«Das Recht auf Leben»... in schiefer Ebene?
Was wir aus der Publikation von Jekielek Jan «Auf Bestellung getötet;Chinas Transplantationsindustrie» für die Schweiz lernen können.
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Organhandel ist in der Schweiz strengstens verboten. Ist die Schweiz aus dem Schneider? Foto: Shutterstock

Artikel 10 der Schweizerischen Bundesverfassung sichert Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Leben, das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit und das Recht auf Bewegungsfreiheit zu. Was unter «Leben» verstanden wird, wann das Leben beginnt und wann es endet, ist in diesem Verfassungsartikel nicht definitiv festgelegt; definitiv festgelegt ist aber eine Grenze, die nicht überschritten werden darf, nämlich das Verbot der Todesstrafe, sowie der Schutz vor unwürdiger Behandlung, Folter, Sklaverei etc.

Doch wann beginnt das Leben? Ich möchte meinen Beitrag zu dieser Frage mit Aspekten der wissenschaftlich medizinischen Forschung beginnen: Fötale Zelllinien wurden bis in die 60er und 70er und auch 80er Jahre hinein produziert und finden bis heute u.a. in unseren Impfstoffen Eingang. Das hört sich technisch an, bedeutet aber konkret Folgendes: Bei der Herstellung von Impfstoffen gegen virale Infektionskrankheiten kommen Zelllinien von abgetriebenen Kindern zum Einsatz. Die letzte gebräuchliche Zelllinie wurde 1985 entwickelt. Eine neue 2015 in China entwickelte Zelllinie produziert für den Einsatz in einem Rötelnimpfstoff darf in der Schweiz nicht verwendet werden. Bei der Produktion der Impfstoffe wird versucht diese vor der Verwendung von Restbeständen einer fetalen Zelllinie zu befreien. (1) 

Von vier bis 2021 zur Verfügung stehenden Coronaimpfstoffen waren die Vektorenimpfstoffe «von AstraZeneca und Johnson und Johnson in humanen fetalen Zelllinien entwickelt, getestet und hergestellt» (2) worden. «Bei den beiden mRNA-Impfstoffen von Pfizer und Moderna kam nach bester derzeitiger Information eine humane fetale Zelllinie (HGK293) lediglich bei einigen Testschritten zur Anwendung.» (3) 

Fetale Zelllinien werden auch bei andern Medikamenten und auch in der Kosmetikproduktion eingesetzt. Der Ursprung der «fetalen Zelllinien» lässt sich rückverfolgen. Benutzt wurden/werden abgestützt auf eine Publikation von Paul Cullen, ausserplanmässiger Professor der Universität Münster, Facharzt für innere Medizin mit Zusatztitel Infektiologie, Facharzt für Laboratoriumsmedizin und Biochemiker:

  • Fibroblasten (Zellen des Binde- und Stützgewebes; Anmerkung der Referentin), gewonnen von Leonard Hayflick im Juli 1962 aus den Lungen eines ca. 12 Wochen alten Mädchens aus Schweden, das abgetrieben wurde.
  • Fibroblasten, gewonnen im September 1966 durch J. P. Jacobs aus den Lungen eines etwa 14 Wochen alten ungeborenen Jungen, der abgetrieben wurde;
  • Nierenzellen, gewonnen 1972/1973 durch den kanadischen Forscher Frank Graham von einem in den Niederlanden abgetriebenen Kind.
  • Netzhautzellen, gewonnen 1985 durch Alex van der Eb aus den Augen eines 18 Wochen alten, aus sozialer Indikation abgetriebenen Jungen;
  • Lungen- Fibroblasten, gewonnen 2015 durch Bo Ma aus der Lunge eines 12 Wochen alten Mädchens in China. (4)

«Bis zur Gewinnung der letzteren Zelllinie «wurden neun Kinder mittels einer besonderen Methode der «water bag»-Induktion abgetrieben um intakte Kinder zur Gewinnung der Organe zu garantieren.» (5) Die letztere Zelllinie darf wie gesagt in der Schweiz nicht angewendet werden; die anderen Zelllinien kommen bei zahlreichen Impfungen in «gereinigter Form» zum Einsatz, wobei diese «beruhigende Antwort» direkt wieder konterkariert werden muss durch die Information, dass alle damaligen Föten möglichst «lebendfrisch» zur Verwendung kommen mussten und oftmals viele «Versuche» notwendig waren um die gewünschte Zelllinie entwickeln zu können. «Neben der Herstellung von Zelllinien finden auch Gewebe und ganze Organe aus abgetriebenen Kindern breite Anwendung in der Forschung.» (6) 

