Die während der Corona-Pandemie abgeschlossenen Verträge mit den Pharmaunternehmen Moderna und Novavax zur Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen sind gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz offenzulegen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, indem es drei Beschwerden von verschiedenen Privatpersonen gutgeheissen hat, darunter SVP-Nationalrat und Anwalt Rémy Wyssmann.
Mit gleich drei Urteilen vom 10. Februar 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht, Abteilung I, das Bundesamt für Gesundheit (BAG) angewiesen, die Impfstoffverträge im Sinne der Erwägungen offenzulegen. In rund 40-seitigen Urteilen hat sich das
Bundesverwaltungsgericht sorgfältig mit der Thematik auseinandergesetzt und die Grundsätze des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) in Erinnerung gerufen.
Das Gericht heisst die drei Beschwerden daher gut und gewährt den Beschwerdeführern Einsicht in die Verträge im jeweils verlangten Umfang. Stand heute liegen im europäischen Raum noch keine amtlich bestätigten Verträge zur C-19-Impfstoffbeschaffung vor, welche in den entscheidenden Passagen (Preis, Qualität, Wirksamkeit, Sicherheit, Mechanismus bei Nichterfüllung) ungeschwärzt wären. Also ein Novum.
Die bisher zirkulierenden (amtlich nicht bestä-tigten) Verträge haben bisher vor allem deshalb Anstoss erregt, weil die Hersteller darin ausdrücklich jede Zusage zur Qualität, zur Wirksamkeit und Sicherheit ihrer Produkte abgelehnt hatten, und
weil darin keine Mechanismen zum Schutz der Staaten (und ihrer Steuerzahler) verankert wurden, um bei allfälliger Nichterfüllung wesentlicher Produkteigenschaften gegen die Hersteller vorzugehen. Die Vermutung steht daher im Raum, dass die Staaten gerade deshalb eine Offenlegung der geschwärzten Passagen verhindern wollen.