Alarm ohne Befund
Der Bericht «Verpasste Chancen» des vor kurzem gegründeten Neutralitätsrates zeigt, wie die Schweizer Sicherheitsstrategie ein Bedrohungsbild zeichnet, das der eigene Nachrichtendienst nicht stützt – und wie sich dieser Widerspruch auflösen liesse.
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Mitglieder Neutralitätsrates kritisierten an einer Mediekonferenz vom 20. August die Sicherheitsstrategie des Bundesrates. V.l.n.r.: Georges Martin, Prof.. Alfred de Zayas, Guy Mettan, Philipp Gut (Moderator), Jean-Daniel Ruch und Ralph Bosshard.

Es gibt Diagnosen, die niemand hören will, weil die Behandlung, die man sich schon vorgenommen hat, sonst infrage stünde. Die «Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026» liest sich streckenweise wie ein solcher Fall: Sie verordnet ein ganzes Bündel an Massnahmen gegen eine Bedrohung, deren Befund der hauseigene Facharzt so gar nicht stellt.

Der Neutralitätsrat, ein im Juni gegründetes zwölfköpfiges Gremium aus Diplomaten, Historikern und Völkerrechtlern, hat sich die Mühe gemacht, das Dokument – und den begleitenden Lagebericht des Nachrichtendienstes des Bundes – Zeile für Zeile zu lesen. Das Ergebnis, unter dem sprechenden Titel «Verpasste Chancen» veröffentlicht, ist keine polemische Streitschrift, sondern eine nüchterne, fundierte Kritik. Und gerade das macht sie so unbequem.

Der auffälligste Befund ist ein Widerspruch, den man sich kaum hätte ausdenken können: Während die Strategie Russland ein eigenes Kapitel widmet und es als zentrale Bedrohung für Europa – und implizit für die Schweiz – zeichnet, hält der Nachrichtendienst des Bundes selbst einen militärischen Angriff Russlands auf einen europäischen Staat für «sehr unwahrscheinlich» und einen umfassenden Krieg zwischen Russland und der Nato gar für «äusserst unwahrscheinlich». Zwei Bundesstellen, ein Thema, zwei Befunde. Der eine misst, der andere verordnet – und beide scheinen nicht miteinander zu sprechen.

Diese Diskrepanz ist mehr als ein handwerklicher Schönheitsfehler; sie ist Symptom einer tieferliegenden Krankheit: Begriffe wie «Strategie», «Bedrohung» oder «hybride Kriegführung» werden im Dokument benutzt, aber nirgends definiert. Wer nicht definiert, was eine Bedrohung ist, kann sie nach Belieben behaupten – und ebenso nach Belieben Massnahmen dagegen rechtfertigen, bis hin zu Eingriffen in die Meinungs- und Informationsfreiheit, wie sie die Massnahmen M2 bis M6 der Strategie vorsehen.

Hier wird der Bericht des Neutralitätsrates grundsätzlich: Er erinnert daran, dass die Schweiz nicht nur eine aussenpolitische Tradition der Neutralität hat, sondern auch völkerrechtliche Verpflichtungen: Die UNO-Charta verlangt in ihren Artikeln 103, 52 und 53, dass jede regionale Kooperation – auch eine Annäherung an die Nato – mit den Zielen der Vereinten Nationen vereinbar sein muss. Von alledem findet sich in der Sicherheitspolitischen Strategie kein Wort. Auch die klassischen völkerrechtlichen Prüfsteine für Aggression und Selbstverteidigung fehlen. Man hat es offenbar tunlichst vermieden, sie zu erwähnen.

Und dann ist da noch das unscharfe Verbot, das kaum jemand kennt: Artikel 20 des UNO-Pakts II verlangt von den Vertragsstaaten, jede Kriegspropaganda gesetzlich zu unterbinden. Die Schweiz hat 1992 zwar einen Vorbehalt gegen neue Gesetzgebungsmassnahmen angebracht – das materielle Verbot bleibt davon aber unberührt. Wenn eine offizielle Strategie ein Feindbild pflegt, das der eigene Nachrichtendienst nicht teilt, bewegt man sich in einer Grauzone, die der Bericht zu Recht benennt.

Was tun? Der Neutralitätsrat verlangt keine Revolution, sondern seriöses politisches Handwerk: eine Risiko-Nutzen-Matrix für jede Form der Kooperation mit der Nato und der EU, mit Ausstiegs- und Überprüfungsklauseln; die völkerrechtliche Prüfung jeder Kooperationsform an der Charta; das Festhalten am Erfordernis eines UNO- oder OSZE-Mandats für Auslandeinsätze, statt sich mit blossen EU-Mandaten zu begnügen; und einen überprüfbaren Sorgfaltsmassstab für die amtliche Kommunikation von Bedrohungen. Am Ende steht eine einfache, fast unspektakuläre Forderung: Beide Berichte sollen zur Überarbeitung zurückgewiesen werden.

Es bleibt eine unbequeme Frage: Wieso verordnet die Politik eine Behandlung gegen eine Diagnose, die der eigene Nachrichtendienst gar nicht gestellt hat? Der Bericht des Neutralitätsrates zeigt, wo die Antwort beginnt – nicht in neuen Feindbildern, sondern darin, der eigenen Lagebeurteilung endlich wieder mehr zu glauben als fremden Erzählungen und die Sicherheit in der Neutralität zu verankern statt in der Anbindung an Militärbündnisse, die das Völkerrecht wiederholt gebroachen haben.

Auch interessant: In seinem Bericht vom Juli befasste sich der Neutralitätsrat mit dem vernachlässigten völkerrechtlichen Verbot der Heimtücke, gemäss Art. 37 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Konventionen. So ist unter anderem das Vorspielen einer Verhandlungsabsicht mit dem Ziel verboten, den Gegner zu töten oder gefangen zu nehmen. Der Rat empfiehlt der Schweiz als Vermittlerstaat darauf hinwirken, dass die Unverletzlichkeit von Verhandlungsdelegationen ausdrücklich anerkannt wird.

Dokumente:

Verpasste Chancen. August 2026
Analyse der Dokumente zur schweizerischen Sicherheitspolitik des Staatssekretariats für Sicherheitspolitik (SEPOS) und des Nachrichtendienst des Bundes (NDB)

Zusammenfassung von Ralph Bosshard

Conseil de la Neutralité ... Qui ? Pourquoi ? Comment ?Guy Mettan

Neutralitätsrat - Wer? Warum? Wie? Guy Mettan

Das Völkerrecht als Ausdruck menschlicher Rationalität, von Alfred de Zayas

Das Verbot der Heimtücke. Juli 2026
Ein vernachlässigtes Prinzip des Völkerrechts und der Missbrauch von Friedensverhandlungen - Art. 37 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Konventionen. 1. Bericht des Neutralitätsrates

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