2019 musste «Planned Parenthood» (der grösste «Anbieter» von legalen Abtreibungen in den USA; eine NGO, die u.a. in den Bereichen Sexualmedizin und Gynäkologie tätig ist; Anmerkung der Ref.) in den USA unter Eid zugeben, dass Organe sogar bei sogenannten «Teilgeburtsabtreibungen», bei denen Kinder intakt zur Welt gebracht wurden zum Verkauf entnommen worden seien. Im Juli und August 2021 sei bekannt geworden, dass bei Versuchen sowohl an der Universität von Pittsburgh als auch an der Universität von Kalifornien in San Francisco (UCSF) Gewebe und Organe von abgetriebenen Kindern verwendet wurden. «Bei der Studie aus der Universität von Pittsburgh wurde die Kopfhaut von Kindern, die im fünften Monat abgetrieben wurden, auf Ratten übertragen, während fetales Gewebe an der Universität von Kalifornien in San Francisco für eine Vielzahl von Versuchen verwendet wird.» (7) (Die gut überprüfbaren Quellen zu diesen Angaben finden Sie im gleichnamigen Artikel auf S. 10-12, Anmerkung der Ref.) «In einem Forschungsantrag des National Institutes of Health, dem US-Amerikanischen Äquivalent zur Deutschen Forschungsgemeinschaft, wurde festgehalten, die Universität von Pittsburgh habe im Jahr 2015 über 300 «frische Proben» von 77 «Fällen» verteilt und könnte bei Bedarf Gewebe von «bis zu 725 Fälle» pro Jahr gewinnen. Im Antrag wird zudem festgehalten, dass man Gewebe von spät abgetriebenen Kindern bis zur 42. Lebenswoche (also bis zum Ende der Schwangerschaft) gewinnen möchte.» (8)

Lange Zeit wurde postuliert, es gäbe keine Alternative zur Verwendung fetaler Zelllinien, aber der grosse Impfstoffhersteller Sanofi-Pasteur habe Anfang 2020 aufgrund öffentlichen Drucks die Herstellung seines Impfstoffs gegen Kinderlähmung von fetalen Zelllinien auf die ethisch unproblematische Vero-Zelllinie umgestellt. Auch haben der Hersteller von Pepsi sowie der Lebensmittelhersteller Kraft ihre Produktionsweise umgestellt, damit ethisch bedenkliche Geschmacksverstärker nicht mehr zur Anwendung kommen. (9)

Nun könnte man etwas provokativ fragen: Naja, wenige Wochen alten, wenige Monate alten «Produkten» die Haut abzuziehen, «möglichst lebensfrisch», ihnen mit mehrfachen Versuchen Zellen aus der Niere zu entnehmen u.a. ist kein Problem. Es handelt sich ja noch gar nicht um Leben. Bis zur 12. Woche und gegebenenfalls je nach Rechtsprechung darüber hinaus, verfügt ja die Mutter darüber, ob sie dieses «Produkt» Leben nennen will oder nicht und wenn sie das nicht will oder kann, ist es eben kein Leben. Denn der Bauch gehört ihr. Zugegeben, diese Formulierung ist provokativ, aber sie ist nicht falsch formuliert und ich habe sie gewählt, damit Sie auf sich einwirken lassen, wie es Ihnen geht bei der Vorstellung, dass kleinen Lebewesen möglichst «lebensfrisch» Bestandteile ihres Körpers entnommen wurden/werden und zwar in einer Art und Weise, dass diese für die Forschung verwendbar sind, d.h. die «Zellen» dürfen nicht abgestorben sein.

Heute können wir wissenschaftlich nachweisen, dass ab ca. der 5.-6. Woche zwischen dem Fötus und der Mutter eine durchaus personal zu nennende «Beziehung» besteht. Das Embryo interagiert nicht nur mit dem Hormonstatus, sondern auch mit der Gemütslage der Mutter. Dies dürfen wir auf dem Hintergrund der Kenntnis der neurowissenschaftlichen, der medizinischen und der psychologischen Forschung über die Bedeutung von Bindung fraglos als eine Art «Bindungsbemühungen» interpretieren.

Etwa in der 10. Woche bildet sich das Gesicht. «Unser Gesicht. (Hervorhebung durch die Autorin) Es sei zu diesem Zeitpunkt bereits individuell, sagt Ralf Johannes Radlanski, langjähriger Direktor der Abteilung «Orale Struktur- und Entwicklungsbiologie» an der Berliner Charité. Der eine Fötus habe eine längere Nase, der andere einen breiteren Mund, wieder ein anderer ein spitzes Kinn. Und bald gebe es in ihren Gesichtern zum ersten Mal eine Bewegung. Manch einer von uns lächelt schon. Ein anderer schmollt. Wieder ein anderer verzieht seine Miene, als gehe es ihm nicht gut...» (10)

Ist das Leben oder ist es kein Leben? Die Antwort darauf möchte ich der Leserin und dem Leser überlassen. Wir wissen heute sehr viel mehr über die intrauterinen Vorgänge und Entwicklungen als vor einigen Jahrzehnten. Im Urteil des amerikanischen Supreme Court in den USA vom 24.6.2022, welcher das «Recht auf Abtreibung» nicht mehr als Verfassungsrecht einordnete, sondern die Entscheidung in die Hände der einzelnen Bundesstaaten legte, spielte dieser Aspekt auch eine, wenn auch im Vergleich zu historischen und rechtlichen Erwägungen, untergeordnete Rolle.

