Cannabis: «Und täglich grüsst das Murmeltier»
Zur Cannabislegalisierung und den Folgen für die psychische Gesundheit – ein wissenschaftliches Update.
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Kriege werden fortgesetzt, um angeblich Frieden zu erreichen, und toxische Produkte eingesetzt, um die Gesundheit zu schützen. Bild: Shutterstock

Es ist wieder mal soweit. Erneut steht die Legalisierung von Cannabis auf dem Plan des Schweizer Gesetzgebers: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG).

Die Vernehmlassung ist abgeschlossen. Vorgesehen ist, dass der Besitz von Cannabis im öffentlichen Raum für Privatpersonen für Cannabisprodukte mit einem Gesamt THC Gehalt von höchstens 5 Gramm oder 30 Gramm unverarbeitetes Cannabis, oder 15 Gramm Haschisch oder Cannabisextrakte erlaubt werden. (Art. 7) Im privaten Bereich (Art. 14) soll die Selbstversorgung für Produkte mit bis höchstens 75 Gramm THC erlaubt sei. Dabei sei davon auszugehen, dass die folgenden Produkte die nachstehenden Mengen an THC enthalten: «a. 100 Gramm getrocknetes, unverarbeitetes Cannabis: 15 Gramm THC; b. 100 Gramm frisches, unverarbeitetes Cannabis: 5 Gramm THC; c. 100 Gramm Haschisch: 25 Gramm THC; und d. 100 Gramm lösungsmittelbasierter Cannabisextrakt: 75 Gramm THC.» (1) Auf 47 Seiten wird das Gesetz akribisch beschrieben. Der erläuternde Bericht vom 3. Juli 2025 ist überschrieben mit: «Parlamentarische Initiative, Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz.»

Dieser Bericht umfasst 188 Seiten. Die Verfasser der Gesetzesbestimmungen wissen um die schädlichen Auswirkungen des Cannabiskonsums. (Art. 1a des Bundesgesetzes über Cannabisprodukte/Vorentwurf) Beim Lesen der detaillierten Beschreibung, die im erläuternden Bericht auch die Regelung von Anbaubewilligungen, «Qualitätssicherung», Konzessionen der Kantone und ein Monitoring umfasst, gewinnt man den Eindruck, als wollten die Verfasser mittels administrativer Akribie die toxische Droge «gesundschreiben».

Die Frage um die Legalisierung von Cannabis hat in der Schweiz eine traurige, jahrzehntelange «Tradition», die in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts einige ihrer Höhepunkte erreichte. Obwohl die schädlichen Auswirkungen des Cannabiskonsums seit vielen Jahrzehnten bekannt und wissenschaftlich belegt sind (2,3,4,5) und bereits in den 90er Jahren wissenschaftlich sauber und in Form und Sprache verständlich der Allgemeinbevölkerung zugänglich gemacht wurden (6), blieb der politische Wille ein Cannabisverbot ebenso wirkungsvoll wie verständnisvoll (Verständnis bedeutet nicht Billigung) durchzusetzen, auf schwachen Füssen. Anfang der 90er Jahre erreichte die Diskussion um das für oder wider von Cannabis ein Ausmass an Gehässigkeit insbesondere gegenüber denjenigen, die sich gegenüber einer Liberalisierung kritisch äusserten, die in der Schweiz im Rahmen politischer Auseinandersetzungen unüblich ist und sich in vergleichbarer Weise in den letzten Jahren nur im Kontext der Auseinandersetzung um die Coronamassnahmen und die damit verbundenen «Vakzineempfehlungen» wiederholt haben. Warum das so ist, ist nicht Gegenstand dieses Beitrags.

Inzwischen haben sich die Bedenken, die vor mehreren Jahrzehnten wissenschaftlich belegt gegenüber dem Cannabiskonsum geäussert wurden vollumfänglich bestätigt und werden auch von den Protagonisten des beabsichtigten Gesetzes im Grundsatz nicht bestritten. Eines der Hauptargumente, welches gegenwärtig vorgebracht wird ist das einer angeblich mangelnden Durchsetzbarkeit eines Cannabiskonsumverbots. Mangelt es hier nicht am politischen Willen?

