Transmedizin verliert vor Gericht - aber hat die Vernunft jetzt wirklich gewonnen?
Wer in Deutschland das Geschlecht als eine biologische Tatsache ansieht und sich traut, das öffentlich zu äussern, der kann sich auf eine Klagewelle gefasst machen. Denn jede Berichterstattung über den Prozess ist bitter für die Trans-Lobby.
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Kampagne für Rona Duwe

Sabine Maur hat vor Gericht verloren. Die Vize-Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Deutschlands hat auf einer Fortbildung Teilnehmern nahegelegt, Krankenkassenregeln zu umgehen, um mehr Trans-Operationen zu ermöglichen. Den Videomitschnitt wollte sie nicht im Netz sehen. Daher verklagte sie die Privatperson Rona Duwe und unterlag (in fast allen Punkten). Das Video darf geteilt werden. Aber hat die Vernunft jetzt wirklich gewonnen?

...Sabine Maur ist ein Name, der in genderkritischen Kreisen den Puls beschleunigt. Ihre Ansichten zu Transmedizin sind krass. Sie ist mitverantwortlich für die deutsche Leitlinie, wonach Kindern schon in jungen Jahren Pubertätsblocker und Gegenhormone verschrieben werden dürfen. (1) Ohne medizinische Evidenz. Gegen die Haltung in fast allen anderen Staaten der Erde. Eltern sollen mitspielen, wenn magersüchtige, selbstverletzende pubertierende Mädchen plötzlich behaupten, sie seien Jungen. Wenn sie Hormone fordern, die sie für immer unfruchtbar machen. Die ihre Stimme für immer absenken und den Bartwuchs starten. Auch wenn es keinen Nachweis gibt, dass dieses Vorgehen Mädchen in solch einer Krise weiterhilft. Sabine Maur findet das gut. Sie nimmt ja schliesslich nach eigenen Angaben eine ausführliche Anamnese vor, bevor sie die Indikation erstellt, dann sei das schon richtig so.

Und Sabine Maur hat Macht. Sie ist die Präsidentin der Psychotherapeutenkammer in Rheinland-Pfalz und die Vize-Präsidentin der gesamtdeutschen Kammer. Sie sitzt in der Leitlinienkommission, die entscheidet, was hierzulande erlaubt ist und was nicht. Als Kammerpräsidentin ist sie dafür zuständig, Berufspflichtverletzungen zu ahnden.

Nun ist es für sie natürlich nicht gerade angenehm, wenn ein Videomitschnitt im Netz kursiert, in dem sie Teilnehmern einer Fortbildung erklärt, wie diese Krankenkassenvorschriften umgehen können, um damit mehr Transoperationen genehmigt zu bekommen. Es sei problematisch, so das Gericht, wenn sie, die dafür zuständig ist, die Einhaltung der Berufspflichten zu überwachen, «sich selbst (berufs-)rechtswidrig verhält». (2)

Statt aber vor der eigenen Türe zu kehren, zog Sabine Maur vor Gericht. Sie verklagte Rona Duwe, eine genderkritische Frau, die sich für die Rechte von Frauen und Mädchen einsetzt. Und mit Mädchen und Frauen meint Duwe das, was man gemeinhin darunter versteht: biologisch weibliche Menschen, nicht solche mit Penis, Stöckelschuhen und einem Eintrag der weiblichen «Geschlechtsidentität» vom Standesamt. Für Maur also ein rotes Tuch, denn Mann und Frau, das findet für sie im Wesentlichen im Kopf statt. Sie klagte.

