Renato Sigg, Präsident der Piratenpartei Zürich: "Der Kantonsrat hat sich selbst widersprochen und tritt unsere Grundrechte mit Füssen. Das zeigt, dass wir für den Schutz unserer Grundrechte die Digitale Integrität unbedingt brauchen."
Im Kantonsrat wurde unter anderem von Regierungsrätin Fehr argumentiert, die Abstimmung verstosse sogar gegen den Gegenvorschlag. Dies ist nicht so, findet die Piratenpartei.
Renato Sigg: "Der Gegenvorschlag ist so formuliert, dass sich der Staat nicht zwingend daran halten muss. Damit ist der Gegenvorschlag ein leeres Versprechen und kein Grundrecht."
So wird das Recht darauf, nicht überwacht, vermessen und analysiert zu werden, im Gegenvorschlag absichtlich mit "nicht permanent" ergänzt. Die Änderung mag klein erscheinen, aber ändert die Aussage von einem Grundsatz zu einer zeitlich (und örtlich) begrenzten Anwendung. "Nicht permanent" ist derart vage, dass übertrieben gesagt selbst 5 Sekunden ohne Überwachung am Tag schon genügen würden, um nicht darunterzufallen.
Selbes gilt auch für das Recht, nicht von einer Maschine beurteilt zu werden, das darauf reduziert wird, dass Beurteilungen
- nicht ausschliesslich (durch Maschinen)
- in einem begrenzten Anwendungsbereich (wenn es Grundrechte betrifft)
- und meistens von einer natürlichen Person durchgeführt werden sollen (aber auch dann mithilfe von Maschinen).
Johannes Neukom: "Der Gegenvorschlag torpediert absichtlich die Digitale Integrität. Die heutige Abstimmung zeigt, dem Kantonsrat sind die Grundrechte der Menschen egal und er fürchtet das JA an der Urne, weil er dann solche Beschlüsse, wie die automatisierte Gesichtserkennung, nicht mehr einfach ohne Konsequenzen durchwinken könnte."
Über die Volksinitiative der Piratenpartei Zürich - Ja zur digitalen Integrität - wird nächsten Sonntag, 30. November, abgestimmt.