David gegen Goliath: Ringen um Gerechtigkeit geht weiter

Im Frühjahr wurde die Luzerner alt Parlamentarierin Heidi Joos an einer Mahnwache verhaftet, einer Leibsvisitation unterzogen und über Nacht in einer Arrestzelle festgehalten. Die kurz darauf eingereichte Beschwerde gegen die verantwortlichen Polzisten wurde am 18. Dezember von der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Jetzt muss sich das Luzerner Kantonsgericht mit der causa befassen.

Dieser Videoausschnitt soll zeigen, dass der Polizist (rechts) Heidi Joos (mit Polizist links) das Handy abgenommen hatte, wogegen sie sich zur Wehr setzte. (Bild: zvg)

Am Pfingstsamstagnachmittag wurde die Luzerner alt Parlamentarierin Heidi Joos (65J.), die an einer Mahnwache teilnehmen wollte, von der Polizei gewaltsam vom Bahnhofplatz Luzern abgeführt. Nach einer Leibesvisitation musste sie trotz fortgeschrittenem Alter und doppeltem Covid-Risiko eine Nacht ohne Hygieneartikel in der Arrestzelle verbringen. Weder wurden ihre Angehörigen informiert noch gewährte man ihr das Recht auf einen Anwalt. Gegen dieses unverhältnismässige Vorgehen der Polizei reichte sie bei der Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Die Polizei ihrerseits erstattete Anzeige gegen die Privatklägerin. Polizeikommandant Adi Achermann beruhigte im Juni 2020 die Öffentlichkeit vorsorglich, in dem er eine unabhängige Klärung durch die Staatsanwaltschaft ankündigte. Doch nicht etwa er trägt die Kosten der Untersuchung, die in Folge schlampiger parteiischer Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens führte, sondern die Privatklägerin mit Kostenfolge von 6100 Franken.

Das Ergebnis der Staatsanwaltschaft wird durch die Privatklägerin mittels Beschwerde vom 14. Januar 2021 ans Kantonsgericht weitergezogen. Die inhaltliche Kritik geht aus der beigefügten Beschwerde hervor. Die Einstellungsverfügung findet sich ebenfalls im Wortlaut im Anhang.

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18. Januar 2021
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