Der Krieg in der Ukraine kann dauerhaft zu Bedingungen beendet werden, die die Eigenstaatlichkeit der Ukraine schützen, den Sicherheitsbedenken Russlands Rechnung tragen und die Grundlage für eine dauerhafte europäische Sicherheitsordnung schaffen.
Während in Norwegen eine weitere Verhandlungsrunde vorbereitet wird, schlage ich eine Friedensregelung vor, die als Gesamtpaket abgeschlossen, von der Ukraine und Russland unterzeichnet, durch einen Beschluss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gemäss Kapitel VII der UN-Charta angenommen und gemeinsam von den fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats sowie weiteren Staaten garantiert wird, die sich anschliessen möchten. Der Vorschlag stützt sich auf das Prinzip der unteilbaren Sicherheit, wie es in der Schlussakte von Helsinki und in der Charta von Paris festgehalten ist.
Das Paket umfasst vier zentrale Verpflichtungen.
Die erste ist die dauerhafte Neutralität der Ukraine. Sie soll in einem Verfassungsgesetz verankert werden, das sich am österreichischen Neutralitätsgesetz von 1955 orientiert. Damit würde die Ukraine zur ursprünglichen Entscheidung zurückkehren, die sie in ihrer Erklärung über die staatliche Souveränität von 1990 getroffen hat. Die Ukraine würde keinem Militärbündnis beitreten und keine ausländischen Militärstützpunkte oder Streitkräfte auf ihrem Territorium stationieren lassen – weder solche der NATO noch der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten oder Russlands. Neutralität würde keine Entwaffnung bedeuten; die Ukraine würde ihre Streitkräfte zur eigenen Verteidigung behalten.
Die zweite Verpflichtung besteht darin, dass die Ukraine ihre Kandidatur für eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union als dauerhaft neutraler Staat weiterverfolgt. In den Beitrittsvertrag soll ein Neutralitätsprotokoll aufgenommen werden, nach dem Vorbild der Regelung Irlands. Russland würde bestätigen, dass eine EU-Mitgliedschaft der Ukraine mit seinen Sicherheitsinteressen vereinbar ist.
Die dritte Verpflichtung ist die Festlegung einer Waffenstillstandslinie entlang der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bestehenden Kontaktlinie. Jede Seite würde auf ihrer Seite dieser Linie die tatsächliche Hoheitsgewalt ausüben. Keine Seite würde die territorialen Ansprüche der anderen anerkennen, und beide Seiten würden auf Gewaltanwendung verzichten, um spätere Änderungen der Gebietsverhältnisse durchzusetzen. Diese Regelung ist mit den Verfassungen beider Länder vereinbar, die Gebietsabtretungen verbieten oder stark einschränken.
Die vierte Verpflichtung ist das Ende der NATO-Osterweiterung. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung würde der Nordatlantikrat erklären, dass die NATO weder die Ukraine noch andere neue Mitglieder in Osteuropa oder im Südkaukasus aufnehmen wird. Damit würde die 2008 in Bukarest abgegebene Beitrittsperspektive zurückgenommen.
Die Friedensregelung würde mit der Unterzeichnung als dauerhaftes Ende der Kampfhandlungen in Kraft treten und nicht bloss als vorübergehende Waffenruhe. Ihre Bestimmungen würden schrittweise und unter internationaler Überwachung umgesetzt. Kein Bestandteil würde isoliert verhandelt, und keine Partei müsste vor der Unterzeichnung Zugeständnisse machen.
Die territorialen Vereinbarungen sollen den Anliegen und Ansprüchen beider Seiten Rechnung tragen. Die ukrainischen Streitkräfte würden sich aus dem Teil der Region Donezk zurückziehen, den die Ukraine derzeit kontrolliert. Dieses Gebiet würde zu einer entmilitarisierten Sonderzone. Russische Streitkräfte dürften das Gebiet nicht betreten, die bestehende zivile Lokalverwaltung würde ihre Arbeit fortsetzen, und der endgültige Status des Gebiets bliebe Gegenstand weiterer Verhandlungen.
Russland würde sich aus den von ihm kontrollierten Gebieten in der Region Dnipropetrowsk und von der Kinburn-Nehrung zurückziehen. Entlang der russisch-ukrainischen Grenze würde beiderseits eine nördliche Sicherheitszone entmilitarisiert. Russische Streitkräfte würden die von ihnen kontrollierten Gebiete in den Regionen Charkiw und Sumy verlassen, während sich die ukrainischen Streitkräfte gleichzeitig von ihrer Seite zurückzögen.