Organhandel ist in der Schweiz strengstens verboten. Die Schweiz hat sich frühzeitig und klar gegen Organhandel ausgesprochen, welcher international nicht zuletzt durch die «Erklärung von Istanbul zu Organhandel und Transplantationstourismus» vom 30. April bis 2. Mai 200811 mit einer «Neuauflage» im Jahre 2018/201912 geächtet ist. Das Schweizer Transplantationsgesetz verbietet den Handel mit Organen sowie den Kauf und Verkauf von Spenderorganen und verpflichtet Ärztinnen und Ärzte, die Patienten/Patientinnen nach einer Organtransplantation im Ausland in der Schweiz medizinisch betreuen zu einer Meldepflicht. Diese Regelungen wurden nötig und aktualisiert nicht zuletzt nachdem in die Weltöffentlichkeit die Tatsache durchgedrungen war, dass in der Volksrepublik China Inhaftierten, insbesondere Inhaftierten einer spirituellen Gruppe, der Falun-Gong-Gruppe, Organe entnommen und an in- und ausländische Interessenten verkauft worden seien. China hatte aufgrund grossen internationalen Protestes 2015 versichert die Nutzung der Organe von Gefangenen zu verbieten, von denen es zuvor behauptet hatte, die Gefangenen hätten ihr Einverständnis zu dieser Organentnahme gegeben. (13)

Die Vorgänge zu beweisen, ist komplex, aber es gibt wenige Zeugen und einen einzigen Überlebenden, der die Flucht aus einem dieser Gefangenenlager geschafft hat und bei dem eine Teilentnahme von Leber und Lunge gegen seinen Willen vorgenommen worden war; ein Fakt, welches China in der Folge konfrontiert mit diesem einzigen Zeugen offenbar auch zugegeben hat. Es gibt viele Indizien für Organhandel in China, was bedeutet, dass von Organhandel gerade auch von ausländischen Kranken reger Gebrauch gemacht wird, da die «lebensfrisch» entnommenen Organe von einer eher gesund lebenden Bevölkerungsgruppe wie die Falun Gong eine höhere Lebensqualität und ein längeres Überleben nach der Implantation ermöglichen. Einige Zeugen, denen die Flucht gelungen ist, geben dennoch Zeugnis ab. 

Am Unmittelbarsten ist wohl ein südkoreanischer Film mit versteckter Kamera, aufgenommen im Jahre 2017 zu bewerten, von dem man nun sagen muss, dass nach Durchsicht dieses Filmes an der Realität solcher Gräueltaten, in China verübt, kein Zweifel mehr bestehen kann. Sie können den Film «The Dark Side of Transplant Tourism in China; Killing to live» mit folgendem Link (The dark side of transplant tourism in China: killing to live) in ganzer Länge ansehen. Es sind nur englische Untertitel möglich. Die deutsche Übersetzung ist äusserst fehlerhaft; im Grunde nicht lesbar. Ich möchte Ihnen nahelegen den Film nicht vor dem Schlafengehen und in Anwesenheit eines guten Freundes oder Freundin, mit dem oder der Sie darüber sprechen können, anzuschauen.

2021 haben sich 12 Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen und Menschenrechtsexperten in die Diskussion zum wiederholten Mal eingeschaltet. (14) Die Reaktion der Weltöffentlichkeit ist trotz der bereits dargestellten Bemühungen grossmehrheitlich träge. Der Ball wird eher tief gehalten. Von Schweizer Medizinern und Wissenschaftlern ist nicht bekannt, dass es einen wissenschaftlichen oder medizinischen Austausch zwischen Chinesischen Transplantationsmedizinern und Schweizer Transplantationsmedizinern gäbe. Anders sieht dies z.Bsp. in den USA aus, wo der Sitz der spirituellen Gruppe Falun Gong angesiedelt ist. Sowohl in den USA, wie auch in anderen Ländern bestand lange keine sichtbare Motivation eine Zusammenarbeit mit chinesischen Transplantationszentren einzustellen, ja womöglich profitierte man davon. 

