Erstes Urteil wegen geplanter Obsoleszenz

Apple und Samsung wurden in Italien wegen absichtlicher Leistungsdrosselung zu einer Strafzahlung von je fünf Mio. Euro verurteilt.

Bild: Death to Stock

Die absichtliche Verkürzung der Lebensdauer von Produkten ist ein wachsendes Ärgernis. Um Ersatzkäufe anzukurbeln, bauen Konzerne unnötige Sollbruchstellen und Softwarefehler in ihre Geräte ein. Bekannt geworden sind vor allem Drucker, die so programmiert wurden, dass sie nach einer bestimmten Anzahl von Kopien den Geist aufgaben.

In Italien hat nun eine Klage wegen geplanter Obsoleszenz erstmals einen Erfolg vor Gericht erzielt. Apple und Samsung wurden wegen Software, die die Leistung drosselte, zu je 5 Mio. Strafe verurteilt. Die Leistungsdrosselung führte zu vorzeitigen Neuanschaffungen von Smartphones. Apple wurde von der italienischen Wettbewerbsbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) zu einer zusätzlichen Strafzahlung von 5 Mio. Euro verurteilt, weil der Konzern nicht ausreichend über Möglichkeiten rund um den Batteriewechsel informiert hatte. (Details auf heise.de)

Apple reagierte schon anfangs 2018 auf das Verfahren und reduzierte die Kosten des Batteriewechsels von 89 auf 29 Euro bzw. CHF 29. Im nächsten Jahr wird der Batteriewechsel dann 69 Euro kosten.

In den USA wurden bereits 60 Sammelklagen gegen Apple wegen Täuschung der Kunden eingereicht, bis jetzt noch ohne Urteil. Auch in Frankreich laufen bereits Untersuchungen gegen Apple wegen Verletzung der Konsumentenrechte. In Deutschland hat Stefan Schridde vom Berliner Verein «Murks nein danke» am 25. Oktober Klage bei der deutschen Kartellbehörde eingereicht. Gemäss 20 Minuten beklagen sich auch Schweizer iPhone-Benützer über die Akkulaufzeit. Klagen bei der Wettbewerbskommission gibt es aber bislang nicht.

03. November 2018
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