Rolf Bader, Klaus Moegling

Sich mit aller Kraft für den Frieden einsetzen – das Friedensgebot des deutschen Grundgesetzes gestalten

Das deutsche Grundgesetz wurde 1949 noch unter dem unmittelbaren Eindruck des von Deutschland begonnenen 2. Weltkriegs verabschiedet. Es enthält Formulierungen, die militärische Aktivitäten mit Aggressionsabsicht, die von Deutschland ausgehen, unter Strafe stellt. Doch letztendlich fehlen in der deutschen Verfassung bis heute gestaltende Konkretisierungen, die eine Beteiligung Deutschlands an einer militärischen Eskalationsspirale verhindern könnten.