Internationale Bankenaufsicht: Geld auf Schweizer Konten nicht sicher!

Nach Einschätzung des Basel Committee on Banking Supervision ist die Einlagensicherung mit sechs Mrd. Franken ungenügend.

Ein Bank-run, wie er sich 2007 in England ereignete, ist auch in der Schweiz nicht auszuschliessen. (Bild: Wikimedia)

Was die Initianten der Vollgeld-Initiative schon länger beanstanden, wird jetzt von höchster Stelle bestätigt: Die Einlagensicherung für Schweizer Bankkonten ist laut einem Bericht des «Basel Committee on Banking Supervision» der Bank für Int. Zahlungsausgleich nicht sicher.
Kritisiert wird unter anderem die Obergrenze der Einlagensicherung von nur sechs Milliarden Schweizer Franken. Die Vollgeld-Initianten betonen schon länger, dass die Obergrenze für die Einlagensicherung mit sechs Milliarden viel zu tief ist. Im Falle einer Finanzkrise müssten mehrere hundert Milliarden Schweizer Franken gesichert werden – die sechs Milliarden der Einlagensicherung sichern also nur rund 1 bis 2 Prozent der Guthaben. In einer grösseren Krise reicht dieser Einlagenschutz daher nicht aus, um allen Bankkunden ihr Geld auszuzahlen. Die Sichtweise der Vollgeld-Initianten wird anscheinend vom Basel Committee on Banking Supervision geteilt, das kürzlich einen Bericht zur Sicherheit der Schweizer Banken veröffentlicht hat.

Problem entsteht durch Bankengeld
Ein Guthaben auf dem Bankkonto ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern nur ein selbst hergestelltes “Versprechen” der Bank, bei Bedarf Bargeld auszuzahlen. Deshalb liegen auf den Bankkonten heute keine echten Schweizer Franken. Diese elektronischen Guthaben umfassen mittlerweile 90 Prozent unseres Geldes, was die Einlagensicherung nötig macht.

Sicheres Geld dank Vollgeld
Die Vollgeld-Initiative will, dass künftig allein die Nationalbank elektronische Franken erschafft. Die Banken können dann kein eigenes Geld mehr erzeugen – genauso wenig wie alle anderen Unternehmen und Privatpersonen. Das elektronische Geld auf den Konten wird so zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel wie Banknoten und Münzen. Es steht dem Besitzer jederzeit zur Verfügung, auch wenn eine Bank in eine Krise oder sogar in Konkurs gerät. Die Einlagensicherung für Zahlungskonten wird durch Vollgeld überflüssig bzw. könnte für Spareinlagen verwendet werden.

Regulatory Consistency Assessment Programme (RCAP) – Assessment of Basel III LCR regulations – Switzerland, Seite 12