Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil gefällt, das den deutschen Rundfunk ins Mark trifft. Erstmals dürfen Bürger gerichtlich prüfen lassen, ob ARD, ZDF & Co. ihren gesetzlichen Auftrag zur ausgewogenen Berichterstattung tatsächlich erfüllen. Eine bayerische Beitragsverweigerin hatte geklagt – und bekam Rückenwind: Das Gericht in Leipzig verwies ihren Fall zurück an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Damit wird ein Tabu gebrochen. Bisher galt: Wer zahlt, darf zwar meckern, aber nicht klagen – über Inhalte entschieden die Rundfunkräte, also die Sender selbst. Nun ist klar: Auch Gerichte dürfen den „Programmauftrag“ prüfen. Das zwingt die Öffentlich-Rechtlichen zu Transparenz und Selbstkontrolle – oder, wie Anwalt Carlos Gebauer sagt, „öffnet die Büchse der Pandora“.
Zwar bleiben die Hürden hoch: Erst bei „gröblichen Verfehlungen“ über längere Zeiträume könnte von Verfassungswidrigkeit die Rede sein. Doch das Signal ist unüberhörbar – die Sender stehen nun unter öffentlicher und juristischer Beobachtung. Das Urteil könnte eine Welle ähnlicher Klagen lostreten – und den deutschen Rundfunk grundlegend verändern.