Die wirtschaftliche Abhängigkeit vieler Länder von der Volksrepublik China ist erheblich und die Zurückhaltung angesichts dieser Problematik könnte mit dem zusammenhängen, was der Schriftsteller und Journalist Upton Sinclair (1878-1968) folgendermassen charakterisierte: «It is difficult to get a man to understand something, when his salary depends on his not understanding it.» (Übersetzung: Es ist schwierig einen Mann dazu zu bringen etwas zu begreifen, wenn sein Gehalt davon abhängt, dass er es nicht begreift). Gegenwärtig gibt es jedoch in den USA konkrete Gesetzesinitiativen auf Ebene der Bundesstaaten den «Organtourismus» nach China finanziell und rechtlich vollkommen zu unterbinden. (15) (H.R.2114 - 119th Congress (2025-2026): Block Organ Transplant Purchases from China Act of 2025 | Congress.gov | Library of Congress)

Die Schweiz hat bereits Massnahmen ergriffen. Ist die Schweiz deshalb aus dem Schneider? Nun, ich hoffe, wir sind bereits bei unseren einleitenden Darlegungen über die Ursprünge der fetalen Zelllinien ins Grübeln gekommen. Wenden wir uns aber nun den «Transplantationsgesetzen» in der Schweiz zu. Bis heute gilt die sogenannte erweitere Zustimmungsregel. Das bedeutet eine Organentnahme ist nur erlaubt, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat, oder die Angehörigen im Sinne des mutmasslichen Willens entscheiden. Am 15. Mai 2022 hat das Schweizer Stimmvolk jedoch einer erweiterten Widerspruchslösung zugestimmt. Dies bedeutet, zukünftig muss ein Schweizer Bürger/Bürgerin, wenn er/sie nicht will, dass ihm/ihr Organe nach dem Tod entnommen werden, explizit Widerspruch einlegen, ansonsten geht man grundsätzlich von seiner/ihrer Zustimmung aus. 

Ich habe bereits, in meinem Beitrag zum in der Schweiz vorgesehenen elektronischen Gesundheitsdossier (Das «elektronische Patientendossier»: Die Menschen waren nicht willig – jetzt bekommen sie die Quittung? Das «elektronische Gesundheitsdossier»? Es sei denn, wir nehmen das Heft wieder selbst in die Hand. — Wyler van Laak) darauf aufmerksam gemacht, dass ich in der Widerspruchslösung ein Paradoxon sehe: Wenn der Staat verpflichtet ist meinen Körper und mich, meine Person, mein Leben zu schützen, muss ich für diesen Schutz m.E. nicht extra eintreten. Ich bezahle mit meinen Steuergeldern die Absicherung dieses Schutzes und er ist damit gewährleistet. Meiner persönlichen Meinung nach hat der Staat zu keinem Zeitpunkt das Recht von mir zu fordern, dass ich diesen Schutz explizit geltend machen muss; ähnlich wie er nicht von mir fordern kann, dass ich explizit geltend machen muss, dass ich nicht ungestraft niedergeschlagen werden will. Aber nun, das Schweizer Stimmvolk hat am 15. Mai 2022 zugunsten der Widerspruchslösung bei der Organtransplantation entschieden und schon wieder entfacht sich eine Diskussion im Kontext der möglichen «schiefen Ebene». Was ist der Tod? Wann ist ein Mensch tot?

Bis Ende der 60er Jahre wurde der Tod nicht über den «Hirntod» definiert. Man durfte davon ausgehen, dass Ärztinnen und Ärzte mit der Grundlage ihres Handelns, nämlich Leben zu erhalten und niemandem zu schaden, feststellen konnten wann ein Mensch tot ist. Ein allfällig Sterbender wurde im guten Fall angemessen medizinisch behandelt und mitmenschlich begleitet und nach dem eingetretenen Tod zumindest in unseren Breitengraden in Ruhe liebevoll hergerichtet, nahe Verwandte konnten Abschied nehmen indem sie noch einige Stunden oder länger in einem gesonderten Zimmer im Spital oder zuhause mit dem Toten verbrachten und so die «personale Beziehung vollendeten.»

1968, 14 Jahre nach der ersten Nierentransplantation in den USA, publizierte ein ad hoc Komitee der Harvard Medical School in den USA unter Leitung von Henry K. Beecher, einem Anästhesisten, seinen Bericht zum Konzept des «Hirntods» als neues Kriterium für den Tod des Menschen. Damit sollte die «Problematik» der Aufrechterhaltung lebenserhaltender Massnahmen, z.B. für Patienten/Patientinnen im irreversiblen vegetativen Status ebenso gelöst werden wie auch die Kontroverse um die «Todesdefinition», die sich im Zusammenhang mit Organtransplantationen entwickelt hatte. «Die Lösung» des Komitees der Harvard Medical School war eine neue Definition des Todes zu finden, der «Hirntod», welcher es legitimierte Patienten als tot zu betrachten, die komatös waren, keine Reflexe mehr hatten und ein flaches EEG. Diese neue Todesdefinition setzte in der Folge erfolgreich eine moralische Kontroverse über lebenserhaltende Massnahmen (Es wurden damals Einzelfälle diskutiert. Die Anwendung wurde später über den «Gnadentod» zur «Sterbehilfe» ausgeweitet; Anmerkung der Ref.) und im Hinblick darauf Organe transplantieren zu können in Gang.» (16) 