Wenn der politische Wille vorhanden ist, ist der Gesetzgeber ohne Weiteres in der Lage, sich durchzusetzen, auch wenn ein Verbot zunächst missachtet wird. Ein aktuelles Beispiel bildet das Teilstreckenfahrverbot tagsüber, welches am 27.9.2023 in der Stadt Zürich auf der Langstrasse ausgesprochen wurde. Eine seit 8. Januar 2024 eingesetzte automatische Durchfahrtskontrolle führte zu 17 300 Bussen à Fr. 100.- in den ersten 30 Tagen, da das Verbot missachtet worden war. In der Folge riss die Bussenflut nicht ab. Auch im Jahr 2025 kam es zu tausenden von Bussen, obwohl diese nur noch sporadisch verhängt und nicht immer durchgesetzt wurden. Und noch immer wurden pro Tag zum Teil mehr als 100 Verstösse registriert. Der Fokus der Stadt liegt jedoch darauf, das neue Verkehrsregime durchzusetzen. Die Missachtung führte nicht dazu, dass das Verbot geändert oder gelockert wurde, sondern es führte seit Anfang 2026 zu einer besseren Kennzeichnung und Sichtbarmachung der Verbotstafeln; also eine deutlichere Charakterisierung des Problems, verbunden mit dem unmissverständlichen politischen Willen, das Verbot durchzusetzen.

Schädliche Auswirkungen des Cannabiskonsums werden weder im Vorentwurf über das «Bundesgesetz über Cannabisprodukte», noch im «Erläuternde(n) Bericht» bestritten. Dennoch trägt die parlamentarische Initiative den Titel: «Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz». In den allgemeinen Bestimmungen des Gesetzesvorentwurfes wird in Art. 1 proklamiert, dass dieses Gesetz Minderjährige vor dem Kontakt mit Cannabis schützen und vom Konsum abhalten soll, dem problematischen Konsum von Cannabis vorbeugen und diesen verringern soll und den Verkauf von Cannabisprodukten regeln soll, ohne den Konsum zu fördern. Im «Erläuternde(n) Bericht» wird u.a. festgehalten, dass bei diesem Gesetz die «öffentliche Gesundheit und der Jugendschutz» im Mittelpunkt stehen sollen. Es wird also suggeriert, das Gesetz diene der Gesundheit der Jugend und von Erwachsenen. Ein toxisches Produkt wird zugelassen unter der Überschrift des Gesundheitsschutzes. Wie sollen Bürgerinnen und Bürger das verstehen?

Kriege werden fortgesetzt, um angeblich Frieden zu erreichen, und toxische Produkte eingesetzt, um die Gesundheit zu schützen. 

Die letzte eidgenössische Volksinitiative zur Legalisierung von Cannabis (Eidgenössische Volksinitiative «Cannabis-Legalisierung: Chancen für Wirtschaft, Gesundheit und Gleichberechtigung») (7) ist am 31.10.25 bereits im Sammelstadium gescheitert. Warum dieser Gesetzesentwurf? Wenn man will, dass sich die Bürgerinnen und Bürger und die sogenannte «Classe Politique» immer weiter voneinander entfernen, dann muss man es wahrscheinlich genauso machen. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass gerade in einer direkten Demokratie wie die Schweiz sie hat, den politisch Verantwortlichen mit der Zeit ein sehr eisiger Wind von Seiten der Bürger und der Bürgerinnen entgegenwehen wird.

