Samenspende: wenn unverhofft Kinder auftauchen

Ein Mann öffnet die Haustür, teilnahmslos begrüsst er die 18-jährige Stephanie: «Guten Tag, kann ich Ihnen helfen?» Er stutzt, als er sie näher betrachtet. Sie hat dieselben grünen Augen wie er, dieselben kantigen Wangenknochen. Ein vager Verdacht keimt in ihm auf, eine Erinnerung an seine längst vergangene Studienzeit, als er zu teure Kleider trug und dauernd zu wenig Geld hatte.


«Hallo», sagt sie, «Sie haben meine Mutter zwar noch nie gesehen, aber Sie sind mein Vater. Meine Mutter sagt, Sie kommen von der Samenbank.»



Diese Geschichte ist erfunden, aber unrealistisch ist sie nicht. Samenspender bleiben zwar vor der Empfängerin anonym, doch die Kinder haben das Recht, ihren Vater kennenzulernen. Samenbanken sind juristisch verpflichtet, die Daten der Spender dreissig Jahre lang aufzubewahren und auch herauszugeben. Aus einer Samenspende werden bis zu zehn Kinder gezeugt. Um diese Möglichkeit weiss ein Samenspender, ob sie jedoch ausgeschöpft wird, erfährt er nicht sogleich. Erst wenn Kinder an seine Tür klopfen und behaupten, er sei ihr Vater, blüht ihm die Überraschung. Unverhoffte Vaterfreuden vergehen bald, falls die Kinder Unterhalts- und Erbansprüche erheben. Die rechtliche Situation ist nämlich unklar, die Verpflichtung zu Unterhaltszahlungen kann nicht ausgeschlossen werden. Dieser Konsequenzen sind sich Spender nur bedingt bewusst, wie eine Studie der Familientherapeutin Petra Thorn zeigt.



Weitere Informationen: http://schattenblick.net/infopool/medizin/fachmed/mz1gy493.html

20. November 2009
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