Hessen vorn! Als erstes deutsches Bundesland hat Hessen ein grundsätzliches gesetzliches Verbot von mobilen digitalen Endgeräten wie Smartphones, Smartwatches und Tablets beschlossen. Ausnahmen zum sinnvollen altersbedingten Einsatz im Unterricht können Lehrende selbst bestimmen. Das Gesetz tritt am 1. August 2025 in Kraft.
Kommentar von diagnose:funk: Mit diesem ersten Schritt hat Hessen ein Zeichen gesetzt. Nun müssen sich Rektoren und Lehrende nicht mehr individuell mit Helikoptereltern („Ich will mein Kind jederzeit erreichen!“) auseinandersetzen, sondern können sich auf ein Gesetz berufen. Wann digitale Medien als Hilfsmittel sinnvoll im Unterricht eingesetzt werden, bestimmen nun die Lehrenden. Das entspricht auch den Forderungen, die auf dem 129. Deutschen Ärztetag verabschiedet wurden. Es ist aber nur ein erster Schritt. Der sinnvolle Einsatz von Tablets und Smartphones im Unterricht ist damit noch nicht geklärt. Italien z.B. setzt auf komplett bildschirmfreie Schulen, weil Studien nachweisen, dass Unterricht am Bildschirm für das Lernen keine positiven Effekte hat. Dazu kommt, dass sich unter arbeitsergonomischen Aspekten Tablets und Smartphones als Arbeitsgeräte verbieten. Wie eine Erziehung zur Medienmündigkeit und zu digitalen Fähigkeiten aussehen kann, dazu hat das Bündnis für humane Bildung im Appell der 75 Experten ein Konzept vorgelegt.