Was sind die Erfahrungen, die andere Länder mit der Legalisierung von Cannabis gemacht haben?
Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschliesslich auf die Auswirkungen von Cannabis auf die Psyche und auf das Gehirn.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde für Erwachsene ab 18 Jahren am 1.4.24 der Cannabiskonsum legalisiert. Bis zu 25 Gramm des Stoffes dürfen in der Öffentlichkeit mit sich geführt werden. Zu Hause dürfen 50 Gramm getrocknetes Cannabis aufbewahrt werden. Ferner ist in dem Gesetz der Cannabisanbau, der Zusammenschluss in Cannabisclubs und der Anbau und die Abgabe der Droge seit 1.7.24 erlaubt und geregelt. Zudem wurden sogenannte Schutzzonen eingerichtet (100m in der Nähe von Schulen, Kitas, Jugendclubs und Kinderspielplätzen).(8)

Im November 2025 wurde im Deutschen Ärzteblatt eine Untersuchung publiziert mit dem Titel «Häufigkeit psychotischer Erkrankungen nach der Cannabislegalisierung».(9) Ziel der Pilotuntersuchung war es, «die Entwicklung der Hospitalisationsraten von cannabisinduzierten Psychosen im Zeitraum um die Legalisierung in einer Region vollständig zu untersuchen, um mögliche Veränderungen zu quantifizieren.» (10) Die Analyse der Routinedaten basierte auf stationären Behandlungsfällen von 6 Bezirkskrankenhäusern in Schwaben mit 1024 Planbetten, die für die gesamte stationär psychiatrische Versorgung im Regierungsbezirk zuständig sind, und fand über einen Zeitraum von 3 Jahren (24 Monate vor und 12 Monate nach der Legalisierung) statt. Es wurden ausschliesslich Hauptdiagnosen nach ICD-10 (int. anerkanntes Diagnosemanual) bei Patientinnen und Patienten >= 18 Jahre erfasst. «Cannabisinduzierte Psychosen (F12.5), Cannabis-Störungen gesamt (F12.0-F12.9) und nicht organische psychotische Störungen aus dem Schizophrenie-Spektrum (F20-F29).(11) Die Hospitalisierungsraten wurden als Anzahl der Fälle pro 100 000 Personen pro Quartal berechnet, basierend auf dem Anteil der erwachsenen Bevölkerung (1893005 Personen im Bezirk Schwaben). Im Beobachtungszeitraum blieb die Zahl der stationären Behandlungsfälle im Bezirk Schwaben konstant. Die Hospitalisierungsrate von cannabisinduzierten Psychosen stieg (im Mittel +/- Standardabweichung) von 1.68 +/- 0.28 pro 100000 Einwohner pro Quartal, vor der Legalisierung auf 3.00 +/- 0.49 nach der Legalisierung. Die Hospitalisierungsrate der allgemeinen cannabisbezogenene Störungen stieg (im Mittel +/- Standardabweichung) von 3.45 +/- 0.73 vor der Legalisierung auf 5.05 +/-0.78 pro 100000 Einwohner pro Quartal nach der Legalisierung. 

Die Analyse der Quartalsdaten ergab eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für cannabisinduzierte Psychosen sowie für allgemeine cannabisbezogene Störungen nach der Legalisierung im Vergleich zu der Zeit vor der Legalisierung.(12) Der proportionale Anteil cannabisinduzierter Psychosen an nicht organischen Psychosen hat sich nach der Legalisierung nahezu verdoppelt. «Cannabisinduzierte Psychosen nahmen um das 1.8 fache zu und damit stärker als cannabisbezogene Hospitalisationen, insgesamt (1.5 fach).» (13) (Hervorhebung durch Autorin.) Die Autoren weisen auf gewisse Limitationen hin, z.B. dass Aussagen über Aufnahmen von Menschen unter 18 Jahren und Aufnahmen in somatischen Krankenhäusern nicht getroffen werden konnten, und empfehlen, um die Stabilität dieses Trends zu bewerten und adäquate Massnahmen zu ergreifen, längerfristige Beobachtungen aus anderen Regionen und kausale Analysen.(14)

