Forschung an Menschen, die sich nicht wehren können

Am 7. März wird über den neuen Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen abgestimmt. Widerstand kommt eigentlich nur vom Basler Appell gegen Gentechnologie, der sich schon seit Jahren gegen die fremdnützige Forschung an Urteilsunfähigen wehrt.


Mit dem neuen Verfassungsartikel soll der Bund beauftragt werden, ein Gesetz über die Forschung am Menschen zu erarbeiten. Das Gesetz (Humanforschungsgesetz, HFG) liegt dem Parlament bereits vor, mit den Beratungen wird allerdings wohl erst begonnen, wenn der Verfassungsartikel vom Volk abgesegnet ist. Widerstand gegen den Artikel 118b, der die fremdnützige Forschung an Urteilsunfähigen legitimieren soll, findet sich auch bei den Parteien überraschenderweise kaum. Ein parteiübergreifendes Ja-Komitee wurde gegründet, das von FDP, SP, BDP, Grünliberalen sowie von Exponenten der SVP unterstützt wird, während die SVP nein sagt. Während sich die Grünen nicht einig sind und deshalb Stimmfreigabe beschlossen, kam von der CVP ein klares Ja.

Ethische Kehrtwende

Die breite Unterstützung ist umso erstaunlicher, wenn man sich nochmals den Bericht zur Vernehmlassung des Verfassungsartikels ins Gedächtnis ruft. Gerade SP und CVP, aber auch die Grünen hatten sich damals klar gegen eine fremdnützige Forschung an Kindern, Dementen und Alzheimerkranken ausgesprochen. Unverständlich ist, dass diese Argumente jetzt einfach unter den Tisch fallen. Gerade, weil nun von allen Seiten Wohlwollen geheuchelt wird, bleibt der Basler Appell gegen Gentechnologie fast die einzige Anlaufstelle, die kompetent und konsequent gegen den Verfassungsartikel argumentiert.
Im Hinblick auf seine knappen Ressourcen hat der Basler Appell gegen Gentechnologie allerdings darauf verzichtet, im Vorfeld der Abstimmung ein Nein- Komitee zu gründen.


Informationen zur Abstimmung:
www.baslerappell.ch


Detaillierte Kritik am Verfassungsartikel:
http://www.baslerappell.ch/de/content/aktuell/documents/argumente_118b.pdf
10. Februar 2010
von: