Hustenbonbons werden in der Schweiz als Arzneimittel gehandelt
Die Pastillen kosten deshalb umgerechnet über 170 Prozent mehr als in Deutschland

In den Supermärkten und praktisch an jedem Kiosk würden in der Schweiz Arzneimittel verkauft, schreibt Martina Frei auf INFOsperber. Zum Beispiel die «Fisherman’s Friend»-Pastillen und die «Ricola Kräuterzucker Halsbonbons» hätte Swissmedic als Arzneimittel registriert. Die Hersteller dürfen somit ihre Bonbons als Gesundheitsprodukte anpreisen, wenn sie Swissmedic 6,5 Promille des Fabrikabgabepreises pro Packung bezahlen.

«Um das beanspruchte Anwendungsgebiet rechtfertigen zu können» muss jedes Bonbon einen minimalen Gehalt an Wirkstoffen enthalten, zum Beispiel eine Mindestmenge an ätherischem Öl wie Eukalyptus zur «Befreiung der Atemwege». Ein Wirksamkeitsbeweis sei nicht nötig. In der Schweiz kosten die Pastillen aufgrund des Heilmittelgesetzes umgerechnet über 170 Prozent mehr als in Deutschland. 


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