Seit mehr als einem Jahr ringt das Parlament mit der Revision der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). In der Herbstsession mussten die letzten Differenzen zwischen National- und Ständerat bereinigt werden. Noch am Tag der Pro Alps Aktion «Tatort: Alpenschutzartikel» draussen auf dem Bundesplatz, räumte der Nationalrat drinnen im Bundeshaus zwei der drei problematischen Anträge des Ständerats aus. Besonders wichtig: Die geplanten Fixrabatte für neue Diesel-Lastwagen sind vom Tisch. Für die letzte Differenz, nämlich die siebenjährige gesetzliche Blockade bei LSVA-Anpassungen, brachte der heute angenommene Antrag der Einigungskonferenz Klarheit und eine Verbesserung: alte Diesel-Fahrzeuge können 2029 endlich abklassiert werden und der Bundesrat kann Ausnahmen bei der 7-Jahre-Frist bestimmen.
«Das Parlament schafft mit langfristigen Rabatten Planungssicherheit für die Strasse – nicht aber für die Verlagerung. Wer das gesetzliche Ziel seit Jahren verfehlt, darf die LSVA nicht auf Jahre hinaus ausbremsen», kommentiert Nara Valsangiacomo, Präsidentin von Pro Alps, die Entscheide.
Die Lastwagenlobby mit starker Vertretung
Die Lastwagenlobby setzte sich in zentralen Punkten durch – teilweise mit Stichentscheid des Ratspräsidiums. Eine gesetzliche und verlässliche Anpassung der LSVA an die Teuerung fehlt weiterhin. Auch der Spielraum des Landverkehrsabkommens mit der EU für höhere Tarife bleibt ungenutzt. Elektro-Lastwagen werden erst ab 2031 LSVA-pflichtig und profitieren bis 2035 von hohen Mindestrabatten. Trotz gleichbleibendem CO2-Ausstoss bleiben neue Diesel-Lastwagen ebenfalls zu lange vor höheren Abgaben geschützt. Immerhin erreichte die Revision zwei Fortschritte. Zum einen sollen Euro-6-Lastwagen nach 15 Jahren Stillstand ab 2029 endlich teurer und zum anderen übernehmen Elektro-Lastwagen künftig zumindest einen Teil der von ihnen verursachten Kosten.
Warum die LSVA entscheidend ist
Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist eine tragende Säule der Schweizer Verlagerungspolitik: Sie soll die Kosten des Schwerverkehrs decken und Güter auf die Schiene verlagern. Doch jährlich bleiben laut Bund rund 3,5 Milliarden Franken an externen Kosten ungedeckt. Gleichzeitig entfernt sich die Schweiz weiter vom Verlagerungsziel: 2025 querten rund 960'000 Lastwagen die Alpen, im ersten Halbjahr 2026 bereits mehr als 500'000. Die Schiene verliert im vierten Jahr in Folge Marktanteile an die Strasse. Das gesetzliche Ziel von höchstens 650'000 Fahrten rückt weiter weg.
Kein Referendum – aber die Arbeit geht weiter
Pro Alps wird nach der Schlussabstimmung vom kommenden Freitag kein Referendum ergreifen. Es würde die überfällige Einbindung der Elektro-Lastwagen in die LSVA weiter verzögern und damit jenen nützen, die an der vollständigen Abgabebefreiung festhalten wollen. Stattdessen wird Pro Alps die Umsetzung kritisch begleiten und den Druck für weitere Verbesserungen aufrechterhalten.
Zwei Lücken kommen auf den Tisch
Die Revision schliesst zentrale Lücken nicht. Deshalb hat Pro Alps zwei Interpellationen angestossen: Die erste nimmt den wachsenden Lieferwagenverkehr unter die Lupe, denn auch hier fehlen bisher verlässliche Antworten. Der Bundesrat soll Klarheit schaffen, wie sich Fahr- und Transportleistungen entwickeln und welche Infrastruktur und externen Kosten ungedeckt bleiben. Dies ist eine wichtige Grundlage, um das Potenzial einer verursachergerechten Kostenanlastung für den BIF und die Dekarbonisierung des Güterverkehrs abzuschätzen.
Die zweite Interpellation verlangt eine Gesamtbetrachtung der Förderung von Elektro-Lastwagen. Bereits jede vierte Neuzulassung ist elektrisch, und die Marktdurchdringung wird weiter zunehmen. Sinkende Dieselpreise, günstigere Fahrzeuge insbesondere aus China und substanzielle Förderprogramme für Lade- und Energieinfrastruktur verändern die Ausgangslage zusätzlich. Der Bundesrat soll deshalb öffentlich darlegen, wie die hohen LSVA-Rabatte zu einer Überförderung führen.
«Die Schlussabstimmung beendet die Revision, nicht aber die Debatte. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass der Strassengüterverkehr seine Kosten trägt und der Verfassungsauftrag zum Alpenschutz endlich umgesetzt wird», sagt Valsangiacomo.