Muss die E-ID-Abstimmung wiederholt werden?
Das Bundesgericht beschäftigt sich mit der Frage, ob die Referendumsabstimmung vom 28. September 2025 aufgehoben werden muss. Dies deshalb, weil Grossspenden für das Pro-Lager von Swisscom, Ringier und TX Group zu spät gemeldet worden sind.

Die E-ID-Abstimmung vom 28. September 2025 sei derart knapp ausgefallen, dass bereits das Fehlverhalten auch nur eines der drei Akteure geeignet gewesen wäre, das Abstimmungsresultat entscheidend zu beeinflussen, schreibt der Rechtsanwalt Artur Terekhov in einer Stellungnahme vom 18. Februar 2026 an das Bundesgericht. Es bestehe jedoch ein rechtswidriges Handeln gleich sämtlicher dieser Akteure. Die Abstimmung beziehungsweise deren Resultat müssten damit «zwingend aufgehoben werden».

«Mass-voll!»hat gleichzeitig beim Statthalteramt Zürich Strafanzeige gegen Franziska Barmettler und weitere Verantwortliche von Digital Switzerland erstattet – wegen «bewusst verspäteter Meldung mehrerer nichtmonetärer Zuwendungen» für die E-ID-Abstimmungs-Kampagne.

Und nun warnt die Eidgenössische Finanzkontrolle vor Sicherheitslücken bei der E-ID und empfiehlt eine Verschiebung von deren Einführung.