Der US-amerikanische Medizinhistoriker Robert Baker erinnert in diesem Zusammenhang an die Medizingeschichte; an die Zeiten, in denen postuliert worden war, das Ziel der ärztlichen Kunst sei die Gesundheit wiederherzustellen, das Leben zu verlängern und Krankheiten zu heilen. «Wenn irreversibel komatöse Patienten mit flachem EEG noch als lebend anerkannt werden, müssen die traditionellen Mediziner die Aufgabe haben dieses Leben zu verlängern. Indem die Patienten für tot erklärt worden seien, beseitigte das Komitee die traditionelle Verpflichtung das Leben zu verlängern und bot eine offensichtlich definitive Lösung für das Problem der Unterbrechung der Lebensunterstützung an.» (17)

In der Tat sei es jedoch so, darauf weist Baker hin, dass sich bald herausgestellt habe, dass bei vielen irreversibel komatösen Patienten durchaus eine Hirnaktivität vorhanden ist. Gerade der klassische Fall Quinlan (auf den ich aus Platzgründen hier nicht eingehe, der aber in meiner genannten Publikation nachzulesen ist; Anmerkung der Autorin), sei ein Fall gewesen, bei dem noch eine minimale Hirnaktivität vorhanden gewesen sei. (18) Und in der Tat entspannt sich bis heute anlässlich der zunehmenden Ausweitung der «Todesdefinition» sowohl was die Sterbehilfe wie auch was Organtransplantationen angeht, eine immer weiter ausufernde Diskussion darüber, was der Tod eigentlich ist. In den USA hat ein Vorschlag von einem Kardiologen und zwei Herztransplantatchirurgen in der New York Times vom 30.7.2025 eine Ausweitung der Todesdefinition vorzunehmen breite Proteste ausgelöst. «Donor Organs Are to Rate. We Need a New Definition of Death.» (gegen Bezahlschranke bei der New York Times herunterzuladen).

Die Einführung der Widerspruchslösung für Organtransplantationen in der Schweiz, die noch nicht realisiert ist, da soweit bekannt kein neues Register mit Verknüpfung der staatlichen eID zusammengestellt werden konnte, hat auch in der Schweiz zur Folge, dass über «Nuancierungen» der Todesdefinition nachgedacht wird. Die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften, die sich mit einer Modifikation ihrer vorangegangenen Richtlinien zu diesem Thema beschäftigt, hat eine Revision vorgenommen und diese in die Vernehmlassung geschickt. (19) Dort wird der Begriff des «permanenten Ausfalls von Hirn- und Herzfunkion» ins Feld geführt. Bis dato gilt der Begriff «irreversibel».

In einem Gastkommentar in der NZZ vom 28.10.2025 machten der Winterthurer Arzt Alex Frei, Facharzt für allgemeine innere Medizin und Vizepräsident der Vereinigung Ärzte und Pflegefachpersonen gegen Organspende am Lebensende, und der Würzburger Richter, Lehrbeauftragter an der Universität Heidelberg und Autor von «Das «Hirntod-Konzept und der Tod des Menschen» Rainer Eckmann darauf aufmerksam, dass dies nicht nur eine alternative Wortwahl sei, sondern eine inakzeptable Veränderung der Todesdefinition. Die Autoren schreiben: ««irreversibel» und «permanent» haben nicht die gleiche Bedeutung: Während im Zusammenhang mit dem «Hirntod»-Konzept seit je «irreversible» Hirnfunktionsausfälle gefordert wurden, hat sich erst mit Aufkommen der «Non-heart-beating donation» (heute: donation after circulatory death, was einer Organentnahme nach Kreislaufstillstand gleichkommt), die Ansicht verbreitet, es komme hinsichtlich des Todeskriteriums nicht auf irreversible Funktionsausfälle an, sondern auf einen «permanenten» Funktionsausfall.

Das Ziel war, die Wartezeit nach dem Herzstillstand bis zur Organentnahme möglichst kurz zu halten. Dabei wird «permanent» so definiert, dass eine Rückkehr der Herzfunktion von allein (spontane Wiederkehr des Herzschlags) nicht zu erwarten ist, und eine ärztliche Wiederbelebung nicht stattfinden wird, obwohl sie möglich wäre. Dagegen bedeutet «irreversibel», dass ein Zustand objektiv und von niemandem geändert werden kann, selbst wenn man es versuchen würde.

Ein «permanenter» Funktionsausfall eines Organs ist daher nicht dasselbe wie ein irreversibler Funktionsausfall. Ein «permanenter» Ausfall kann in Bezug auf das Gehirn einige Minuten eher festgestellt werden als ein irreversibler Ausfall. In Bezug auf das Herz ist die Differenz noch grösser und kann bis zu dreissig Minuten betragen. Wenn nun z.B. – wie in der Schweiz – fünf Minuten nach einem Herzstillstand mit der Organentnahme begonnen wird, sind weder das Herz noch das Gehirn irreversibel ausgefallen. Durch Reanimationsmassnahmen können der Kreislauf und die Durchblutung des Gehirns wiederhergestellt werden.» (20)

