Andere Aufträge für die Armee

Sozial- und Asylpolitik haben einiges gemeinsam, auf den ersten Blick. Es ist die zwischenmenschliche Hilfe. Regelt die Sozialpolitik das Zusammenleben in der Gesellschaft und nimmt sich der Benachteiligten an, so gewährt die Asylpolitik Be­drängten und Verfolgten einen Zufluchtsort.

Die Sozialpolitik wird getragen durch ein auf freiwilliger Basis entstandenes Regelwerk, das bei Fachleuten eine hohe Akzeptanz geniesst. Es sind die Richtlinien der Schweiz. Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Sie haben zwar keinen Gesetzescharakter, sind jedoch für Tausende von notleidenden Menschen, von solchen mit allzu wenig Einkommen oder für jene, die unter prekären Verhältnissen leben müssen, von grosser Bedeutung. Das Regelwerk der SKOS baut auf den Grundwerten unserer Gesellschaft auf: soziale Gerechtigkeit, Wahrung der Menschenwürde und Rechtsgleichheit. Letztlich bestimmen diese Richtlinien das in der Schweiz gültige soziale Existenzminimum. Es wird aus den Lebensunterhalts-, den Wohn- und den Gesundheitskosten sowie den Leistungen medizinischer, wirtschaftlicher oder familiärer Natur und den individuellen Lebensumständen heraus definiert.

Verteidigung des privilegierten Lebens
Ganz anders die derzeitige Asylpolitik, wo die menschliche Hilfe nur noch eine geringe Bedeutung hat. In den letzten Jahren ist die reiche Schweiz eine wichtige Zufluchtsstätte für Flüchtlinge aus  Ländern wie Eritrea, Somalia, Irak, Serbien, Sri Lanka, Nigeria, Türkei, Georgien, Afghanistan oder Iran geworden. Doch das Asylrecht hat sich mit der Zeit von seinem ursprünglich humanitären Auftrag zum Instrument der Verteidigung privilegierter Lebensumstände in der Schweiz gewandelt. «Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen» gehören zu den wichtigsten Elementen dieser Abschottungspolitik.
Für Deserteure gibt’s kein Asyl mehr. Flüchtlinge, die sich in Schweizer Botschaften melden, werden weggewiesen. Für die Asylsuchenden, die sich in die Schweiz durchgeschlagen haben, finden die Behörden fast keine Plätze mehr.
Beispiele: Wegen eines kleinen Transitzentrums am Rande der Weissen Arena von Flims-Laax drohen lokale Unternehmer mit Steuerboykott und im Tessin wehren sich Gemeindepräsidenten mit Händen und Füssen gegen die Unterbringung von Asylsuchenden. Abgewiesene Asylbewerber und -Bewerberinnen werden ohne­hin jeglichen Status und Schutz verlieren.
Beispiel: Nationalrat Christoph Blocher fordert, man solle selbst mit der Nothilfe aufhören, erst so würden diese «Kriminellen» gezwungen, abzuhauen. Und andernfalls müssten sie halt sofort ausgeschafft werden, wohin auch immer.
Beispiel: Nationalrat Adrian Amstutz fordert die Zwangsmedikation bei den Ausschaffungen. Es ist geradezu unvorstellbar, was einige Politiker unseren das Asylgesetz vollziehenden Behörden wider Vernunft und Recht zumuten. Vom politik­geschürten Hass und der Verachtung gegenüber den flüchtenden Menschen ganz zu schweigen. Und alles dies im Namen einer Asylpolitik – mit umge­kehrten Vorzeichen.

Milizsoldaten als sozial Arbeitende
Warum eigentlich ändern wir in dieser dramatischen Lage nicht auch die Sicherheitspolitik radikal? Warum baut man nicht konsequent die Militär- zu Flüchtlingsunterkünften um?  Warum bildet man unsere Milizsoldaten nicht als Sozialarbeitende aus? Wo wäre denn heute die Armee nützlicher einzusetzen als zum Üben und zum Schneestampfen – wenn nicht zur Betreuung von Asylsuchenden?
Das Unmögliche denken: so lautet ein Lehrsatz in der Ausbildung höherer Stabsoffiziere der Schweizer Armee.

Quelle: Mediendienst Hälfte, www.haelfte.ch
12. Februar 2013
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