Das Kernkraftwerk Saporischschja bliebe unter russischer Kontrolle, wobei die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) die nukleare Sicherheit überwachen würde. Ein vereinbarter Anteil des dort erzeugten Stroms würde der Ukraine zu Selbstkosten verkauft.
Entlang beider Seiten der Waffenstillstandslinie würde ein entmilitarisierter Streifen eingerichtet. Schwere Waffen und weitreichende Angriffssysteme müssten in vereinbarte Entfernungen zurückgezogen werden. Zudem würden für die Grenzregionen auf beiden Seiten gegenseitige Obergrenzen für die Truppenstärken gelten.
Im Schwarzen Meer und im Asowschen Meer wäre die Handelsschifffahrt zu sämtlichen ukrainischen und russischen Häfen frei. Angriffe auf Schiffe und Häfen wären verboten.
Die Friedensregelung in der Ukraine sollte zugleich den Wiederaufbau der europäischen Sicherheitsordnung insgesamt einleiten. Die NATO und Russland würden ein Moratorium für landgestützte Mittelstreckenraketen in Europa vereinbaren, auf die Stationierung von Atomwaffen in weiteren Staaten verzichten und den NATO-Russland-Rat wieder einsetzen.
Beide Seiten würden ihre normalen diplomatischen Beziehungen wiederherstellen. Die Parteien würden den ersten Gipfel der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) seit 2010 einberufen. Die OSZE soll damit beauftragt werden, die Umsetzung der Friedensregelung zu überwachen, die Einhaltung der Rüstungsbegrenzungen zu überprüfen und die Bestimmungen zu den Rechten zu beaufsichtigen.
Fragen der Sprache, der Bildung, der Kultur und der Religion würden nach europäischen Standards geregelt. Die russische Sprache würde dabei gleich behandelt wie die anderen Minderheitensprachen der Ukraine. Russland würde seinerseits dieselben Verpflichtungen gegenüber ukrainischsprachigen Menschen und religiösen Gemeinschaften auf seiner Seite der Waffenstillstandslinie übernehmen.
Sämtliche Verpflichtungen zur Bekämpfung von Extremismus und Aufstachelung zu Hass oder Gewalt würden für beide Seiten gleichermassen gelten und von der OSZE überwacht. Kriegsgefangene würden nach dem Grundsatz «alle gegen alle» ausgetauscht, inhaftierte Zivilpersonen freigelassen und voneinander getrennte Kinder mit ihren Familien wiedervereint.
Die Sanktionen würden im Laufe des Jahres 2027 aufgehoben. Auch die blockierten staatlichen Vermögenswerte Russlands würden freigegeben. Auf beiden Seiten beschlagnahmtes oder eingefrorenes Privateigentum würde ebenfalls zurückgegeben.
Ein internationaler Wiederaufbaufonds unter der Verwaltung der Europäischen Investitionsbank würde den Wiederaufbau auf beiden Seiten der Waffenstillstandslinie finanzieren. Alle Parteien, einschliesslich Russlands, würden Beiträge leisten. Der Wiederaufbau wäre somit eine gemeinsame Anstrengung und keine Form von Reparationszahlungen.
Der Gastransit durch die Ukraine könnte überall dort wieder aufgenommen werden, wo es kaufwillige Abnehmer gibt. Die Europäische Union wäre dabei nicht verpflichtet, russisches Gas zu kaufen.
Ein Bericht der OSZE-Beobachtungsmission über einen schwerwiegenden Verstoss würde Konsultationen zwischen den Garantiemächten auslösen und eine Befassung des Sicherheitsrats nach sich ziehen. Die Beobachtungsmission würde aus unbewaffneten Beobachterinnen und Beobachtern aus Staaten bestehen, die nicht der NATO angehören.
Die Ukraine würde das Kriegsrecht aufheben und unter Beobachtung der OSZE Wahlen durchführen. Die neu gewählte Werchowna Rada, das ukrainische Parlament, würde die Friedensregelung ratifizieren und das Verfassungsgesetz über die Neutralität verabschieden. Die russische Föderalversammlung würde die Vereinbarung in derselben Phase ratifizieren.
Diese vorgeschlagene Friedensregelung setzt bei den Ursachen des Krieges an, statt lediglich dessen Symptome zu behandeln. Europa war an der Ausarbeitung des Friedens bisher weitgehend nicht beteiligt.
Mit einem solchen Rahmen können die europäischen Regierungen die Führung beim Aufbau einer unteilbaren Sicherheit in Europa übernehmen und dazu beitragen, einen Krieg zu beenden, der Hunderttausende Menschenleben gekostet hat und weiterhin das Risiko einer Konfrontation zwischen Atommächten birgt.