Kein Ermittlungsverfahren des IStGH nach ukrainischem Drohnenangriff auf russisches Schulheim
UN verurteilt Verstoss gegen Völkerrecht – Den Haag schweigt zu ukrainischem Angriff auf zivile Einrichtung

Der Internationale Strafgerichtshof hat auf wiederholte Anfragen zu einem ukrainischen Drohnenangriff auf eine Pädagogische Hochschule und ein Studentenwohnheim in Starobilsk keine Stellungnahme abgegeben. Bei dem Angriff in der Nacht vom 21. auf den 22. Mai 2026 in der russisch besetzten Region Lugansk kamen nach russischen Angaben 21 Personen ums Leben, über 60 wurden verletzt, darunter mehrheitlich Mädchen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren.

Die Vereinten Nationen riefen auf russischen Antrag eine Dringlichkeitssitzung des Sicherheitsrates ein. UN-Generalsekretär António Guterres liess über seinen Sprecher jegliche Angriffe auf Zivilisten und zivile Infrastruktur aufs Schärfste verurteilen und als Verletzung des humanitären Völkerrechts bezeichnen. Auch UNICEF äusserte sich besorgt über den hohen Anteil kindlicher Opfer.

Die Ukraine bestreitet, zivile Ziele angegriffen zu haben, und spricht von militärischen Einrichtungen. Unabhängige Berichte und Medienanalysen fanden jedoch keine überzeugenden Belege dafür. Die Ukraine ist Mitglied des IStGH, schliesst jedoch eigene Kriegsverbrechen bis 2031 von der Zuständigkeit aus.