Das Gericht hat nun geurteilt. Das Video dokumentiere ein «Ereignis der Zeitgeschichte». Es gebe ein öffentliches Interesse an der Verbreitung des Videos, da es «Unstimmigkeiten zwischen der öffentlichen Selbstdarstellung der Antragstellerin und ihrem eigenen Verhalten» aufwerfe. (Antragstellerin war Maur, die geklagt hatte.) (3)

Ein Erfolg für Duwe, zweifelsohne. Aber hat sie jetzt wirklich gewonnen? Wer in Deutschland das Geschlecht als eine biologische Tatsache ansieht und sich auch noch traut, das öffentlich zu äussern, der kann sich auf eine Klagewelle gefasst machen. So wie Duwe. Sie teilte einen Videomitschnitt, der die Äusserungen der Funktionsträgerin Maur in ihrer Eigenschaft als Dozentin auf einer Fortbildung zeigt. Man muss erstmal darauf kommen, dass man dafür verklagt werden kann. Und dass die Klage dann auch noch vor Gericht zugelassen wird. Auf Duwe kamen erhebliche Anwaltskosten zu (das Crowdfunding der Frauenheldinnen e.V. schätzte diese auf 15 000 €) (4), sie musste vor Gericht erscheinen und Verdienstausfälle hinnehmen. Sicher hat sie sich Sorgen gemacht. Auch wenn Maur hier nicht als Kammerpräsidentin geklagt hatte, hinter ihr steht der mächtige und grosszügig mit Steuergeldern finanzierte Bundesverband Trans. Eine einzelne Frau gegen eine mächtige Lobbygruppe. Rona gegen Goliath, sozusagen.

Jetzt ist Maur erst mal auf Dreiviertel der Verfahrenskosten sitzengeblieben. Aber sie kann in Revision gehen. Sie kann Duwe morgen wieder verklagen. Wegen etwas anderem. Oder die nächste Person, die ihren Standpunkt in Frage stellt.

Das Nachrichtenportal Nius erlebt das gerade. Es hatte über einen Menschen berichtet, der sich trotz Penis in ein Frauen-Fitnessstudio einklagen und dort gerne mit den Frauen in die Gemeinschaftsdusche will. Ein Mensch, der sich diskriminiert fühlt, wenn Frauen das nicht wollen. Ein Mensch, den man aufgrund des Selbstbestimmungsgesetzes unter keinen Umständen «Mann» nennen darf. Dieser Mensch also klagt nun gegen jeden, der das doch wagt – das Nachrichtenportal Nius, Julian Reichelt persönlich, auch gegen die Frauenheldinnen, wer auch immer biologische Tatsachen als Tatsachen betrachtet, bekommt eine Klage ins Haus. (5)

Das hat gerade Mode. Heerscharen von Anwaltskanzleien sind damit beschäftigt, Beleidigungen und angebliche Beleidigungen im Netz aufzuspüren und dagegen vorzugehen. Gerade kann man von Luisa Neubauer lesen, deren Anwälte selbst gegen Beleidigungen vorgehen, die nur drei Views haben – wobei mindestens ein View von der Kanzlei selbst stammt. Bei Neubauer unterstellt «Tichys Einblick» eine Masche. Das Magazin legt nahe, dass Neubauer absichtlich im Netz provoziert, um dann mit Gewinnerzielungsabsicht gegen jeden vorgehen zu können, dem die Galle überkocht. Einmal pro Monat provozieren – und schon ist die Miete drinnen. (6)

Könnte das bei Maur solch eine Masche sein? Vermutlich eher nicht. Denn erstens dürfte sie anders als Neubauer gut verdienen und zweitens hat sie ein Interesse daran, dass Transmedizin nicht in den Medien diskutiert wird. Die meisten Leute glauben, bei der Trans-Frage ginge es darum, dass jeder machen können soll, wie er will. Und sind dafür. Wenn dagegen klar wird, dass es darum geht, dass sich jeder biologische Spermien-Ejakulator in die Frauenumkleide einklagen kann, sinkt die Zustimmung vermutlich. Und noch mehr, wenn man Maur im Video-Mitschnitt zuhört.