Daniel T. Myran et al. publizierten im Februar 2025 eine umfassende kanadische Studie über Veränderungen im Auftreten von Schizophreniediagnosen und Psychosen, die assoziiert sind mit einer durch Cannabis verursachten Störung nach der Cannabislegalisierung in Kanada. Die Autoren untersuchten die Wechsel in der «population attributable risk-fraction» (PARF) für Störungen, die mit dem Cannabisgebrauch assoziiert waren nach der Liberalisierung des medizinischen Cannabis (2015) und der Legalisierung von nichtmedizinischem Cannabis 2018 in Kanada.(15) Unter einer «population attributable risk fraction» ist die Zahl von Krankheits- oder Todesfällen in einer spezifischen Population, die nicht vorhanden wäre, wenn ein spezifischer Risikofaktor (in diesem Fall das Cannabis) vollständig entfernt wird, zu verstehen. Die Studie wurde in Ontario Kanada in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2022 unter 1 3588 681 Menschen im Alter zwischen 14 und 65 Jahren ohne Schizophrenie in der Vorgeschichte durchgeführt. Es gab einen Wechsel in der PARF für Menschen mit «Cannabis Use Disorder» (CUD). 

Unter Cannabis Use Disorder versteht man einen Cannabisgebrauch bei Menschen, die unfähig sind den Cannabisgebrauch zu stoppen, obwohl er in ihrem Leben soziale und gesundheitliche Probleme verursacht. Das CDC (Center for disease control) hat im Dezember 2024 unter der Rubrik «Cannabis and Public Health» die Symptomatik dieses Störungsbildes dargestellt. Man nimmt an, dass diese Störung 3 von 10 Menschen, die Cannabis konsumieren betrifft. Das Risiko diese Störung zu entwickeln ist höher bei Menschen, die in der Jugend oder Adoleszenz mit dem Cannabiskonsum beginnen und Cannabis häufiger konsumieren. 

In der kanadischen Studie wurde als Cannabis Use Disorder definiert, wenn ein Individuum eine oder mehr Notfallbesuche im Zusammenhang mit einer ICD-10 CA oder DSM-IV Diagnose hatte, die mit Cannabis in Verbindung stand. (Bei ICD-10 CA und DSM-IV handelt es sich um in Kanada offiziell gebräuchliche Diagnosemanuale)

Der primäre Outcome der Studie von Myran et al. war der Wechsel in PARF für CUD assoziiert mit Schizophrenie über drei Zeiträume, die Prälegalisierungsperiode (Januar 2006 bis Dezember 2015) die Liberalisierung von medizinischen und nichtmedizinischem Cannabis (von Dezember 2015 bis Dezember 2018) und die Legalisierung von nichtmedizinischem Cannabis (Oktober 2018 bis Dezember 2022). Ein sekundärer Outcome war die Diagnose von «Psychosen nicht anderweitig spezifiziert», abgestützt auf die gängigen Diagnosenmanuale (ICD-10, CA und DSM IV).

In der allgemeinen Population ohne CUD entwickelten 0.6% eine Schizophrenie vs. 8.9% bei Personen mit CUD. Die PARF für CUD, die assoziiert war mit Schizophrenie verdreifachte sich nahezu von 3.7% während der Prälegalisierungsperiode auf 10.3% während der Postlegalisierungsperiode. (16) Die PARF für CUD und Schizophrenie in der Postlegalisierungsperiode betraf bei Männern zwischen 19 und 24 Jahren 18.88%. Die Inzidenz von Schizophrenie war über die Zeit stabil, während die Inzidenz von Psychosen nicht anderweitig klassifiziert von 30 auf 55.1 auf 100000 Individuen, also um 83.7% in der Postlegalisierungsperiode, verglichen zur Prälegalisierungsperiode anstieg.(17) 

Die Individuen, die eine Cannabis Use Disorder hatten, waren im Durchschnittsalter jünger und lebten eher in Nachbarschaften mit niedrigem Einkommen als Personen ohne CUD. Sie hatten substanziell höhere Level von vorangegangenen ambulanten und akuten medizinischen Einsätzen, assoziiert mit mentaler Gesundheit und Substanzgebrauch. Von 118 650 Personen, die einen Notfallbesuch oder eine Hospitalisation im Zusammenhang mit einer CUD Störung aufwiesen, zeigten 12.6% Probleme mit Alkohol (vs. 0.9% in der Allgemeinpopulation), 3.4% hatten Probleme mit Opioiden (vs. 0.1% in der Allgemeinpopulation), 5% hatten Probleme mit Kokain (vs. 0.1% in der Allgemeinpopulation), 2.9% hatten Probleme mit Amphetaminen (vs. 0.04% in der Allgemeinpopulation), 7.9% wiesen einen Polysubstanzgebrauch auf (vs. 0.2% in der Allgemeinpopulation). 42.8% hatten in den vorangegangenen 3 Jahren Einrichtungen im Zusammenhang mit psychiatrisch/psychologischen Erkrankungen aufgesucht (vs. 3.5% in der Allgemeinbevölkerung), 14.5% suchten die Institutionen/Arzt/Psychologen wegen affektiver Störungen auf (gegenüber 1% in der Allgemeinpopulation)

