatsachen einer falschen Tatsachenbehauptung gleichkommen kann. Anlass war die Berichterstattung eines Vereins, der einen Unternehmer als «extrem rechts» dargestellt hatte, obwohl ihm entlastende Informationen bekannt waren. Nach Ansicht des Gerichts entstand dadurch ein irreführendes Gesamtbild.

Das Urteil könnte weitreichende Folgen für Medien und sogenannte Faktenchecks haben. Wer durch selektive Darstellung den falschen Eindruck erweckt, Personen oder Organisationen seien extremistisch oder verbreiteten Desinformation, muss künftig eher mit Unterlassungsansprüchen rechnen.

Gleichzeitig birgt der Entscheid Risiken für kleinere, unabhängige Verlage. Finanzstarke Unternehmen oder Einzelpersonen könnten das Urteil nutzen, um gegen kritische Berichte vorzugehen, wenn sie das Weglassen einzelner Stellungnahmen oder Argumente beanstanden. Selbst wenn solche Klagen letztlich scheitern, können die hohen Prozesskosten kleine Redaktionen erheblich belasten. Das Urteil stärkt damit einerseits den Schutz vor Rufschädigung, könnte andererseits aber den finanziellen Druck auf unabhängigen Journalismus erhöhen.


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