Im Leitverfahren gegen den Bayerischen Rundfunk (Az. 7 BV 25.2291) hat die Klägerseite am 27. August 2026 eine 55-seitige Replik mit 21 Anlagen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Die Anwälte Fabian Walser und Gerhard Vierfuss legen dar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen verfassungsrechtlichen Auftrag zur Perspektiven-Vielfalt strukturell verfehlt.
Es gehe nicht um die Abschaffung der Beitragspflicht, betont die Bürgerinitiative Leuchtturm ARD. Gerade der Beitrag begründe den Anspruch auf Erfüllung des Auftrags. «Der Rundfunkbeitrag ist der Garant für Unabhängigkeit und umfassende Meinungsbildung», so die Initiative.Drei unabhängige Quellen kommen zum selben Ergebnis. Auch ein vom BR selbst in Auftrag gegebenes Gutachten (Stark/Maurer/Reinemann, Mai 2026) stellt fest, dass die untersuchten öffentlich-rechtlichen Formate links der Mitte positioniert seien und nicht vielfältiger berichteten als private Medien.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Oktober 2025 das Äquivalenzprinzip bestätigt: Der Beitrag rechtfertige sich nur durch den tatsächlichen Nutzen. Fehle es strukturell an Vielfalt, drohe die Legitimation zu erodieren. Das Verfahren steht stellvertretend für tausende Klagen von Beitragszahlern.