Das Thema Bargeld beschäftigt die Bevölkerung – im Fürstentum Liechtenstein ebenso wie in der Schweiz. Mit der eingereichten Volksinitiative «JA zu Bargeld» will Liechtenstein die gesetzliche Annahmepflicht für Münzen und Banknoten ausdrücklich verankern. Damit setzt das Nachbarland ein klares Zeichen für Rechtssicherheit und Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr.
Auch in der Schweiz wird am 8. März über die Zukunft des Bargelds entschieden. Die aktuelle Entwicklung in Liechtenstein zeigt: Die Frage der präzisen Verankerung von Bargeld ist keine theoretische Debatte, sondern ein konkretes Anliegen vieler Bürgerinnen und Bürger.
Die liechtensteinische Initiative zeigt, wie wichtig eine klare und eindeutige Regelung ist. Wo es um staatlich garantiertes Geld geht, darf es keine Interpretationsspielräume geben. Genau diese Frage stellt sich nun auch in der Schweiz.
Präzision schafft Sicherheit – deshalb ist «Schweizer Franken» entscheidend
Die Schweizer Bargeldinitiative spricht ausdrücklich vom «Schweizer Franken». Genau diese Präzision ist zentral. International ist die Währung in ISO 4217 als «Schweizer Franken (CHF)» eindeutig definiert. Gerade im Zusammenhang, mit dem seit 1924 bestehenden Währungsvertrag mit dem Fürstentum Liechtenstein zeigt sich, wie wichtig eine klare und eindeutige Bezeichnung ist.
Der Gegenvorschlag des Bundesrates hingegen spricht lediglich vom «Franken». Diese sprachliche Verkürzung birgt Interpretationsspielraum. Ziel einer Verfassungsbestimmung muss jedoch Rechtsklarheit sein – nicht Unschärfe.
Die liechtensteinische Initiative unterstreicht damit indirekt, dass auch in der Schweiz die präzise Formulierung im Originaltext der Bargeldinitiative «Schweizer Franken» richtig gewählt ist. Eine klare rechtliche Verankerung dient nicht nur der Vertragssicherheit, sondern schützt auch die Bevölkerung im Alltag.
Bargeld schützt alle Generationen
Bargeld ist nicht nur ein Zahlungsmittel – es ist ein Instrument der Teilhabe.
Kinder und Jugendliche dürfen vielerorts noch keine digitalen Zahlungsmittel nutzen oder verfügen nicht über entsprechende Konten. Ältere Menschen wiederum sind oft weniger digitalaffin oder bewusst zurückhaltend gegenüber rein elektronischen Zahlungsformen.
Eine rein digitale Entwicklung würde gerade jene Bevölkerungsschichten benachteiligen, die auf einfache, direkte und physische Zahlungsmittel angewiesen sind.
Verfassungsauftrag braucht praktische Umsetzung
Unabhängig von der Währungsbezeichnung bleibt die zentrale Frage die tatsächliche Sicherung des Bargelds. Ein Ja an der Urne verpflichtet Bund und Institutionen, Bargeld in genügender Menge bereitzustellen.
Entscheidend wird jedoch sein, wie dieser Auftrag im Alltag wirksam wird. Denn Bargeld erfüllt seinen Zweck nur dann vollständig, wenn es nicht nur verfügbar ist, sondern auch praktisch genutzt werden kann. Ohne geeignete Rahmenbedingungen besteht die Gefahr, dass Bargeld zwar formal bestehen bleibt, faktisch jedoch an Bedeutung verliert – etwa durch:
• den Abbau von Bancomaten,
• Einschränkungen beim Bargeldbezug,
• eingeschränkte Akzeptanz im täglichen Bedarf,
• zusätzliche Gebühren oder strukturelle Benachteiligungen bei Barzahlung.
Eine reine Verfügbarkeitsgarantie wie im Gegenentwurf könnte daher dem Anliegen vieler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nur teilweise gerecht werden.
Schweizer Modell mit angepasster Ausgestaltung
Die in der Schweiz von den «schweiz-macher» und Politikerinnen und Politiker verschiedenen Parteien diskutierten parlamentarischen Überlegungen beziehen internationale Erfahrungen mit ein. Dabei werden auch die Entwicklungen in Schweden und Norwegen berücksichtigt.
In beiden Ländern kam es nach einer weitgehenden Verlagerung hin zu bargeldlosen Zahlungsmitteln zu politischen und gesetzlichen Anpassungen, um die Rolle des Bargelds neu zu definieren und dessen Verfügbarkeit im Alltag zu sichern. Diese Korrekturen zeigen, dass Veränderungen im Zahlungsverkehr fortlaufend beobachtet und bei Bedarf angepasst werden müssen.
Die Erfahrungen aus den nordischen Ländern dienen daher als Referenzpunkte für die Schweizer Diskussion. Ziel ist es, Entwicklungen frühzeitig zu analysieren und allfällige Handlungsoptionen sorgfältig zu prüfen.
Service Public und Grundversorgung in der Pflicht
Ein zentraler Bestandteil der Diskussion betrifft den Service Public.
Für Koller ist klar:
Bargeld als Teil der wirtschaftlichen Grundfreiheit
Im Kern geht es nicht um Technik, sondern um Freiheit und Sicherheit im Alltag. Bargeld ermöglicht es den Menschen,
• selbst zu entscheiden, wie sie bezahlen,
• ihre Privatsphäre zu schützen,
• auch in Krisensituationen zahlungsfähig zu bleiben,
• unabhängig von digitalen Systemen zu handeln,
• und am wirtschaftlichen Leben teilzunehmen – unabhängig von Alter oder technischer Affinität.
Digitale Zahlungsmittel bleiben davon unberührt. Ziel ist nicht die Einschränkung moderner Zahlungsformen, sondern eine ausgewogene Koexistenz.
Ob und in welcher Form eine Annahmepflicht in der Schweiz diskutiert wird, soll nach dem 8. März im Lichte des Volksentscheids sorgfältig geprüft werden. Entscheidend ist, dass der Volksauftrag bei Annahme des Originals kohärent, rechtsklar und praktikabel umgesetzt wird.
Quelle: Medienmitteilung von schweiz-macher.ch vom 19.2.,2026