Wegen Angststörungen erfolgten die Besuche bei 17.3% (gegenüber 1.7% in der Allgemeinpopulation). Wegen Selbstverletzung erfolgten die Besuche bei 9% (gegenüber 0.5% in der Allgemeinpopulation). 8.9% hatten eine Schizophrenie (gegenüber 0.6% in der Allgemeinbevölkerung). Bei 4.1% kam es zum Tod (vs. 2.5% in der Allgemeinpopulation).(18) Die Inzidenz von «Psychose nicht anderweitig spezifiziert» bei Personen mit CUD steigerte sich von 6.7% in der Zeit vor der Legalisierung auf 14.9% in der Zeit nach der Legalisierung. Die Inzidenz von Schizophrenie steigerte sich bei Personen mit CUD von 7% in der Zeit vor der Legalisierung auf 16.7% nach der Legalisierung.(19) In ihren Limitationen weisen die Autoren daraufhin, dass sich die finale Periode der Studie mit der Covid-19 Pandemie überlappte, was möglicherweise zu einer Unterschätzung der Anzahl des Auftretens von Schizophreniefällen geführt habe. Ausserdem weisen die Autoren daraufhin, dass die weitere Forschung auch die postpandemischen Probleme und die Wechsel auf dem Cannabismarkt untersuchen müsste, einschliesslich des wachsenden Inhaltes von THC in den Produkten.

Im April 2025 publizierte das JAMA (Journal of the American Medical Association) Neurology eine Untersuchung an über 6 Millionen Individuen im Alter von 45 Jahren oder älter ohne Demenzgeschichte. Die Autoren Myran D.T. et al. konnten nachweisen, dass diejenigen, die Akutbehandlung im Zusammenhang mit Cannabis benötigten ein 1.5 bis 3.9mal höheres Risiko hatten in den darauffolgenden 5 Jahren eine Demenz zu entwickeln verglichen mit Individuen, die aus verschiedenen anderen Gründen eine Akutbehandlung aufgesucht hatten und der Allgemeinpopulation.(20) Die Wichtigkeit der Studie wurde damit begründet, dass bekannt sei, dass Cannabisgebrauch assoziiert sei mit einer Schädigung des Kurzzeitgedächtnisses und Langzeitveränderungen in den Hirnstrukturen.(21) Die Studie schloss 6 086 794 Individuen ein, von denen 0.3% eine Akutbehandlung im Kontext von Cannabiskonsum aufsuchten mit einem Durchschnittsalter von 55.2 Jahren in den Jahren 2008 bis 2021 mit einem Follow-up bis 2022. Die jährlichen Inzidenzraten im Zusammenhang mit Akutbehandlungen durch Cannabisgebrauch stieg in dieser Zeit bei Individuen im Alter von 45 bis 64 Jahren um das fünffache und bei Individuen im Alter von 65 und älter um das 26,7-fache.(22)

Die aktuellen wissenschaftlichen Befunde, ebenso wie die Befunde der vorangegangenen Jahrzehnte sprechen dafür, dass der Cannabiskonsum per se schädlich ist und zwar unabhängig davon, ob der Gebrauch legal geregelt wird oder nicht. Eine Legalisierung verschärft die Problematik. Auch wenn sich bei gewissen Störungen die Probleme gegenseitig beeinflussen mögen, ist es erwiesen, dass man erstens nicht weiss, ob und wann eine Person «vulnerabel» ist (das stellt sich oft erst im Nachhinein heraus) und zweitens, dass die Legalisierung die Problematik verschärft. Auch der vielfach erhobene Einwand, dass eine Legalisierung vor der Gefahr von Beimischungen und dem Schwarzmarkt schützt, vermag nicht zu überzeugen. Was nützt es, wenn weniger auf dem Schwarzmarkt eingekauft wird, dafür im Kontext der Legalisierung durch Cannabis entstandene Krankheiten und Todesfälle steigen? 