Am 28. Oktober 2025 publizierten die Autoren Güntürkün Pascal et al. eine umfassende Studie, in der sie untersucht haben, wie effektiv die Einführung der sogenannten «Widerspruchslösung» im Hinblick auf die Zunahme von zur Verfügung stehenden Organen für Empfänger ist. (21) Sie untersuchten dabei in ihren Studien, die sie replizierten das Spendeverhalten nach Einführung der sogenannten «Widerspruchslösung» in der Slowakischen Republik (eingeführt 2005), in Argentinien (eingeführt 2006), in Wales (eingeführt 2016), in England (eingeführt 2021), in den Niederlanden (eingeführt 2021) und in Schottland (eingeführt 2021). (22) 

Die Autoren untersuchten auch wie es zu der Einführung der Widerspruchslösung gekommen ist. Ein wesentliches Element, so die Autoren, die auch die psychologischen Auswirkungen der Einführung der Widerspruchslösung im Gesamtzusammenhang untersuchten, sei, dass bei dieser Einführung durch Regierungen das sogenannte «Nudging», was so viel heisst wie «Anschubsen» als Methode, (ich persönlich würde sagen als Manipulationsmethode, Anmerkung der Autorin) eingesetzt wurde. Man kann «Nudging» getrost als «Soft Power» im Inneren des Staates bezeichnen. «Soft Power» ist ein Konzept der internationalen Beziehungen und es beschreibt wie ein Staat Einfluss auf andere Staaten oder Gesellschaften im Ausland durch Kultur, Werte, Aussenpolitik zu gewinnen versucht und nicht durch «direkten Zwang.» «Nudging» ist ein Konzept aus der Verhaltensökonomie und der Innenpolitik und es beschreibt wie eine Regierung das Verhalten der eigenen Bürger/Bürgerinnen im Sinne des «sozial Erwünschten» beeinflusst. 

«Nudging» wurde in den Ländern, die sich für die Widerspruchslösung entschieden haben, eingesetzt, schreiben die Autoren Güntürkün et al.. «Nudging» impliziert, dass der zu erwartende Erfolg der Massnahme durch die Regierungsverantwortlichen im Allgemeinen als übertrieben optimistisch dargestellt wird (also kaum der Realität entspricht; Anmerkung der Autorin), um die Bevölkerung zu motivieren der Regierung zu folgen. Der Einsatz einer solchen Methode in der Schweiz wäre/ist besonders ärgerlich. 

Unsere Regierungsvertreter haben in der Schweiz m.E. kein Recht so vorzugehen, denn die Verfassung und die Gesetze werden vom Volk und vom Parlament gemacht, und es ist vom Ansatz unserer Bundesverfassung her nicht so gedacht, dass unsere machtlosen und deshalb auch nur mit mittelmässigen Fähigkeiten ausgestatteten Regierungsvertreter gegenüber dem Volk Erziehungsfunktionen schon gar nicht unter Einsatz von manipulativen Mechanismen ausüben. 

Güntürkün et al. kommen in ihrer Studie zum Schluss, dass die Einführung der Widerspruchslösung im Hinblick auf die Organspende eine «Erhöhung» von im Durchschnitt 1.21 Spenden auf 1 Million Personen/Jahr zur Folge hatte. In der slowakischen Republik, in England oder in Schottland ist sogar eine Negativentwicklung im Kontext der Einführung der Widerspruchslösung auszumachen. 

Darüber hinaus hat die Widerspruchslösung dazu geführt, dass die Bereitschaft von Lebensspendern z.Bsp. eine von zwei Nieren zu spenden in sämtlichen dieser Länder zurückgegangen ist. Es handelt sich dabei um im Durchschnitt 4.59 weniger Lebensspenden auf eine Million Menschen/Jahr als vor der Einführung der Widerspruchslösung. (Die erhobenen Zahlen bewegen sich zwischen -7.41 (England) und -2.20 (Niederlande).) 

Die Autoren erklären dies folgendermassen: Sie haben erhoben, dass die Bevölkerung durch die «indirekte Spenderpflicht» davon ausgeht, dass sich nun genügend Spenden auf dem «Markt» befinden, sodass ihre Niere nicht mehr vonnöten ist. Darüber hinaus habe die Spende einer Niere an einen Fremden (bei Familienmitgliedern liegen die Zahlen anders) einen hohen sozialen Wert gehabt. Diese Spende wurde von der Gesellschaft und von der Umgebung sozial als hohes Opfer honoriert, was den entsprechenden Spendern eine gewisse Genugtuung, Ausgleich und Zufriedenheit gab, freiwillig etwas Wichtiges zum Gemeinwohl beigetragen zu haben. Dieser Aspekt habe sich durch die Einführung der Widerspruchslösung verändert. Das Spenden z.Bsp. einer Niere werde sozial weniger hoch bewertet und das habe auch die Bereitschaft zu Lebendspenden verringert. 

