NEIN zum Abbau der Arbeitslosenversicherung!

Nun ist es soweit! Das Parlament hat die 4. ALV-Revision beschlossen. Das nationale Referendumskomitee gegen die ALV-Revision hat seit einigen Monaten alle Vorbereitungen getroffen und wird bei Veröffentlichung im Bundesblatt am 30.03.2010 startklar sein.

Wer hat, dem wird gegeben!
 
68 Milliarden Steuergelder und mehr für die Misswirtschaft der Banken, Leistungskürzungen für die Opfer dieser Misswirtschaft? Wenn es dermassen einfach ist, zur Rettung eines Privatunternehmens innert Tagen solch gigantische Summen zur Verfügung zu stellen, sollte die Sanierung einer wichtigen Sozialversicherung kein Problem darstellen. Es ist allein eine Frage des politischen Willens.
Hier könnt ihr den Unterschriftenbogen herunterladen:
http://nein-aavig.ch/unterschriftenbogen.html

Keine Kostenverlagerung hin zu Gemeinden und Kantone!
 
Mit den Leistungskürzungen werden die Betroffenen und ihre Familien innert kürzester Zeit in die Sozialhilfe getrieben. Dadurch verschwinden sie zwar aus der nationalen Arbeitslosenstatistik, die Kosten werden jedoch auf Kantone und Gemeinden verlagert. Für die betroffenen Menschen  wird die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verunmöglicht.

Die Arbeitslosigkeit bekämpfen nicht die Arbeitslosen!
 
Der im europäischen Vergleich flexible Schweizer Arbeitsmarkt bedingt als Gegenstück eine Arbeitslosenversicherung, die für alle Arbeitslosen einen angemessenen Erwerbsersatz garantiert. Die Forderung nach einem besseren Schutz für die ArbeitnehmerInnen (Bsp. Mindestlohn) landet wieder und wieder in der Schublade. Stattdessen wird nun der Versicherungsschutz ausgehöhlt.

Heute ich, morgen Du! Arbeitslosigkeit kann alle treffen!
 
Die einzige Sicherheit, die Angestellte heute noch haben, ist der Lohn für die Kündigungsfrist. Deshalb braucht es eine starke Arbeitslosenversicherung!

 Taggeldklau auf  einen Blick!
 
Mit der 4. AVIG-Revision hat das Parlament die Arbeitslosenversicherung verschlechtert. Leidtragende sind vor allem ältere und jüngere Arbeitslose. Auf die Kantone kommen Mehrausgaben für die Sozialhilfe zu:

- 400 Taggelder nur noch für einen Teil der Arbeitslosen

- Bestimmte Kategorien von Arbeitslosen bekommen nur noch 90 Taggelder

- Der Zwang, jede Arbeit anzunehmen – auch miserabel bezahlte –, wurde verstärkt

- Arbeitslose ohne Kinder müssen bis zu einem Monat bis zum ersten Taggeld warten

- Für einen Teil der über 55-Jährigen wird die Zahl der Taggelder eingeschränkt

- Kantone mit hoher Arbeitslosigkeit dürfen die Bezugsdauer für Taggelder nicht mehr erhöhen

- Trotz Leistungsabbau werden die Lohnabzüge erhöht.
31. März 2010
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