Es gibt meines Erachtens keinen wissenschaftlich vertretbaren Grund, Cannabis in der Schweiz zu legalisieren. Es gibt keinen Hinweis, dass die Erfahrungen anderer Länder zu einer Minderung der Folgen des Cannabiskonsums geführt haben. Das CDC schätzt diejenigen Cannabisuser, die eine damit verbundene Störung entwickeln auf 30% ein. Diese enorm hohe Rate ist von einer Legalisierung unabhängig und die Befunde zeigen, dass die Probleme mit der Legalisierung grösser werden.

Zur Zeit läuft in Basel ein kantonales Projekt mit Fokus auf kontrollierte Cannabisabgabe, in Zürich eine stadtweite Studie mit mehreren 100 Teilnehmern und in Lausanne ein universitär begleitetes Projekt mit Qualitätskontrolle.(23) Dr. med. Jens Westphal berichtet über diese Projekte: «Die Teilnehmenden berichten durchweg von positiven Erfahrungen mit laborgeprüften, schweizerischen Produkten. Besonders geschätzt werden die Transparenz durch QR-Code basierte Laborresultate und die Abwesenheit von Pestiziden oder anderen Schadstoffen.»(24) Unter der Überschrift «Erste Erkenntnisse» wird beschrieben, die bisherigen Ergebnisse würden eine hohe Zufriedenheit mit der Produktqualität und -sicherheit zeigen. Gleichzeitig seien keine signifikanten negativen Auswirkungen auf öffentliche Ordnung oder Verkehrssicherheit beobachtet worden. Diese Daten würden direkt in die politische Meinungsbildung einfliessen.

Wie schön, dass Jens Westphal sich noch während den laufenden Studien/Projekten schon öffentlich so umfassend zu deren «Erkenntnissen» äussern kann.

Als ich in Kenntnis dessen, dass in Deutschland eine Studie über Häufigkeit psychotischer Erkrankungen nach der Cannabislegalisierung abgeschlossen war und kurz vor der Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt stand, bei einem der Autoren der Studie um Informationen nachfragte, wurde ich korrekterweise darauf verwiesen, dass man keine Informationen öffentlich machen könne, bevor die Studie nicht offiziell im Ärzteblatt publiziert worden sei.

Wenngleich es Wissenschaftlern unbenommen bleibt, weiter zu forschen, gibt es allen Grund sich bezüglich der Legalisierung von Cannabis und dessen Schädlichkeit festzulegen. In anderen Wissenschaftsbereichen ist man da wesentlich weniger zimperlich. Als Beispiel sei nur die Einführung der Behandlung des kastrationsresistenten Prostatakarzinoms mit Abirateron/Olaparib genannt im Vergleich zu Abirateron (und Placebo). Obwohl der einzige Fortschritt dieser neuen Medikamentenkombination darin bestand, dass sich das radiologisch progressionsfreie Intervall etwas vergrösserte, sich aber im Vergleich zur alleinigen Behandlung mit Abirateron keine statistisch signifikante Verlängerung des Gesamtüberlebens zeigte, wurde die neue Medikamentenkombination im Dezember 22 in der Europäischen Union zugelassen.(25,26) Dies obwohl die Korrelation zwischen dem klinischen Befund/Überleben mit dem radiologischen Befund gerade beim Prostatakarzinom immer noch diskutiert wird. Ich möchte mich an dieser Stelle nicht über die Behandlung des Prostatakarzinoms auslassen. Der Sinn dieser kleinen Abschweifung ist, darzulegen, dass aufgrund von auf viel tönerenen Füssen stehende wissenschaftlicher Forschung, als dies bei der Cannabisforschung der Fall ist, oft rasch Entscheidungen erfolgen; Zulassung oder Verbot. Was Cannabisgebrauch angeht, sind die Befunde über die Jahrzehnte betrachtet eindeutig: 

Cannabis schadet der Gesundheit. Angesichts der dies seit Jahrzehnten bestätigenden Studienlage und der Forschung über die Toxizität von Cannabis, namentlich von THC, erscheint die Legalisierung von Cannabis in der Schweiz unverantwortlich und inopportun.