Empörend ist dabei nicht nur, dass sie Krankenkassen täuschen will. Maur sagt in der kurzen Sequenz auch, dass sich etwa dreissig Prozent der Leute, die Operationen bezahlt haben wollen, als «non-binär» definieren. Nun weiss eigentlich niemand so genau, was das sein soll, non-binär, aber dass es im Widerspruch steht zu dem Satz «Transfrauen sind Frauen. Punkt», das ist schon klar. Es sind schon komische Ideen: Eigentlich weiss das junge Mädchen gar nicht, was es nun ist, aber die Brüste sollen jedenfalls mal ab? Einer fühlt sich weder als Mann noch als Frau, wer ihn aber als Mann bezeichnet, wird vor Gericht gezerrt?

Und hier liegt der eigentliche Erfolg der Klage. Die Trans-Lobby wirkt mächtig, aber sie ist an einer Stelle sehr verwundbar: Sie möchte für die Trans-Frage in der Öffentlichkeit gerne ein Tralala-Bild mit rosa Einhorn aufrechterhalten. Deswegen muss sie gegen jede Berichterstattung klagen, die an diesem Image kratzt. Aber solche Klagen sind öffentlich. Der Artikel der «Mit-Glied-Schaft» über den Menschen mit Duschwunsch im Damen-Fitness-Studio hat Nius 6 000 € gekostet (Mit-Glied-Schaft darf man schreiben, aber nicht behaupten, dass es sich um einen Mann handelt), andererseits aber viel Aufmerksamkeit gebracht.

Da kommen dann Fragen auf. Ist es wirklich richtig, dass Frauen dazu gezwungen werden, sich vor einem Menschen mit Penis auszuziehen? Weil der Mensch sonst diskriminiert wird? Oder, um auf den konkreten Fall zu kommen: Fast ein Drittel der Menschen, die sich auf Krankenkasse Brüste machen lassen wollen, fühlen sich gar nicht weiblich, sondern non-binär? Wie bitte? Und da sollen dann Krankenkassenvorschriften umgangen und die Rechte von Frauen massiv beschnitten werden, damit der Mensch sich gleichzeitig an Penis und Brüsten erfreuen kann und beides in voller Pracht in der Dusche präsentieren darf?

Jede Berichterstattung über den Prozess ist bitter für die Trans-Lobby. Denn sie zeigt, wovon hier eigentlich die Rede ist. Es sind nicht viele Magazine, die darüber schreiben, aber es werden mehr. Auch die Bereitschaft, in den Rechtshilfefonds der Frauenheldinnen zu spenden, ist da. Das macht eine Klage sicher nicht angenehm, ruiniert die Person aber wenigstens nicht finanziell. Die 15 000 € für Rona Duwe kamen relativ schnell zusammen. Für hundert Prozesse würde das Geld sicher nicht reichen, aber nach hundert wäre die Translobby auch am Ende. Nicht finanziell, da sie öffentlich finanziert werden, aber in den Zustimmungsraten der Öffentlichkeit. Die Translobby in England kann ein Lied davon singen, was passiert, wenn Leute anfangen, über das Thema nachzudenken. Sie haben definitiv einmal zu oft geklagt.

Nun bleibt abzuwarten, was Sabine Maur tut. Geht sie in Revision, um ihre Kritikerin leise zu bekommen? Oder tut sie das nicht, weil die Berichterstattung darüber viel mehr schadet als die eine Frau, die sich auf X äussert? Aber was, wenn sich das dann plötzlich viel mehr Leute trauen? Keine leichte Entscheidung für Sabine Maur.


Quellen:

  1. https://register.awmf.org/assets/guidelines/028-014l_S2k_Geschlechtsinkongruenz-Geschlechtsdysphorie-Kinder-Jugendliche_2025-06.pdf
  2. Landgericht Berlin II, 27 O 51/26 eV
  3. https://x.com/EderKirsch/status/1971564487993106808
  4. https://www.frauenheldinnen.de/project/rechtshilfe-rona-duwe-vs-transmedizin/
  5. https://www.frauenheldinnen.de/project/rechtshilfe-frauenheldinnen-meinungsfreiheit/
  6. https://www.tichyseinblick.de/meinungen/luisa-neubauer-geldentschaedigung/

Anne Burger

Anne Burger

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