Die dargestellte Entwicklung sei im Rahmen der durch «Nudging» eingeführten Massnahmen nicht speziell. Man habe beobachten können, wenn man die Bevölkerungen zu sozial erwünschtem Verhalten sanft dränge, z.Bsp. zum grünen Heizersatz, dass diese sich dem schon fügen, jedoch an anderer Stelle dann nachlässiger werden, z.B. im Flugverhalten. (Die Passagierzahl am Flughafen Zürich erreichte 2025 einen Höchststand von 32593966; Anmerkung der Autorin.)

Die Autoren betonen, dass die freiwillige soziale Opferbereitschaft noch immer die höchste Motivation für Menschen sei im Rahmen einer Lebendspende zur Reduktion des Organmangels beizutragen.

Dies impliziert keine Bereitschaft zu einer Veränderung der Todesdefinition. Ich möchte diesen Abschnitt abschliessen mit einem Zitat aus der Publikation von Jan Jekielek, «Auf Bestellung getötet», welches meines Erachtens aufzeigt, dass wir weniger weit von brutalen Tötungsmethoden entfernt sind, als es Teile der Beispiele, die in diesem Buch aufgeführt sind, zu suggerieren scheinen. Jan Jekielek schreibt, dass die Entwicklungen dazu beitragen unser moralisches Grundverständnis auszuhöhlen. 

«Es gibt bereits zwei Länder, in denen medizinisch assistierter Suizid offiziell anerkannt und als medizinische Behandlung durchgeführt wird: Kanada und die Niederlande. Beide betrachten Selbstmord jetzt als Kassenleistung. Sobald das geschieht, nehmen die Zahlen der Selbstmorde rasant zu. So war 2023 in Kanada medizinische Sterbehilfe die fünfthäufigste Todesursache gleich nach Krebs, Herzproblemen, Covid-19 und Unfällen – und noch vor zerebrovaskulären Erkrankungen und chronischen Atemwegserkrankungen. (der Autor nennt als Quelle Health Canada; «Fifth Annual Report on Medical Assistance in Dying in Canada, 2023»; Ottawa, Government of Canada; 11. Dezember 2024; Anmerkung der Ref.) 

Das Transplantationssystem hat verständlicherweise ein hohes Interesse an diesen Patienten. Viele von ihnen sind grösstenteils noch gesund, was sie zu idealen Spendern macht, sodass der nächste Schritt fast auf der Hand liegt. Wenn psychische Erkrankungen als Spenderqualifikation gewertet werden (wie es 2027 in Kanada geschehen soll), kann der Tod als möglicher Ausweg aus einer Depression angeboten werden. Wenn ein Patient sozial isoliert und verzweifelt ist, erscheint es ihm vielleicht sogar edel, wenn ihm gesagt wird, dass seine Organe Leben retten können. Während sich diese Praxis in Kanada wie ein Lauffeuer verbreitet, geschieht dies in den Vereinigten Staaten eher unter der Hand und in ein paar Orten wie den Niederlanden ist sie bereits so etabliert, dass dort mittlerweile um die 60000 Menschen von Ärzten euthanasiert worden sind. 

Die Gefahr ist aber nicht der Akt selbst, sondern die Aufweichung unseres ethischen Bewusstseins. (Hervorhebung durch Autorin) Neulich veröffentlichte die «New York Times» einen Gastbeitrag von drei Ärzten (ich habe bereits darauf hingewiesen; Anmerkung der Autorin), die argumentierten, «dass wir die Dead-Donor-Rule (dt. Tote-Spender-Regel) auflockern sollten, also die grundlegende Voraussetzung, dass ein Mensch für tot erklärt sein muss, bevor man seine Organe entnehmen darf. Ein solcher Vorschlag deckt sich perfekt mit der utilitaristischen Bioethik der KPCh und zeigt, wie sich diese Mentalität schleichend in unserem System breitmacht - eine Mentalität, in der man das Töten rechtfertigen kann, wenn es dem «grossen Ganzen» dient.» … «Kürzlich berichtete mir ein Arzt von einer zutiefst verstörenden Entwicklung. Denn seiner Meinung nach erklären einige Kollegen ihre Patienten mittlerweile viel früher für hirntot, als es in der Vergangenheit üblich war. Im Rahmen von Ermittlungen des US-Gesundheitsministeriums wurden 28 Fälle notiert, in denen US-amerikanische Patienten «möglicherweise noch nicht vollständig verstorben waren, als der Prozess der Organentnahme eingeleitet worden war.» (23) Das Gesundheitsministerium in den USA unter der Leitung von Robert F. Kennedy Jr. hat diese Angaben bestätigt und diesbezüglich kürzlich Reformen eingeleitet. (24)