Quellen:

(1) Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) Art. 14; S. 6.

(2) Jones Hardin and Helen; «Marijuana»; in: Jones Hardin and Helen; «Sensual Drugs»; Cambridge University Press 1977; S. 214-296.

(3) «Fate of marijuana in the body». Ebenda S. 301-307.

(4) Täschner Karl-Ludwig; «Das Cannabisproblem; Haschisch und seine Wirkungen»; 3. erweiterte Auflage; Deutscher Ärzteverlag GmbH, Köln 1986.

(5) Täschner Karl-Ludwig; «Cannabis; Haschisch oder Marihuana» in: Täschner Karl-Ludwig; «Rauschmittel; Drogen - Medikamente - Alkohol»; 6. neu überarbeitete Auflage; Thieme; 2002; S. 22-41.

(6) «Gesundheit ist lernbar; Haschisch und Marihuana; Auswirkungen auf Körper und Psyche»; Verein zur Förderung der Psychologischen Menschenkenntnis; 1990.

(7) Eidgenössische Volksinitiative 'Cannabis-Legalisierung: Chancen für Wirtschaft, Gesundheit und Gleichberechtigung'

(8) Stiftung Warentest; «Kiffen und Gesundheit; Deutlich mehr Psychosen durch Cannabis», 6.1.2026.

(9) Greiner Sophie-Kathrin et al.; «Häufigkeit psychotischer Erkrankungen nach der Cannabis-Legalisierung; Eine Prä-Post-Analyse; Deutsches Ärzteblatt; Jg. 122; Heft 23; 14. November 2025; S. 646/647.

(10) Ebenda S. 646.

(11) Ebenda.

(12) Ebenda S. 646/647.

(13) Ebenda S. 647.

(14) Ebenda.

(15) Myran Daniel T. et al.; «Changes in Incident Schizophrenia Diagnoses Associated With Cannabis Use Disorder After Cannabis Legalization»; JAMA Network, Open; 2025,8(2):e2457868.doi:10.1001/jamanetworkopen.2024.57868; Februar 4 2025; S. 1-15.

(16) Ebenda S. 1.

(17) Ebenda S. 5.

(18) Ebenda S. 6.

(19) Ebenda S. 9.

(20) Myran Daniel T. et al.; «Risk of Dementia in Individuals with Emergency Department Visits or Hospitalisations Due to Cannabis», JAMA Neurology Vol. 82; Nr. 6 published online, April 14 2025; 82;(6): S. 570-579; doi10.1001/jamaneurol.2025.0530.

(21) Ebenda.

(22) Ebenda.

(23) Canna Viva; Dr. med. Jens Westphal; prakt. Arzt FMH Schweiz; «Schweizer Cannabisgesetzgebeng 2028: Was 2026 erlaubt ist (und was sich bald ändern könnte)»; 10. Oktober 2025.

(24) Ebenda.

(25) Lovely B; «Final Analysis of PROpel supports abiraterone/olaparib as first-line option in mCRPC»; Urology Times Journal; Vol. 51; Nr. 04/17. Februar 2023.

(26) Hager M. H.; «Die Therapie des Prostatakarzinoms verändert sich»; Schweizerische Ärztezeitung. Schwerpunkt: Onkologie/Hämatologie, Stimmen aus der Industrie; 2023; 204(22); S. 76-77.

Dr. med. Catja Wyler van Laak

Dr. med. Catja Wyler van Laak

Spezialärztin FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, Schwerpunkt für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie FMH, zert. forensische Psychiaterin.

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