Washington weigert sich, Afghanistans Vermögen freizugeben

Die USA wollen Guthaben der afghanischen Zentralbank von sieben Milliarden Dollar behalten, weil das Land nicht in der Lage sei, das Geld «verantwortungsvoll zu verwalten» und um Opfer von 9/11 zu entschädigen.

Ein Jahr nach dem chaotischen Abzug der US- und NATO-Truppen aus Afghanistan ist die Lage vor Ort weiterhin katastrophal: Nach Angaben des Welternährungsprogramms (WFP) leidet fast die Hälfte der Bevölkerung unter akutem Hunger, und etwa zwei Drittel benötigen in diesem Jahr humanitäre Hilfe. Doch die Regierung Biden weigert sich, die Sanktionen und andere Maßnahmen aufzuheben, die zur «Bestrafung der Taliban-Regierung» ergriffen wurden.

Besonders skandalös ist, daß die USA sich weigern, die vor einem Jahr illegal beschlagnahmten Guthaben der afghanischen Zentralbank von fast 7 Mrd.$ freizugeben, die auf verschiedenen US-Banken liegen. Der Afghanistan-Beauftragte des US-Außenministeriums Thomas West bestätigte dies am 15.8. gegenüber dem Wall Street Journal und behauptete, die Zentralbank sei nicht in der Lage, das Vermögen «verantwortungsvoll zu verwalten».

Die US-Regierung drängt auch darauf, mindestens die Hälfte dieser Mittel für die Entschädigung von Angehörigen der Opfer der Anschläge vom 11. September 2001 in den USA zu verwenden, obwohl die afghanische Bevölkerung mit den Terroranschlägen nichts zu tun hatte. In einem Schreiben vom 16.8. forderten fast 80 dieser Familien Präsident Biden auf, das Geld an die Afghanen zurückzugeben – es zur Entschädigung der Opfer zu verwenden, sei «rechtlich fragwürdig und moralisch falsch».

Die illegale Beschlagnahmung von 7 Mrd.$, die dem afghanischen Volk rechtmäßig zustehen und mit denen viele Lebensmittel und Medikamente hätten importiert und Löhne und Gehälter hätten bezahlt werden können, ist einer der Faktoren, die viele Länder davon überzeugt haben, sich gegen die USA und ihre «regelbasierte Ordnung» zu wenden und China und Rußland als verläßlichere Verbündete zu betrachten. Washington hat das vielleicht nicht so geplant, aber es ist noch nicht zu spät, die Entscheidung rückgängig zu machen...

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Der Text stammt mit Zustimmung des Verlags aus dem (kostenpflichtigen) Newsletter des Schiller-Instituts.

29. August 2022
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