«Doch es geht hier nicht um ein paar Einzelfälle, sondern um eine Mentalität. Eine Denkkultur. Und das ist der gefährlichste Teil: dieser soziale Wandel in unserer Denkweise und der Glaube, dass es akzeptabel ist, solche Opfer im Namen der Allgemeinheit in Kauf zu nehmen. Es geht beispielsweise um Entscheidungen, ob man lieber auf Nummer sicher geht, was die Festlegung des Todeszeitpunktes anbelangt, oder ob man einfach mit der Operation beginnt. Immerhin besteht eine 80-prozentige Wahrscheinlichkeit, dass der Patient verstorben ist. Wer einmal beginnt moralische Abstriche zu machen – etwa indem er entscheidet, nicht mehr im Zweifel für das Leben zu handeln, sondern fortzufahren, weil der Patient mit 80-prozentiger Wahrscheinlichkeit bereits tot ist -, hat die Grundsätze der hippokratischen Medizin bereits verlassen und den Weg in die utilitaristische Medizin eingeschlagen. Und dieser Weg führt nur in eine Richtung und auf ihm entwickeln sich die Dinge plötzlich unsagbar schnell.» (25)

Jeder von uns kann dazu beitragen diese Entwicklung aufzuhalten und in eine Richtung «für das Leben» zu gestalten. Die «Anwesenheit des Anderen» wie es der jüdisch-französische Philosoph Emmanuel Levinas (1906-1995) formulierte gilt – von Anfang an und – immer; auch angesichts des Todes. «Lass mich in meinem Sterben nicht allein.» Diese «Conditio Humana» darf durch «Organspende» nicht zerstört werden. Das Leben ist das höchste Gut des Menschen und verdient immer und unter allen Umständen geschützt zu werden.


Anmerkungen und Quellen:

1 Cullen Paul; «COVID-19-Impfstoffe und fetale Zelllinien» in: «Lebensforum IV 2021, Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. in Kooperation mit den Ärzten für das Leben e.V.», Dezember 2021.
2 Ebenda S. 3.
3 Ebenda S. 3.
4 Ebenda S. 9.
5 Ebenda S. 9.
6 Ebenda S. 7.
7 Ebenda S. 7.
8 Ebenda S. 7.
9 Ebenda S. 7.
10 Helm Miguel; «Es waren einmal zwei Zellen; Wie alle haben es geschafft, wir wurden geboren. Den Weg dahin beschreiben Forscher heute besser denn je. Wer ihn nochmal erleben will: Spermium 08/15 startet gleich.» DIE ZEIT Nr. 45, 15. Oktober 2026; S. 13/14, hier S. 14.
11 DSOErklärungvonIstanbul
12 A new edition of the Declaration of Istanbul: updated guidance to combat organ trafficking and transplant tourism worldwide
13 Jekielek Jan; «Auf Bestellung getötet; Chinas Transplantationsindustrie»; Kopp Verlag 2026; Kapitel 5; «Die Beweise und der Weg dorthin»; S. 85-109; hier S. 97ff.
14 Ebenda S. 101.
15 Ebenda S. 206.
16 Catja Wyler van Laak, «Übersicht über Grundlagen der ärztlichen Haltung» in: Catja Wyler van Laak; «Die Arzt-Patient Beziehung» in Zeiten gesellschaftlicher Herausforderungen; Was zählt? Eine Annäherung unter Berücksichtigung der sozialen Neurowissenschaften»; S. 21-60; hier S. 55.
17 Ebenda S. 55. (Unter Berufung auf Baker Robert; «Brain Death and the Failure of a Medical Humanism» in: Baker Robert; «The History of Medical Ethics» in: Bynum W. F.; Porter R. «Companion Encyclopedia of the History of Medicine», London (Routhledge) Vol. 2; 1993; S. 877ff.
18 Ebenda S. 55.
19 SAMW; «Postmortale Organspende: Feststellung des Todes; Richtlinienentwurf für die öffentliche Vernehmlassung vom 16. Juni bis 19. September 2025.»
20 Rainer Beckmann, Alex Frei; «Es braucht eine zuverlässige Feststellung des Todes als Voraussetzung für die Organentnahme»; Gastkommentar NZZ, 28.10.2025; S. 1-5, hier S. 3.
21 Güntürkün Pascal et al.; «Crowding-out effects of opt-out defaults: Evidence from organ donation policies»; PNAS Nexus 2025; Vol. 4, Nr. 10; S. 1-14.
22 Ebenda S. 4.
23 Jan Jekielek; «Es ist noch nicht zu spät» in: Jan Jekielek; «Auf Bestellung getötet; Chinas Transplantationsindustrie» Kopp 2026; S. 212-zweite Seite 223; hier: S. 213/214.
24 HHS Finds Systemic Disregard for Sanctity of Life in Organ Transplant System | HHS.gov
25 Jan Jekielek; «Es ist noch nicht zu spät» in: Jan Jekielek; «Auf Bestellung getötet; Chinas Transplantationsindustrie» Kopp 2026; S. 212 - 215; hier: S. 213/214.

Dr. med. Catja Wyler van Laak

Dr. med. Catja Wyler van Laak

Spezialärztin FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, Schwerpunkt für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie FMH, zert. forensische Psychiaterin.

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